Monatelang warfen die Gewerkschaften den Arbeitgebern vor, zu keinerlei Konzession bereit zu sein. Umgekehrt hielten die Arbeitgeber den Gewerkschaften vor, sie würden unrealistische Forderungen stellen.
Das Problem: In den neuen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU sind Änderungen vorgesehen, die den Lohnschutz erschweren. So müssten sich EU-Firmen zum Beispiel nur noch vier statt acht Tage vorher für Aufträge in der Schweiz anmelden. Und sie müssten nur noch dann eine Kaution hinterlegen, wenn sie schon einmal wegen Lohndumpings gebüsst wurden.
– schreibt tagesanzeiger.ch am 18.2.2024