hüpo http://192.168.178.113:8888/hupo.ch Tatsachen und Meinungen Mon, 31 Mar 2025 14:20:57 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 SR ANV 6 Vorbereitung II https://hüpo.ch/sr-anv-6-vorbereitung-ii/ https://hüpo.ch/sr-anv-6-vorbereitung-ii/#respond Mon, 31 Mar 2025 14:16:09 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=18505 Spitex Basel Stiftungsrat
Fragen zur SR Sitzung 8.Mai 2025

wie ist der Personalbestand HWB? Wie hat er sich seit den Wegfall Leistungsauftrag entwickelt?
wie ist die Auftragssituation HWB? Wie hat sie sich seit dem Wegfall Leistungsauftrag entwickelt?
Gibt es eine Fehlversorgung bei der Hauswirtschaft im Kanton? Einschätzung von Spitex Basel.
Grundsätzliche Einschätzung von Spitex Basel zum Wegfall Leistungsauftrag

Marktsituation Spitex Basel:

Wie konkurrenzfähig ist Spitex Basel auf dem Arbeitsmarkt? Einschätzung von Spitex Basel dazu.
Wie gross ist der Marktanteil von Spitex Basel gemessen an der Anzahl Pflege Kundinnen und Kunden in Basel? Schlussfolgerungen dazu.
aktuelle Zahlen Fluktation, wie viele offene Stellen?

Protokoll SR Sitzungen:

Wichtige Äusserungen der ANV werden nicht protokolliert. Gardenia betr. Vorgaben Verrechenbarkeit/ Produktivität, Matthias GAV proaktiv angehen von Spitex Basel.
Wer entscheidet? ANV gibt in Zukunft «an» wenn eine wichtige Wortmeldung von ihr im Protokoll aufgenommen werden sollte.

Produktivitätssteigerung/ Steigerung Verrechenbarkeit im Jahr 2025 laut Budget:
Wie wird das Personal über die Ziele informiert? Ziele müssen realistisch sein.
Bis anhin keine Information im Team über die zu erreichenden Ziele.

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Bund macht grossen Schritt hin zum digitalen Patientendossier https://hüpo.ch/bund-macht-grossen-schritt-hin-zum-digitalen-patientendossier/ Tue, 25 Mar 2025 22:55:49 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=18499

In der laufenden Session im Bundeshaus wird der Nationalrat als Zweitrat die beiden Standesinitiativen von Basel-Stadt und von Baselland abschreiben. Die beiden Kantone haben verlangt, dass die Schweiz ihren Rückstand bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens so rasch als möglich aufholt. Mit dem soeben angelaufenen Programm «Digisanté» zur Förderung der digitalen Transformation werden die Forderungen weitgehend erfüllt.

Gestartet wird ein auf zehn Jahre ausgerichtetes umfangreiches Programm. Dieses sieht 50 Projekte vor, die mit einem beschlossenen Verpflichtungskredit von 624 Millionen Franken finanziert werden. «Das Programm ist in sicheren Händen», gibt sich die Baselbieter Ständerätin Maya Graf zuversichtlich. Sie hat die Standesinitiativen im Erstrat vertreten – in Absprache mit ihrer Basler Kollegin Eva Herzog. «Es braucht aber noch viel Aufklärung», meint Graf, denn die Vorteile der Digitalisierung müssten auch noch den Patientinnen und Patienten aufgezeigt werden.

– schreibt bazonline.ch am 26.3.2025 ]]>
Info für das Intranet  https://hüpo.ch/info-fuer-das-intranet/ https://hüpo.ch/info-fuer-das-intranet/#comments Tue, 25 Mar 2025 15:43:57 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=18497 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/info-fuer-das-intranet/feed/ 1 Stadtentwicklung und Alte https://hüpo.ch/stadtentwicklung-und-alte/ Sun, 16 Mar 2025 08:53:00 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=5023 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Mit «Heldin» bringt Petra Volpe den Spitalalltag ins Kino. Was sagt eine Pflegefachfrau zum Film? https://hüpo.ch/mit-heldin-bringt-petra-volpe-den-spitalalltag-ins-kino-was-sagt-eine-pflegefachfrau-zum-film/ Tue, 11 Mar 2025 09:13:01 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=5018

