Laut Santésuisse fehlt seit Anfang Jahr die gesetzliche Grundlage, um die Therapieleistungen von Personen in Weiterbildung zu vergüten.

Weil sich Krankenkassen weigern, Therapien durch Personen in Weiterbildung zu bezahlen, beziehen diese nun Kurzarbeits­entschädigung.

– schreibt bazonline.ch am 11.1.2023

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