Die Idee: Menschen mit Hochschulabschluss sollen die Kosten ihrer Ausbildung während des Berufslebens über die Einkommenssteuer zurückzahlen. So sollen Akademiker und Akademikerinnen davon abgehalten werden, in Teilzeitarbeit zu gehen oder Studienfächer mit schlechten Einkommensaussichten auszuwählen. Begründet wird dies mit Fairness: Akademiker haben höhere staatliche Ausbildungskosten als die exemplarisch genannte Kassiererin und sollen diese zurückerstatten, wenn sie nach dem Studium nicht «genug» verdienen.
Nachgelagerte Studiengebühren, aber nur bei geringem Einkommen? Warum die Idee nicht nur ungerecht, sondern vor allem kaum durchdacht ist.
– schreibt die bazonline.ch am 10.2.2023
Mindestlohn
So will Zürich den Mindestlohn einführen
Mehr Geld für Working-Poor: In der Stadt Zürich soll künftig ein Mindestlohn von 23.90 Franken gelten. Darauf hat sich eine Mehrheit im Stadtparlament geeinigt. Das letzte Wort dürfte das Volk haben.
– schreibt der tagesanzeiger.ch am 26.1.2023
Dank florierender Wirtschaft – Kaum jemand braucht die neue Überbrückungsrente
Um die Begrenzungsinitiative der SVP zu bekämpfen, wurde rasch eine neue Sozialversicherung eingeführt. Jetzt zeigt sich: Die Nachfrage ist äusserst bescheiden – trotz Corona-Krise.
– schreibt der tagesanzeiger.ch am 20.11.21
Armut trotz Job: Sie arbeiten für die Katz
In den 1990ern und 2000er Jahren gleiste der Bund massive Sparprogramme bei den Sozialversicherungen, also den Ergänzungsleistungen, der AHV und der IV auf. Resultat: Die Menschen bezogen stattdessen mehr Sozialhilfe.
– schreibt bajour.ch am 14.11.2021
Mit der Pension Sozialhilfeschulden bezahlen: Umstrittene Aargauer Praxis wird Fall fürs Bundesgericht
Im Aargau können Gemeinden verlangen, dass mit Freizügigkeitsleistungen Sozialhilfeschulden zurückbezahlt werden. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht wird dagegen jetzt beim Bundesgericht vorstellig.
– schreibt die aargauerzeitung.ch am 17.6.2021
Fiktive Löhne führen zu Rentenkürzungen
Im Februar 2019 passierte das Malheur. Auf dem Weg in den Restaurantkeller stürzte der Casserolier auf der Treppe unglücklich, verdrehte sich die Wirbel und wurde bis vergangenen Juni ausser Gefecht gesetzt. Inzwischen hat sich sein Gesundheitszustand verbessert. Die Mediziner attestieren ihm eine Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent. Pfannen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, darf Achmed nicht mehr heben. Das Tragen von Getränkeharassen ist nicht mehr möglich. Man findet: Achmed könne Kontroll-, Sortier- oder Überwachungstätigkeiten meistern, und wenn Achmed das ohne Stress und Hektik möglich wäre, solle er sogar 100 Prozent arbeiten.
Nun geht die IV-Stelle in Basel davon aus, dass ein potenzieller Arbeitgeber einen solchen teilinvaliden, ungebildeten Mann aus der Türkei anstellen würde. Und ihm dafür einen Jahreslohn von 64’088 Franken zahlen würde. Der Wert des Mannes auf dem Arbeitsmarkt als Teilinvalider gegenüber seiner früheren gesunden Phase steigt gemäss IV auf dem Arbeitsmarkt um satte 39 Prozent.
– schreibt bazonline.ch (Paywall) m 5.4.2021
Gelder aus dem ZKB-Fonds statt Sozialhilfe
Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) vermeldet, dass er die Frist, während der Gemeinden Gelder aus dem ZKB-Jubiläumsfonds beantragen können, bis Ende September verlängert. Die Meldefrist ist Ende Dezember abgelaufen.
Aus diesem Fonds stehen 15 Millionen Franken für in Not geratene Selbstständigerwerbende zur Verfügung. Bisher wurden rund 12,7 Millionen an die Gemeinden überwiesen, wie die Finanzdirektion am Freitag mitteilte. Massgebend für die Zuteilung ist die Bevölkerungszahl. Bisher haben 51 von 162 Kommunen noch keine Gelder aus diesem Fonds bezogen. Doch sei unlängst neuer Bedarf gemeldet worden.
