Der Kanton zahlt mit: Familien mit geringen Einkommen müssen ihre Miete nicht alleine stemmen. Seit dem 1. Januar gilt in Baselland ein neues Mietzinsbeitragsgesetz. Familien mit geringem Einkommen können bis zu 100 Prozent ihrer Mietkosten erstatten lassen. Zuschüsse erhalten auch Haushalte mit volljährigen Kindern, sofern sich diese in Erstausbildung befinden.
– schreibt basellandschaftlichezeitung.ch am 20.1.2024