Der Mindestlohn in der Stadt Zürich verzögert sich weiter

Der Gewerbeverband zieht seinen Rekurs gegen den vom Volk beschlossenen städtischen Mindestlohn weiter. Die SP spricht von Verschleppung.

An der Urne war der Fall klar: Fast 70 Prozent der Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher sagten in diesem Juni Ja zur Mindestlohninitiative.

Ab kommendem 1. Januar hätte in der Stadt Zürich niemand mehr weniger als 23.90 pro Stunde verdienen dürfen. Profitieren würden unter anderem Angestellte in der Gastronomie und der Reinigungsbranche. Doch nun müssen die Betroffenen noch eine Weile auf eine Lohnerhöhung warten.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 22.12.2023

Bilanz: «Mindestlohn wird auch in Tieflohnbranchen eingehalten»

Seit dem 1. Juli 2022 gilt im Kanton Basel-Stadt ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser muss seit Anfang 2023 von den Betrieben zwingend eingehalten werden. Der zuständige Basler Wirtschaftsdirektor Kaspar Sutter (SP) zog am Freitag vor den Medien ein Jahr nach der Einführung und ein halbes Jahr nach dem Start der Kontrollen ein positives Fazit. […]


Die Befürchtungen der Gegner, wonach ein Mindestlohn Arbeitslose produziere und die Produkte verteuere, haben sich laut Sutter nicht bewahrheitet: «Wir können Preiserhöhungen im Einzelfall nicht ausschliessen. Klar ist aber, dass ein Teuerungsschub wegen des Mindestlohns ausgeblieben ist», betonte Sutter. Bekanntlich gebe es eine Teuerung – diese habe aber andere Ursachen.

– schreibt bzbasel.ch am 7.7.2023

«Ich zahle hier seit 40 Jahren Steuern und werde im Stich gelassen»

Im Mai hat das Bundesamt für Statistik einen traurigen Höchststand verkündet: Der Anteil derer, die in der Schweiz von Einkommensarmut betroffen sind, stieg von 6,7 Prozent im Jahr 2014 auf 8,7 Prozent (2021), sprich auf 745’000 Personen. In der gleichen Zeit sank das Einkommen der untersten Einkommensgruppe.

– schreibt der tagensanzeiger.ch am 7.7.2023

JA zum Mindestlohn: Zürcher Linke feiert «historischen» Entscheid

«Es ist ein schöner Erfolg», sagt Golta, während er am Sonntagabend in einer hohen Halle des Stadthauses vor sich hinschwitzt. «Einer, bei dem die Stadt kein Geld dazuschiessen muss.»
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Mit jeweils überwältigender Mehrheit haben die Städte Zürich und Winterthur einen städtischen Mindestlohn eingeführt. Leute, die in Zürich arbeiten, werden künftig mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen. 69,4 Prozent der Stadtbevölkerung stimmten dem am Sonntag zu, die Stimmbeteiligung lag bei 46,8 Prozent.

– schreibt der tagesanzeiger.ch am 19.6.2023

Mehr Geld für günstige Wohnungen und ein Mindestlohn von 4000 Franken – darüber stimmt Zürich ab

Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» verlangt von den Arbeitgebern in der Stadt Zürich einen Mindest-Stundenlohn von 23.90 Franken. Das entspricht einem Brutto-Monatslohn von 4000 Franken für ein 100-Prozent-Pensum. Profitieren würden gemäss einer Erhebung über 17’000 Angestellte aus Tieflohnbranchen wie Reinigung, Gastronomie und Detailhandel, vor allem Frauen. Ausgenommen vom Mindestlohn sind gemäss Vorlage Praktikanten, Lehrlinge, unter 18-Jährige und Familienmitglieder in Familienbetrieben sowie unter 25-Jährige, die keinen Berufsabschluss haben. Bisher haben fünf Kantone Mindestlöhne zwischen 19 (Tessin) und 23 Franken (Genf) eingeführt. Für eine einzelne Gemeinde wäre eine Mindestlohnbestimmung ein Novum in der Schweiz. Gleichzeitig stimmt auch Winterthur über einen Mindestlohn von 23 Franken ab.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 3.6.2023

Arbeitgeberverband will Arbeitszeiten verlängern und Rentenalter erhöhen

«Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen wir das gesamthaft geleistete Arbeitsvolumen erhöhen und nicht über eine weitere, generelle Senkung nachdenken», sagt Daniella Lützelschwab, Leiterin des Ressorts Arbeitsmarkt beim SAV, laut der Mitteilung. (Lesen Sie auch unseren Kommentar zur Work-Life-Balance: Teilzeit entwickelt sich zum Reizwort)

Als weitere Massnahmen führte der SAV zusätzliche Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit – unter anderem die Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» und die Einführung einer individuellen Besteuerung – in seinem Massnahmenplan auf.