Die Bevölkerung hat [seit Covid] ein stärkeres Bewusstsein für die Pflege. Zugleich ist aber auch die Arbeitslast grösser geworden: Weniger Personal muss mehr leisten. Im Film gibt es diese Szene, in der die Frau eines Patienten Floria hilft, das Bett ihres Ehemanns in den OP zu schieben. Solche Situationen werden immer realistischer: Angehörige werden zunehmend Verantwortung übernehmen müssen, weil es die Pflege allein nicht schafft. Das ist vielen nicht bewusst, auch im Film nicht. Als Pflegende ist es wichtig, klare Grenzen aufzuzeigen und den Patient:innen klarzumachen, dass man priorisieren muss. Wie das Floria ja immer wieder tut.

– schreibt woz.ch am 6..3.2025 ]]>
«Heldin»: So schmerzhaft ist die Arbeit in der Krankenpflege https://hüpo.ch/heldin-so-schmerzhaft-ist-die-arbeit-in-der-krankenpflege/ Fri, 28 Feb 2025 07:45:23 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=5015

Der Schweizer Spielfilm «Heldin» heftet sich an die Fersen einer Pflegefachfrau mitten in der Krankenhaushektik – und hält damit dem Gesundheitssystem den Spiegel vor.

– schreibt srf.ch am 27.2.2025 ]]>
Firmen leiden unter Ausfällen https://hüpo.ch/firmen-leiden-unter-ausfaellen/ Thu, 27 Feb 2025 08:23:28 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4995

Besonders in Betrieben im Gesundheits- und Sozialwesen sind die Ausfälle auffällig. Diese geben überdurchschnittlich oft an, von längeren Absenzen wegen physischen und psychischen Erkrankungen sowie Unfällen betroffen zu sein. «Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass Berufe in diesen Bereichen oft sowohl psychisch belastend als auch im Vergleich zu anderen Dienstleistungsberufen körperlich anspruchsvoller sind, beispielsweise in der Krankenpflege», heisst es in der Studie.

Über alle Branchen hinweg zeigt sich der vermehrte Wunsch von Angestellten, längere Pausen einzulegen. Vier von zehn Unternehmen geben laut der Umfrage an, dass ihre Mitarbeitenden höhere Ansprüche auf längere unbezahlte Urlaube hätten als noch vor ein paar Jahren.
Gerade wegen des Fachkräftemangels könnten Angestellte Ansprüche auf Flexibilität besser geltend machen, weil sie in einer besseren Verhandlungsposition seien, heisst es in der Studie. Für sie ist die Situation also vorteilhaft. Für Unternehmen bedeute die Entwicklung jedoch eine «zusätzliche Herausforderung beim sowieso schon schwierigen Personalmanagement».

– schreibt luzernerzeitung.ch (paywall) am 26.2.2025 ]]>
Universitätsspital Basel verzichtet auf Turm bei Neubau von Herzog & de Meuron https://hüpo.ch/universitaetsspital-basel-verzichtet-auf-turm-bei-neubau-von-herzog-de-meuron/ Wed, 26 Feb 2025 16:34:14 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4993

Das Universitätsspital Basel (USB) reduziert sein Bauprogramm auf dem Campus Gesundheit. Es will beim geplanten Klinikum 3 nach den Plänen des Architekturbüros Herzog & de Meuron vorerst nur den Sockel bauen und auf den Turm verzichten, wie das USB am Mittwoch mitteilte.

Dank Optimierungen bei der Fläche könne das Spital für die nächsten zwanzig bis dreissig Jahre auf den Turmbau verzichten. Er werde aber als langfristig Option offengehalten, heisst es im Communiqué. Die aktualisierte Arealplanung erlaube einen Verzicht auf rund 6400 Quadratmeter Nutzfläche.

– schreibt bazonline.ch am 28.2.2025
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Kantonsspital Baselland soll Geldspritze erhalten https://hüpo.ch/kantonsspital-baselland-soll-geldspritze-erhalten/ Wed, 26 Feb 2025 16:32:20 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4991

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) hat Geldsorgen. «Die finanzielle Situation ist angespannt», sagte die neue Verwaltungsratspräsidentin Barbara Staehelin im vergangenen Herbst kurz nach ihrem Amtsantritt. Nun greift der Kanton dem angeschlagenen Patienten unter die Arme: Die Regierung beantragt beim Landrat ein befristetes Darlehen über 150 Millionen Franken fürs KSBL.

