Mindestlohn: Arbeitgeber blitzen mit Rekursen ab

Die Stadtzürcher Verordnung zum Mindestlohn wurde «kompetenzgemäss erlassen» und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht, wie der Bezirksrat in seinem am Montag veröffentlichten Beschluss festhält.

Insbesondere werde durch die Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 23.90 Franken pro Stunde «die Wirtschaftsfreiheit nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt, weil es sich dabei um eine zulässige sozialpolitische Massnahme handelt». Aus diesen Gründen hat der Bezirksrat die beiden Rekurse von Arbeitgeberseite gegen den Mindestlohn abgewiesen.

Oliver Heimgartner, Co-Präsident der SP Stadt Zürich, zeigt sich über den Bezirksratsentscheid erfreut, wenn auch nicht überrascht: «Dem Gewerbeverband ging es mit diesem chancenlosen Rekurs von Anfang an nur um eine Verzögerung», sagte er am Montag. Die «Lohndumping-Betriebe» sollten nochmals zwei bis drei Jahre auf dem Buckel der Tieflohnbeziehenden ihre Gewinne machen können. Dem habe der Bezirksrat zu Recht eine Absage erteilt.

Die SP fordert den Gewerbeverband auf, die Einführung des kommunalen Mindestlohns nicht weiter mit fragwürdigen Rekursen zu verzögern. Die rund 17’000 Tieflohnbetroffenen in der Stadt Zürich seien dringend auf die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohnes angewiesen.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 20.11.2023

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