– schreibt bazonline.ch am 24.4.2023

Replik auf die Idee Rückerstattung von Ausbildungskosten bei anders verlaufener beruflicher Laufbahn

Die Idee: Menschen mit Hochschulabschluss sollen die Kosten ihrer Ausbildung während des Berufslebens über die Einkommenssteuer zurückzahlen. So sollen Akademiker und Akademikerinnen davon abgehalten werden, in Teilzeitarbeit zu gehen oder Studienfächer mit schlechten Einkommensaussichten auszuwählen. Begründet wird dies mit Fairness: Akademiker haben höhere staatliche Ausbildungskosten als die exemplarisch genannte Kassiererin und sollen diese zurückerstatten, wenn sie nach dem Studium nicht «genug» verdienen.

Nachgelagerte Studiengebühren, aber nur bei geringem Einkommen? Warum die Idee nicht nur ungerecht, sondern vor allem kaum durchdacht ist.

– schreibt die bazonline.ch am 10.2.2023

So will Zürich den Mindestlohn einführen

Mehr Geld für Working-Poor: In der Stadt Zürich soll künftig ein Mindestlohn von 23.90 Franken gelten. Darauf hat sich eine Mehrheit im Stadtparlament geeinigt. Das letzte Wort dürfte das Volk haben.

– schreibt der tagesanzeiger.ch am 26.1.2023

Armut trotz Job: Sie arbeiten für die Katz

In den 1990ern und 2000er Jahren gleiste der Bund massive Sparprogramme bei den Sozialversicherungen, also den Ergänzungsleistungen, der AHV und der IV auf. Resultat: Die Menschen bezogen stattdessen mehr Sozialhilfe.

– schreibt bajour.ch am 14.11.2021

Fiktive Löhne führen zu Rentenkürzungen

Im Februar 2019 passierte das Malheur. Auf dem Weg in den Restaurantkeller stürzte der Casserolier auf der Treppe unglücklich, verdrehte sich die Wirbel und wurde bis vergangenen Juni ausser Gefecht gesetzt. Inzwischen hat sich sein Gesundheitszustand verbessert. Die Mediziner attestieren ihm eine Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent. Pfannen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, darf Achmed nicht mehr heben. Das Tragen von Getränkeharassen ist nicht mehr möglich. Man findet: Achmed könne Kontroll-, Sortier- oder Überwachungstätigkeiten meistern, und wenn Achmed das ohne Stress und Hektik möglich wäre, solle er sogar 100 Prozent arbeiten.

Nun geht die IV-Stelle in Basel davon aus, dass ein potenzieller Arbeitgeber einen solchen teilinvaliden, ungebildeten Mann aus der Türkei anstellen würde. Und ihm dafür einen Jahreslohn von 64’088 Franken zahlen würde. Der Wert des Mannes auf dem Arbeitsmarkt als Teilinvalider gegenüber seiner früheren gesunden Phase steigt gemäss IV auf dem Arbeitsmarkt um satte 39 Prozent.

– schreibt bazonline.ch (Paywall) m 5.4.2021

Gelder aus dem ZKB-Fonds statt Sozialhilfe

Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) vermeldet, dass er die Frist, während der Gemeinden Gelder aus dem ZKB-Jubiläumsfonds beantragen können, bis Ende September verlängert. Die Meldefrist ist Ende Dezember abgelaufen.

Aus diesem Fonds stehen 15 Millionen Franken für in Not geratene Selbstständigerwerbende zur Verfügung. Bisher wurden rund 12,7 Millionen an die Gemeinden überwiesen, wie die Finanzdirektion am Freitag mitteilte. Massgebend für die Zuteilung ist die Bevölkerungszahl. Bisher haben 51 von 162 Kommunen noch keine Gelder aus diesem Fonds bezogen. Doch sei unlängst neuer Bedarf gemeldet worden.

