Lohnzuschläge und langfristige Dienstpläne: So will der Bundesrat den Pflegeberuf attraktiver machen

«Ziel dieses Gesetzes ist, dass wir frühzeitige Ausstiege aus dem Pflegeberuf verhindern oder zumindest reduzieren können», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien.

Zu diesem Zweck soll unter anderem gesetzlich festgehalten werden, dass die Spitäler, Altersheime und Spitex-Organisationen die Dienstpläne ihrer Mitarbeitenden mindestens vier Wochen im Voraus festlegen müssen.

Kommt es zu kurzfristigen Schichtwechseln oder ungeplanten Arbeitseinsätzen, weil jemand ausfällt, sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen Lohnzuschlag zu zahlen.

– schreibt die tagesanzeiger.ch am 25.1.2023

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