1. Zusammenfassung
Seit 2022 werden Massnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ergriffen. Der Massnahmen-Mix zur Verbesserung der Erträge und Reduktion von Kosten umfasst inzwischen 18 Massnahmen. Die Wir- kungsschätzung geht von Kostenreduktionen von gegen 1,5 Mio. Franken und Ertragsverbesserungen von 0,5 Mio. Franken in den Jahren 2023 und 2024 aus. Diese Wirkungen sind im Budget 2024 abgebil- det.
Ursprünglich war der Hauptfokus im Bereich HWB. Nach der Pandemie ist die Absenzenquote insbeson- dere im Bereich Pflege stark angestiegen. Die Nachfrage nach Pflegeleistungen, gemessen an den An- meldungen, ist ebenfalls weiter angestiegen. Um alle Anmeldungen abdecken zu können, wurde ver- mehrt Temporärpersonal eingesetzt. Die Einsatzlängen wurden bzw. werden gekürzt. In der Folge resul- tiert ein Umsatzeinbruch bei gleichen bzw. höheren Kosten. 2023 wurden aufgrund der Entwicklungen im Bereich zusätzliche Massnahmen ergriffen. In der LV 2024 wurde ausserdem das Leistungsniveau redu- ziert, was uns u.a. erlaubt auf neues Temporärpersonal zu verzichten und die Aufnahmezeiten zu redu- zieren und Aufträge an Partnerorganisationen weiterzuleiten.
Die Entwicklungen bei der Nachfrage, im Arbeitsmarkt und beim eigenen Personal sowie die derzeitige Finanzierung führen in der Gesamtwirkung jedoch dazu, dass die Spitexversorgung kurzfristig gefährdet ist:
- Gemäss Liquiditätsplan sind unsere liquiden Mittel spätestens im Herbst 2024 erschöpft und der operative Betrieb zur Sicherstellung der Spitexversorgung gemäss Leistungsvereinbarung müsste mit zusätzlicher Bankfinanzierung überbrückt werden.
- Gleichzeitig ist seitens des Kantons offen, welche finanziellen Anpassungen ab 2025 vorgenom- men werden sollen, da die Verhandlungen erst beginnen. Erfahrungsgemäss lässt sich der Ab- schluss der Verhandlungen nicht genau festlegen. Der SRA hat daher bereits im Dezember 2023 ein weiteres Gespräch auf Ebene Vorsteher verlangt.
- Der Mittelbedarf für Massnahmen zur Sicherstellung der Spitexversorgung und des Fortbeste- hens von SPITEX BASEL beträgt knapp 2 Mio. Franken.
Am 04.04.2024 fand das letzte Gespräch mit dem Gesundheitsdepartement statt. Es wurde seitens des Vorstehers festgehalten, dass eine Lösung gefunden wird. Dazu benötigt es für die verwaltungsinternen Prozesse zusätzlich zu den bereits erstellten umfangreichen Analysen und Dokumentationen eine Ein- schätzung von unabhängiger Stelle. Das weitere Vorgehen war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Be- richtes in der Erarbeitung. Informationen dazu folgen an der Sitzung, an der die Situation sowie das vom SRA vorgesehene Vorgehen diskutiert wird. Im vorliegenden Bericht wird zunächst der Verhandlungsprozess dargestellt. Nach der Zusammenfas- sung folgt ein Bericht zur Beschreibung der Gesamtsituation mit einer Darstellung der Massnahmen zur Ertragsverbesserung und Kostenreduktion sowie Marktvergleichen und Herleitung des Mittelbedarfs.
2. Verlauf der Verhandlungen seit Anfang 2023
Die Nachfrage- und Fachkräfteentwicklungen, insbesondere ab 2022, haben die Gestehungskosten zur Erfüllung der Leistungsvereinbarung deutlich erhöht, sodass eine strukturelle Unterfinanzierung besteht. Diese wurde im Gesuch vom 05.01.2023 für die geplante vierjährige LV 2024 – 2027 dargelegt und dabei Tarifanpassungen gefordert, die die Beseitigung der strukturelle Unterfinanzierung und das Erreichen einer risikogerechten Eigenkapitalquote ermöglichen sollen.

