Vorhang zu? Kasse auf!

Für sogenannt Freischaffende aber, die als Unselbstständige von Kurzanstellung zu Kurzanstellung und von Auftrag zu Auftrag rennen, gibt es im Fall eines längeren Erwerbsausfalls bis heute nur eine Ausflucht: Sozialhilfe.

In diese Lücke fallen längst nicht nur Kulturschaffende. Allerdings sind sie so etwas wie die Avantgarde der Freischaffenden, schliesslich hat sich dieser zunächst durchaus attraktiv erscheinende Status ab den achtziger Jahren nicht zuletzt in der freien Szene herausgebildet.

Nun aber offenbart sich, wie realitätsfremd das Sozialversicherungssystem ist: So hat zum Beispiel eine Schauspielerin, die im Lauf der letzten 24 Monate von mehreren Theatern angestellt war und daneben den einen oder anderen Sprechauftrag erfüllte, noch immer nicht sicher Anspruch auf Arbeitslosengeld – dann nämlich, wenn sie in diesen 24 Monaten insgesamt nicht mindestens 12 Monate eine beitragspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat und daher kein regelmässiges Einkommen vorweisen kann. Wer fleissig arbeitet, aber unregelmässig verdient, wird von der Arbeitslosenkasse ausgeschlossen.

– schreibt die woz.ch am 16.7.2020

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