Anderswo warten die Betriebe gebannt auf die kommenden Entscheide von Bund und Kantonen. Da und dort sehnen einzelne Kulturbetriebe sogar ein Tätigkeitsverbot herbei, weil erst so das Kriterium zur Beantragung von Staatshilfen, Ausfallentschädigungen, erfüllt wird. Die Rechnung ist einfach: Mit staatlichen Geldern fahren die Betriebe besser als mit dem verordneten eingeschränkten Betrieb mit weniger Zuschauern, weniger Vorstellungen und aufwendigeren Reinigungsarbeiten. WERBUNG
Was fast alle Kulturbetriebe bestätigen: Mit dem explosionsartigen Anstieg der Ansteckungszahlen hat das Publikumsinteresse deutlich abgenommen. Die zweite Welle vermiest ein Geschäft, das wegen der Einschränkungen ohnehin kaum kostendeckend ist. Staatshilfen wären willkommen.
– schreibt das tagblatt.ch am 28.10.2020