Im Rahmen der Verhandlungen im Jahr 2023 und den beiden Gesprächen mit dem Vorsteher des Ge- sundheitsdepartements (23.01.2023 und 07.08.2023) wurde besprochen, dass bei einer Fortschreibung der Nachfrage- und der Fachkräftesituation und ohne entsprechende Erhöhung der Finanzierung SPITEX BASEL nochmals Reserven für die Finanzierung des Betriebs einsetzen müsste und damit auch Liquidi- tätsenpässe entstehen werden.
Der Stiftungsrat von SPITEX BASEL hat im November 2023 das finale Angebot des Gesundheitsdeparte- ments beurteilt und festgestellt, dass die strukturelle Unterfinanzierung nicht beseitigt wurde und ent- schieden, dass höchstens ein einjähriger Vertrag zur Übernahme der Spitexgrund- und Spezialversor- gung eingegangen werden kann, sofern dabei gewisse Leistungsreduktionen vorgenommen werden.
Das Gesundheitsdepartement wird seit Spätsommer 2023 monatlich über die Liquiditätssituation infor- miert. Mit Schreiben vom 11.12.2023 und 16.02.2023 haben wir auf die (sehr) kritische Situation hinge- wiesen und um ein Gespräch mit dem Departementsvorsteher gebeten. Dem Anliegen wurde mit Schrei- ben vom 29.02.2024 zugestimmt mit der Erwartung, dass dieses auf der Grundlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2023 sowie der Darlegung der ergriffenen Massnahmen erfolgt.
Der Jahresabschluss 2023 wurde unmittelbar nach Besprechung mit der Finanzkontrolle vom 08.03.2023 mit einem Kurzbericht zur aktuellen Situation zugestellt. Am 19.03.2023 wurde dem GD ein ausführlicher Bericht mit Marktvergleichen, dem Entwurf der Kostenrechnung gemäss GD Vorgaben sowie Massnah- men inkl. Mittelbedarf zur Sicherstellung der Spitexversorgung zugestellt. In der Berichterstattung wurde nochmals festgehalten, dass die Spitexversorgung aufgrund der Entwicklungen bei der Nachfrage, im Ar- beitsmarkt und dem eigenen Personal sowie der derzeitigen Finanzierung kurzfristig gefährdet ist und un- terjährig im 2024 eine Anpassung der Finanzierung benötigt wird. Ohne diese müsste der Stiftungsrat bis Sommer 2024 über eine allfällige Einleitung von Sanierungsmassnahmen befinden, um diese mit den noch verfügbaren Eigenmitteln umsetzen zu können.
Am 04.04.2024 fand das Gespräch mit dem Vorsteher des Gesundheitsdepartments statt. Dabei wurde festgehalten, dass eine kurzfristige Finanzierungslösung für Massnahmen zur Sicherstellung der Versor- gung im 2024 gesucht werde. Aus Sicht Gesundheitsdepartement komme jedoch eine unterjährige Tarif- anpassung nicht in Frage. Für die Vergabe der Leistungsvereinbarung ab 2025 benötige es weitere Infor- mationen und Analysen, die von unabhängiger Stelle aufzubereiten und vorzunehmen sind.
3. Beschreibung der Lage
Die Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Liquidität
Gemäss Liquiditätsplan werden ab Mai 2024 knapp 0,7 Mio. Franken aus eigenen Fondsmitteln zur Fi- nanzierung des Betriebs eingesetzt. Spätestens ab November 2024 müssen voraussichtlich zusätzlich rund 1 Mio. Franken aus der vorbereiteten Bankenlösung eingesetzt werden, um die Spitexversorgung gemäss Leistungsvereinbarung sicherzustellen.
Leistungsentwicklung
Die Anzahl Anmeldungen ist Anfang 2024 unverändert hoch, bei rückläufigem Personalbestand werden Leistungen zu Gunsten der Spitexversorgungssicherheit reduziert. Folge: Geringerer Umsatz bei gleichen Gestehungskosten («Schere»):
- Anzahl Anmeldungen (Pflege): +3,2 % im Jahr 2023 gegenüber 2022 bzw. +14 % gegenüber 2020. Anmeldungen 2024 bis Woche 7 bewegen sich auf dem Vorjahresniveau.
- Um die Spitexversorgung sicherzustellen, werden die Leistungen gegenüber dem ermittelten Bedarf gekürzt. Die Differenz zwischen SOLL- und IST-Leistungen betrug 2023 rund 25 % resp. 75’000 Leistungsstunden.