– schreibt bzbasel.ch am 26.2.2025 ]]>
ANV Sitzung 5 (Frühling) https://hüpo.ch/anv-sitzung-5-fruehling/ https://hüpo.ch/anv-sitzung-5-fruehling/#comments Sun, 23 Feb 2025 07:14:56 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4985

Hoi Monika

Ich bin immer wieder mit der Planung im Clinch. Nun das: Seit über 1 Jahr Diskussion zur Planungsqualität Melanie Müller mit Barbara Speck – es würde Feedback an der Teamsitzung geben – ich habe Thema an einem Workshop an Teamsitzung forcieren müssen, man müsse Verständnis für die Planung zeigen.

Und: Es ist die Idee eines Schnuppertages bei der Planug geboren, ich mache das gern, das ist jetzt so vereinbart. Vielleicht noch 2025. Inzwischen ist viel Wasser den Rhein hinuntergeflossen. Erneute Diskussion bei der Planung – wäre Thema einer Teamsitzung, Daniel Krein zugegen, solle Input in die Ideenbox geben – ich kann Daniel versichern, dass wir den Schritt schon gemacht hätten – Daniel meint, die Teamleitung würde Verbesserungsvorschlägen eine Exceldatei einspeisen. Projektmanagement würde es richten. Lg

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https://hüpo.ch/anv-sitzung-5-fruehling/feed/ 3
Infoanlass 2025 I – Führung des Operativen Kerngeschäfts https://hüpo.ch/spitex-news-co-leitungsmodell/ https://hüpo.ch/spitex-news-co-leitungsmodell/#comments Fri, 21 Feb 2025 06:10:07 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4981 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/spitex-news-co-leitungsmodell/feed/ 1 Baden – Trotz Patientenrekord: Kantonsspital Baden schreibt erstmals rote Zahlen https://hüpo.ch/baden-trotz-patientenrekord-kantonsspital-baden-schreibt-erstmals-rote-zahlen/ Fri, 21 Feb 2025 06:05:26 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4979

Trotz Patientenrekord: Kantonsspital Baden schreibt erstmals rote Zahlen
Leistungsmässig war 2024 ein sehr erfolgreiches Jahr für das KSB – finanziell hingegen das schlechteste überhaupt. Das Spital äussert sich zu den Gründen. Der Ausblick für die kommenden Jahre stimmt die Verantwortlichen zuversichtlich.

– schreibt badenertagblatt.ch am 20.2.2025 ]]>
Handelskrieg: Pharma-Zölle könnten Roche und Novartis hart treffen https://hüpo.ch/handelskrieg-pharma-zoelle-koennten-roche-und-novartis-hart-treffen/ Fri, 21 Feb 2025 06:02:43 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4977


Donald Trump kündigt Pharma-Zölle an – diese könnten Roche und Novartis hart treffen. Der US-Präsident nimmt die Pharmaindustrie ins Visier. Macht Trump seine Drohungen wahr, hätte dies Auswirkungen für die wichtigste Exportbranche der Schweiz.

– schreibt die luzernerzeitung.ch am 20.02.2025

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«Hospital at Home» bald auch im Laufental https://hüpo.ch/hospital-at-home-bald-auch-im-laufental/ Wed, 19 Feb 2025 12:21:27 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4972

Seit 2023 läuft an der Klinik Arlesheim ein Pilotversuch zur spitalersetzenden Behandlung. Nun soll der Ansatz von April bis September auch durch das Gesundheitszentrum Laufen getestet werden. Der Kanton will mit dem Angebot das Kostenwachstum dämpfen. […]

Beim Projekt am KSBL übernimmt der Kanton offenbar den Anteil, der bei stationären Aufenthalten fällig wird. Der andere Teil wird aber nicht wie ein stationärer Aufenthalt bei den Krankenkassen abgerechnet, sondern laut KSBL über die ambulanten Tarife

Möglich sind die unterschiedlichen Abrechnungsmethoden, weil das Modell «Hospital at Home» im Bundesgesetz bislang keine Berücksichtigung findet. Der Regierungsrat will dem Landrat im Sommer einen Vorschlag für einen kantonsweiten Tarif unterbreiten. Damit bestünde dann auch rechtliche Sicherheit.

