Zürcher Kantonsrat lehnt Aufstockung der Prämienverbilligung ab

Zürich musste aufgrund eines Bundesgerichtsurteils bei den Prämienverbilligungen unter anderem die Einkommensgrenzen anpassen, die zu einer Prämienverbilligung berechtigen. Unter dem Strich führte das dazu, dass der Kantonsanteil für 2020 um gut 20 Millionen auf 92 Prozent erhöht wurde. Allerdings: Der minimale Kantonsanteil blieb auch im neuen Gesetz bei 80 Prozent.

Das will eine Volksinitiative der CVP mit dem Titel «Raus aus der Prämienfalle» ändern. Sie verlangt eine Erhöhung auf mindestens hundert Prozent des Bundesbeitrags. Damit stünden gegenüber heute weitere knapp zwanzig Millionen Franken zur Verfügung.

Für SVP, FDP und GLP ist das zu viel des Guten. Die untersten Einkommen seien bereits entlastet worden, sagte Claudia Hollenstein (GLP, Stäfa). Die Volksinitiative sei reine Symptombekämpfung: «Wir müssen endlich die Ursachen für die ständig steigenden Krankenkassenprämien angehen.» Bettina Balmer (FDP, Zürich) sah das ähnlich. Die Prämienverbilligung funktioniere nach dem «Giesskannenprinzip», aber niemand frage, «wo das Geld versickert». Jetzt gelte es, die Bürokratie im Gesundheitswesen abzubauen und Tarife anzupassen.

– schreibt der tagesanzeiger.ch am 17.1.2021