- Einsätze „kürzer als 21 Minuten“ haben 2023 gegenüber 2022 um über 6 % zugenommen. Demgegenüber hat der Anteil der Einsätze von 51 bis 60 Minuten um knapp 9 % abgenom- men. Diese Entwicklung zeigt sich in den durchschnittlichen Einsatzlängen: Diese haben sich um rund 4 % (KLV A und B) bzw. 5 % (KLV C) verkürzt. Personalsituation
- Die Absenzenquote hat es sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 etwas verbessert, ist aber wei- terhin rund 35 % über der Quote von 2019.
- Fluktuation ist gestiegen und betrug im Jahr 2023 19 % (2022: 21 %). Wird die Quote um die Arbeitgeber-Kündigungen bereinigt, beträgt sie für die letzten beiden Jahre je 16 % gegenüber 12 % im Jahr 2019.
- Über 50 Stellen sind aktuell vakant, problematisch ist die Rekrutierung von Personen mit Ter- tiär- und Sekundärberufsabschlüssen.
- Die veränderte Aufnahmepflichtregelung mit der Möglichkeit, Aufträge weiterzugeben, erlaubt uns, ab 1.1.2024 auf neues Temporärpersonal zu verzichten.
Massnahmen zur Kostenreduktion und Ertragsverbesserung
Der Massnahmen-Mix zur Verbesserung der Erträge und Reduktion von Kosten umfasst 18 Massnah- men. Die Wirkungsschätzung geht von Kostenreduktionen von gegen 1,5 Mio. Franken und Ertragsver- besserungen von 0,5 Mio. Franken in den Jahren 2023 und 2024 aus. Diese Wirkungen sind im Budget 2024 abgebildet. Bei den Massnahmen wurde das Engagement in der Bildung mit einer Ausnahme ausgeklammert. Die per 2024 angestrebte Zahl der HF Teilzeitstudierenden haben wir halbiert, weil Lohnkosten dieser Studie- renden nicht ausreichend finanziert sind. Acht Massnahmen sind umgesetzt und abgeschlossen, darunter die in Bezug auf die kurzfristige Wirkung wichtigsten Massnahmen „Restrukturierung HWB“ (vgl. unten) und „Reduktion administrative Funktio- nen“. Im Bereich Verwaltung wurden 2,8 Vollzeitstellen abgebaut. Die „Nicht-Besetzung von Vakanzen“ in der Fachentwicklung führt zu einer weiteren Einsparung von 1,2 Vollzeitstellen, die gemäss Stellenplan vorgesehen wären, vgl. Tabelle im Anhang.
Zwei weitere Massnahmen sind im Zeitplan. Fünf sind verzögert und drei können nicht wie geplant umgesetzt werden, sodass die angestrebte Wirkung verzögert erreicht wird. Die weiterhin hohe Zahl von Anmeldungen führt primär zu dieser Verzögerung.
Restrukturierung Hauswirtschaft und Betreuung
Im April 2020 hat der Kanton entschieden, den „Leistungsauftrag für hauswirtschaftliche Leistungen“ ab dem Jahr 2021 nicht zu erneuern. Der Stiftungsrat (SR) hat in der Folge abgewogen, ob es für Kundinnen und Kunden sowie für die betroffenen Mitarbeitenden zumutbar ist, während der Pandemie die notwendige Reorganisation rasch umzusetzen. Er hat sich für ein etappiertes Vorgehen entschieden, um die Kundenbetreuung sicherzustellen und ordentliche Übergaben an andere Organisationen bzw. Einstellungen zu ermöglichen. Die strukturellen Anpassungen waren bis 2023 vorzunehmen, sodass die HWB ab 2024 eigenwirtschaftlich zu betreiben ist.
Die Hauptmassnahmen waren:
- Anzahl HWB Teams von sechs auf drei reduzieren und Stellenplan anpassen
- Preise anpassen, Mindesteinsatzdauern einführen bzw. Ablehnung von Aufträgen
- Abbau der HWB in den Pflegeteams (kurze Handreichungen) resp. in HWB Teams verschieben.
- Fort- und Weiterbildung reduzieren, Zertifikatskurs für die Mitarbeitenden einstellen
Die Massnahmen führten erwartungsgemäss zu einem deutlichen Stundenrückgang. Die Restrukturie- rung konnte wie geplant Ende 2023 abgeschlossen werden.