Diese Mittel sollen dazu beitragen, dass durch die Corona-Massnahmen in finanzielle Not geratene Selbstständigerwerbende nicht Sozialhilfe beanspruchen müssen. (net)

– schreibt der tagesanzeiger.ch am 19.3.2021

Bundesrat lässt tausende Firmen im Stich

Wie viele Firmen zwischen Stuhl und Bank fallen, kann Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler nicht sagen. Ein Blick ins Handelsregister hilft weiter: Genau 39’174 Firmen wurden von März bis Dezember 2020 gegründet. Davon sind gemäss einer Hochrechnung von Michele Blasucci, der mit seiner Firma Startups.ch die grösste Schweizer Onlineplattform für Firmengründungen betreibt, rund 6000 Betriebe im Gastgewerbe, im Fachhandel, im Sport-, Event- und Kulturbereich von der jetzigen Zwangsschliessung betroffen. Trotzdem erhalten sie keine Hilfe.

– schreibt die Sonntagszeitung.ch am 17.1.2021

Härtefall-Regelung erst 2021, das ist ein Hohn

Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), sagte dazu an einer Medienkonferenz am letzten Dienstag: «Die Härtefallregelung ist noch in Erarbeitung. Es wird sehr rasch eine Vernehmlassung geben, damit das sehr rasch in Kraft treten kann.»

Auf die Frage, wie schnell «sehr rasch» sei, meinte sie: «Das Parlament beschloss diese Regelung im September, das Geschäft war Ende September in Kraft. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung Anfang Februar 2021 in Kraft treten kann. Dann müssen die Kantone die Bestimmungen aber auch noch umsetzen.»

Das stösst den Grünen sauer auf. «Das Parlament hat sich in der Herbstsession klar für eine Härtefallregelung ausgesprochen», sagt Präsident Balthasar Glättli. «Dass Bundesrat Parmelin nun die Arbeit verweigert, ist angesichts der zweiten Welle doppelt unverantwortlich. Eine Verordnung erst im neuen Jahr – das ist ein Hohn!»

Die Situation werde nochmals ernst, sagt auch CVP-Nationalrat Fabio Regazzi. «Es braucht zusätzliche Hilfe für gewisse Unternehmen und Branchen.» Vor allem die Hotellerie in den Städten, die Gastrobetriebe und die Exportindustrie stünden unter Druck. Geschehe nichts, «bezahlen wir das mit vielen Arbeitslosen». Es brauche auch zusätzliche finanzielle Hilfen.

– schreibt die bzbasel.ch am 26.10.2020

Corona-Entschädigung: Tiefer geht nimmer

Als Carmen Cavegn den Betrag sah, glaubte sie zunächst an ein Missverständnis. Wie alle Betroffenen von Zwangsschliessungen hatte sich die Inhaberin der Buchhandlung Karlihof in Chur Überbrückungshilfe erhofft. Viel habe sie nicht erwartet, vielleicht 2500 Franken, aber auf dieses läppische Trinkgeld war sie nicht gefasst: 1.60 Franken mal 15 Tage – minus 1.25 Franken Abzug für die AHV. Weiterlesen

Als Carmen Cavegn den Betrag sah, glaubte sie zunächst an ein Missverständnis. Wie alle Betroffenen von Zwangsschliessungen hatte sich die Inhaberin der Buchhandlung Karlihof in Chur Überbrückungshilfe erhofft. Viel habe sie nicht erwartet, vielleicht 2500 Franken, aber auf dieses läppische Trinkgeld war sie nicht gefasst: 1.60 Franken mal 15 Tage – minus 1.25 Franken Abzug für die AHV. Weiterlesen

Bei unregelmässiger Arbeit auf Abruf gibts kein Taggeld

Eine Bernerin arbeitete auf Abruf. Als sie keine Einsatzaufträge mehr erhielt, beantragte sie bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Bern Taggelder. Die Kasse lehnte ab, weil sie unregelmässig gearbeitet habe. Deshalb liege kein ­Arbeitsausfall im Sinne des Gesetzes vor. Weiterlesen

Eine Bernerin arbeitete auf Abruf. Als sie keine Einsatzaufträge mehr erhielt, beantragte sie bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Bern Taggelder. Die Kasse lehnte ab, weil sie unregelmässig gearbeitet habe. Deshalb liege kein ­Arbeitsausfall im Sinne des Gesetzes vor. Weiterlesen