Es sei nicht tragbar, dass Arbeitnehmende mit einer Vollzeitstelle auf Prämienverbilligung, Sozialhilfe oder andere finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Mit diesen Mitteln würden die Tiefstlöhne von der Allgemeinheit quersubventioniert.
– schreibt bzbasel.ch am 27.1.2023