2x ungerecht: Kopfsteuer mit hypothetischem Einkommen – bei Erwerbsausfall zählen nur die technischen Stunden.

Tiefe Einkommen leiden unter der Kopfsteuern wie Abgaben und die Krankenkassenprämien. Wer nun denkt, tiefe Einkommen erhalten Prämienvergünstigung, liegt falsch. Die Prämienvergünstigung ist an Bedingungen verknüpft. Wer z.B. das hypothetische Einkommen angerechnet bekommt, profitiert wenig vom Korrektiv durch Prämienvergünstigung. Es wird kaum an die grosse Glocke gehängt: Kopfsteuern sind weit verbreitet und nicht gerecht.

Bei Erwerbsersatz an der Gesundheitskrise kommt ein ähnliches Prinzip zur Geltung, wieder zu ungunsten tiefer Einkommen:

Eine Schneiderin (wohnhaft in Solothurn) hat sich um Erwerbsausfall-Ersatz bemüht. Der Ersatz wird auf 35.– statt 120.– / Tag festgelegt, weil der tatsächliche Kundenkontakt ja nur einen Teil der Arbeit ausmacht.

Ein Komedien (wohnhaft im Aargau) hat sich wegen Erwerbsausfall-Ersatz bemüht. Die Auftritte (Familien- / Firmenfeste, Pflegeheime) sind abgesagt. Das Amt hat entschieden: Die Stunden während der Auftritte wird vergüstet. Nicht die Vorbereitung, nicht die Spesen. Bei 4 Auftritten in vollen Häusern werden 4x 2 Stunden 90.– = 720.– vergütet.

Tiefe Einkommen erhalten nach härtest möglicher Formel, pro Stunde, Beschäftigt mit Bühnenpräsenz / Direktkontakt mit Kundschaft kaum Geld zum Überleben.

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