Handwerkern drohen hohe Verluste

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bewilligt, wie am Freitagmorgen bekannt wurde. Dem in finanzielle Schieflage geratenen Spital wird somit die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen. Dieses sieht vor, dass die Anleihegeber auf 65 bis 70 Prozent ihrer Investition von insgesamt 170 Millionen Franken verzichten.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 20.12.2024