- Die HWB Tarife wurden nach der Nicht-Erneuerung des Leistungsauftrags per Januar 2023 nochmals erhöht und es wurden Mindesteinsatzlängen eingeführt. Der Ertrag je verrechnete Stunde hat sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,6% erhöht auf Fr. 60.70. Der Gesamtumsatz 2023 lag mit 5,4 Mio. Franken rund 2% über Budget.
- Insgesamt wurden die Kosten gegenüber 2022 um rund eine Mio. Franken reduziert, wobei der Hauptkostenblock das Personal darstellt: HWB-Personalkosten wurden um Fr. 920’000 reduziert durch Zusammenfassung der Teams (Strukturreduktion von sechs auf drei), Abbau von Stabs- funktionen (Fachverantwortung und Qualität) sowie Entlassung von Langzeitkranken (hatte weni- ger hohe Priorität während der Pandemie).
- Die verrechneten Stunden je Vollzeitstelle haben im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2023 um 4,5% zugenommen auf 1’342 Stunden.
Management- und Unterstützungsressourcen
Die vor der Pandemie eingeleitete Organisationsentwicklung soll es insbesondere ermöglichen, rascher auf Marktveränderungen (Kundinnen und Kunden sowie Arbeitsmarkt) eingehen zu können. Der eingelei- tete Prozess verzögert sich aufgrund der Pandemienachwirkungen sowie kurzfristiger Sparmassnahmen, wobei die Verkleinerung der obersten Führungsebene umgesetzt wurde. In der Folge besteht ein relevan- tes betriebliches Risiko in der Führung bei Ausfällen oder Abgängen von Schlüsselfunktionen.
Kostenrechnung 2023 gemäss Vorgaben Gesundheitsdepartment
im Rahmen der Verhandlungen für die einjährige Leistungsvereinbarung 2024 wurde seitens Verwaltung kritisiert, dass die Kostenrechnung von SPITEX BASEL zu wenig differenziert sei. Zwischenzeitlich wurde die Kostenrechnung nach den Anliegen des Departements erstellt (Aktennotiz GD vom Februar 2024). Dabei zeigt sich, dass eine wichtige Vorgabe zu Verzerrungen führt und diese KoRe noch keine Aussagekraft hat. So weist beispielsweise der Spitexpress ein positives Ergebnis aus. Wir sind der Mei- nung, dass die KoRe in einem gemeinsamen Gespräch mit dem GD angeschaut werden muss.
Vergleich bisherige Kostenrechnung SXBS mit sechs anderen städtischen SX-Organisationen
Im Hinblick auf die Verhandlungen für den Vertrag ab 2025 haben einen Vergleich der Kosten gemäss KLV-KoRe vorgenommen. Der Vergleich der Kosten je Krankpflege-Leistungsverordnung (KLV) Stunde zeigt grosse Unterschiede zwischen den städtischen Organisationen mit Leistungsauftrag:
- Der Vergleich der KLV B und C Leistungen (grösstes Volumen) zeigt, dass drei Organisationen bis zu 33 % höhere und drei Betriebe bis zu 30 % geringere Kosten je Stunde ausweisen als SXBS.
- Im Unterschied zu Basel werden mit einer Ausnahme die Kosten der Vergleichsbetriebe vom Restfinanzierer anerkannt.
- Die Kosten der Vergleichsbetriebe enthalten keine Spezialdienste, da diese entweder nicht an- geboten oder im Unterschied zu Basel separat tarifiert werden und somit nicht in der Kosten- rechnung KLV A bis C enthalten sind.
- Beim Grade-Mix bestehen geringere Differenzen zwischen den Organisationen. SXBS hat Werte nahe beim Durchschnitt aller Organisationen.
Konkurrenzvergleich im „Markt Basel“
Die höheren Normkosten von SPITEX BASEL dienen dazu, die mit der LV verbundenen Auflagen zu de- cken, insbesondere Aufnahmepflicht, unwirtschaftliche Einsätze (fachlich und administrativ), drei Spezial- dienste führen, Ausbildungsengagement sowie zusätzliche Qualitäts- und Reportingverpflichtungen. Die übrigen Spitexanbieter haben diese Auflagen nicht und erbringen somit nicht dieselben Leistungen. Ent- sprechend tiefer sind deren Normkosten.
