Der Zürcher Regierungsrat hat die Zusatzleistungsverordnung angepasst. So müssen Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV nicht mehr aus finanziellen Gründen ins Alters- oder Pflegeheim.
– schreibt tagesanzeiger.ch am 29.5.2024
Der Zürcher Regierungsrat hat die Zusatzleistungsverordnung angepasst. So müssen Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV nicht mehr aus finanziellen Gründen ins Alters- oder Pflegeheim.
– schreibt tagesanzeiger.ch am 29.5.2024