Weniger als 21 Franken Lohn für Arbeit auf Abruf: Linke kritisieren Schlupfloch beim Mindestlohn

Für Arbeit auf Abruf dürfen Unternehmen in Basel den Arbeitnehmenden auch weniger als 21.70 Franken bezahlen. Diese Ausnahmeregel im kantonalen Mindestlohngesetz wird nun von Gewerkschaften und linken Politikern hinterfragt.

– schreibt bzbasel.ch am 17.8.2024