Im Rahmen der Verhandlungen für die LV 2024 hat der Kanton insbesondere mit dem Konkurrenzver- gleich in Basel argumentiert. Im Vertrag 2024 haben wir vereinbart, dass er Daten für Basel zur Verfü- gung stellt. Die Datenanalyse zeigt folgendes:
- Gemäss den Daten des GD haben die übrigen Anbieter im Durchschnitt aller Leistungen rund 50 % längere Einsätze (30 Min. gegenüber 20 Min. bei SXBS): je nach KLV Leistung beträgt die Differenz zwischen +13 % und 65 %.
- Der Vergleich des Umsatzes pro Durchschnittseinsatz zeigt, dass SXBS pro Einsatz
o KLV A rund Fr. 14 bzw. KLV B Fr. 6 mehr Umsatz generiert und bei - o KLV C knapp Fr. 3 weniger Umsatz erzielt als die übrigen Anbieter.
- Die Mehrerträge KLV A und B von Fr. 14 bzw. 6 pro verrechnete Stunde müss(t)en die Zusatzleis- tungen, die mit der LV verbunden sind, abdecken. Rein betriebswirtschaftlich wäre es für SXBS interessanter, KLV C Leistungen nach den Rahmenbedingungen für Organisationen ohne Leis- tungspflicht zu erbringen.
Finanzwirkung der gestiegenen Absenzenquote beim Pflegepersonal
Zur Berechnung der Finanzwirkung der Personalsituation werden die höhere Absenzenquote sowie die Temporärpersonalkosten einbezogen. Nicht berücksichtigt wird die Fluktuation, welche zusätzliche Belas- tungen mit sich bringt, und die Taggeldversicherung, die kurzfristig entlastend wirkt, da sie 80 % der Löhne von Langzeitausfällen übernimmt (langfristig werden jedoch die Prämien steigen)
Die erhöhte Absenzenquote und die Temporärpersonalkosten führen zu ungedeckten Kosten von 1,14 Mio. Franken im Jahr 2023, vgl. Tabelle im Anhang.
4. Kurzfristiger Mittelbedarf – Forderung ans GD
Die Analysen, insbesondere die Marktvergleich bestätigen aus Sicht des SRA die strukturelle Unterfinan- zierung. Kurzfristig braucht es einen Ausgleich zur Sicherstellung der Spitexversorgung. Parallel dazu ist an den Grundlagen für die Nachhaltigkeit der Versorgung zu arbeiten.
Die kurzfristigen Massnahmen haben einen Mittelbedarf im 2024 von insgesamt rund 1,9 Mio. Franken.
Sie verteilen sich wie folgt:
(1) Spitexversorgungsniveau halten: Abgeltung der erhöhten Gestehungskosten (Arbeitsmarkt sowie Absenzenquote): Fr. 1,14 Mio.
(2) Personalerhalt, betriebliche Stabilität und Verbesserung Konkurrenzfähigkeit im Arbeitsmarkt:
- a) Generelle Massnahme: Erhöhung der Lohnsumme um Total 1,5 % bzw. rund Fr. 500’000. Davon werden 1,25 Prozentpunkte als generelle Grundlohnanpassung verwendet und 0,25
- b) Spezifische Massnahmen berechnet ab August 2024: Total Fr. 223’000.
- Besetzung der vakanten Pflege- und Fachexpertenstellen, die im Rahmen der Sparmas- snahmen zurückgestellt wurden: Fr. 100’000.
- Fr. 48’000 für Teamsupervisionen zum Umgang mit (psychischen) Belastungen der Spi- textätigkeit
- Nachbesetzung zentrales Qualitätsmanagement zur Unterstützung der Basisqualität: Fr. 25’000.
(3) Pflegerischer Notfalldienst: Fr. 100’000 zur Sicherstellung Dienstleistungsbereitschaft
Die Entwicklung von Grundlagen für eine nachhaltige Spitexversorgung erfordert einerseits Projektres- sourcen, da diese Mittel im Rahmen der Sparvorgaben im Wesentlichen gestrichen wurden. Andererseits sollten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pflegeinitiative verbesserte Rahmenbedingungen auf schweizerischer Ebene vorgegeben werden. Die internen Arbeiten im Jahr 2024 sind aus den obigen Mit- teln zu finanzieren (kein zusätzlicher Antrag). Allfällige wiederkehrende Kosten sind im Rahmen der Re- gelung der Normkosten ab 2025 zu berücksichtigen.




