Ja zur Prämeinentlastung sagen Freiburg (55.03%), Basel-Stadt (54.25%), Tessin (57.54%), Waadt (60.55%), Wallis (52.31%), Neuenburg (69.49%), Genf (61.69%), Jura (71.97%)

Versicherte haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien betragen höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und im verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert.

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