Diese Mittel sollen dazu beitragen, dass durch die Corona-Massnahmen in finanzielle Not geratene Selbstständigerwerbende nicht Sozialhilfe beanspruchen müssen. (net)
– schreibt der tagesanzeiger.ch am 19.3.2021
Bundesrat lässt tausende Firmen im Stich
Wie viele Firmen zwischen Stuhl und Bank fallen, kann Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler nicht sagen. Ein Blick ins Handelsregister hilft weiter: Genau 39’174 Firmen wurden von März bis Dezember 2020 gegründet. Davon sind gemäss einer Hochrechnung von Michele Blasucci, der mit seiner Firma Startups.ch die grösste Schweizer Onlineplattform für Firmengründungen betreibt, rund 6000 Betriebe im Gastgewerbe, im Fachhandel, im Sport-, Event- und Kulturbereich von der jetzigen Zwangsschliessung betroffen. Trotzdem erhalten sie keine Hilfe.
– schreibt die Sonntagszeitung.ch am 17.1.2021
Härtefall-Regelung erst 2021, das ist ein Hohn
Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), sagte dazu an einer Medienkonferenz am letzten Dienstag: «Die Härtefallregelung ist noch in Erarbeitung. Es wird sehr rasch eine Vernehmlassung geben, damit das sehr rasch in Kraft treten kann.»
Auf die Frage, wie schnell «sehr rasch» sei, meinte sie: «Das Parlament beschloss diese Regelung im September, das Geschäft war Ende September in Kraft. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung Anfang Februar 2021 in Kraft treten kann. Dann müssen die Kantone die Bestimmungen aber auch noch umsetzen.»
Das stösst den Grünen sauer auf. «Das Parlament hat sich in der Herbstsession klar für eine Härtefallregelung ausgesprochen», sagt Präsident Balthasar Glättli. «Dass Bundesrat Parmelin nun die Arbeit verweigert, ist angesichts der zweiten Welle doppelt unverantwortlich. Eine Verordnung erst im neuen Jahr – das ist ein Hohn!»
Die Situation werde nochmals ernst, sagt auch CVP-Nationalrat Fabio Regazzi. «Es braucht zusätzliche Hilfe für gewisse Unternehmen und Branchen.» Vor allem die Hotellerie in den Städten, die Gastrobetriebe und die Exportindustrie stünden unter Druck. Geschehe nichts, «bezahlen wir das mit vielen Arbeitslosen». Es brauche auch zusätzliche finanzielle Hilfen.
– schreibt die bzbasel.ch am 26.10.2020
Corona-Entschädigung: Tiefer geht nimmer
Als Carmen Cavegn den Betrag sah, glaubte sie zunächst an ein Missverständnis. Wie alle Betroffenen von Zwangsschliessungen hatte sich die Inhaberin der Buchhandlung Karlihof in Chur Überbrückungshilfe erhofft. Viel habe sie nicht erwartet, vielleicht 2500 Franken, aber auf dieses läppische Trinkgeld war sie nicht gefasst: 1.60 Franken mal 15 Tage – minus 1.25 Franken Abzug für die AHV. Weiterlesen
Als Carmen Cavegn den Betrag sah, glaubte sie zunächst an ein Missverständnis. Wie alle Betroffenen von Zwangsschliessungen hatte sich die Inhaberin der Buchhandlung Karlihof in Chur Überbrückungshilfe erhofft. Viel habe sie nicht erwartet, vielleicht 2500 Franken, aber auf dieses läppische Trinkgeld war sie nicht gefasst: 1.60 Franken mal 15 Tage – minus 1.25 Franken Abzug für die AHV. Weiterlesen
Bei unregelmässiger Arbeit auf Abruf gibts kein Taggeld
Eine Bernerin arbeitete auf Abruf. Als sie keine Einsatzaufträge mehr erhielt, beantragte sie bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Bern Taggelder. Die Kasse lehnte ab, weil sie unregelmässig gearbeitet habe. Deshalb liege kein Arbeitsausfall im Sinne des Gesetzes vor. Weiterlesen
Eine Bernerin arbeitete auf Abruf. Als sie keine Einsatzaufträge mehr erhielt, beantragte sie bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Bern Taggelder. Die Kasse lehnte ab, weil sie unregelmässig gearbeitet habe. Deshalb liege kein Arbeitsausfall im Sinne des Gesetzes vor. Weiterlesen