Versicherte sollen selber wählen, ob Behandlungen wie Akupunktur und Homöopathie von der Grundversicherung abgedeckt werden. Der Nationalrat hat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen. […] Der Bundesrat beantragt den Vorstoss zur Ablehnung. Aus seiner Sicht widerspricht eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. «Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen», schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 12.9.2024