– schreibt bzbasel.ch am 19.2.2025 ]]>
Durchbruch bei Lohnschutz https://hüpo.ch/durchbruch-bei-lohnschutz/ Tue, 18 Feb 2025 12:44:19 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4961

Monatelang warfen die Gewerkschaften den Arbeitgebern vor, zu keinerlei Konzession bereit zu sein. Umgekehrt hielten die Arbeitgeber den Gewerkschaften vor, sie würden unrealistische Forderungen  stellen.

Das Problem: In den neuen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU sind Änderungen vorgesehen, die den Lohnschutz erschweren. So müssten sich EU-Firmen zum Beispiel nur noch vier statt acht Tage vorher für Aufträge in der Schweiz anmelden. Und sie müssten nur noch dann eine Kaution hinterlegen, wenn sie schon einmal wegen Lohndumpings gebüsst wurden.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 18.2.2024 ]]>
Bernhard Pulver kritisiert den einseitigen Blick der Politik auf Kostensenkungen. https://hüpo.ch/bernhard-pulver-kritisiert-den-einseitigen-blick-der-politik-auf-kostensenkungen/ Sat, 15 Feb 2025 22:29:33 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4959

Viele Spitäler sind in Not – und brauchen Zuschüsse von den Kantonen. Bernhard Pulver kennt die Problematik bestens. Der ehemalige grüne Berner Regierungsrat ist Präsident des Inselspitals. Dieses rutschte in den letzten Jahren tief in die roten Zahlen.

Doch nun hat das Unispital fürs zweite Halbjahr 2024 einen überraschenden Gewinn von 20 Millionen Franken vermeldet. Im Interview erklärt Pulver, woran die Spitalpolitik krankt.

– schreibt bazonline.ch am 15.2.2025 ]]>
SR ANV 6 Vorbereitung https://hüpo.ch/sr-anv-6-vorbereitung/ https://hüpo.ch/sr-anv-6-vorbereitung/#comments Wed, 05 Feb 2025 07:45:50 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4933 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-anv-6-vorbereitung/feed/ 5 Blitz 2025 Januar https://hüpo.ch/blitz-2025-januar/ Wed, 05 Feb 2025 05:38:37 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4927 Aktuelles
In der letzten Januarwoche ist eine Krankheitswelle über unser Zentrum gerollt… Trotz vielen Ausfällen konnten alle Touren abgedeckt werden. Allen, die eingesprungen sind, welche flexibel sein mussten und längere, intensivere Touren hatten ein sehr grosses Dankeschön.

Für die Planung ist eine solche Situation auch eine sehr grosse Herausfor- derung, Belastung und Mehraufwand, auch ihnen gilt ein sehr grosser Dank!
Und natürlich allen Kranken zu Hause weiterhin ganz gute Besserung und wir freuen uns, wenn es Euch wieder besser geht und wieder hier seid!

Personelles
Wir haben im Januar zwei Jubilarinnen. Jana ist seit 5 Jahren und Cristina Gomez seit 10 Jahren bei SXBS. Herzliche Gratulation und schön, dass Ihr schon so lange ein Teil vom Team seid!
Für mich ist der Austausch mit jedem Einzelnen von Euch sehr wichtig. Deshalb plane ich ab Februar mit allen in den kommenden Wochen ein kurzes Gespräch. Ich freue mich drauf von Euch zu hören, wie es Euch so geht, was Euch bei der Arbeit gefällt, was we- niger und was Euch wichtig ist.

Operative Führung
In den vergangenen Wochen waren die Schlüsselsafe der KundInnen und unser eigener immer wieder Thema. Bitte achtet auf eine korrekte Handhabung mit den Safes. Und ganz wichtig: Safe immer korrekt verschliessen, Code nie an Drittpersonen abgeben (Bauarbeiter, Nachbarn..) und Auffälligkeiten immer unmittelbar melden.
Am Morgen früh ist für die Planung immer eine sehr stressige und intensive Arbeitsphase. Insbesondere wenn MA krank sind und Touren umgeplant und Kd umverteilt werden müssen. Das erfordert viel Konzentration. Deshalb bitten wir Euch, um 7.00-7.15h nur in die Planung zu gehen, wenn etwas Dringendes für den geplanten Morgen zu besprechen ist. Sonst besser im Verlaufe des Morgens oder am Mittag nach der Tour in der Planung vorbeischauen.
Eine Bitte der Materialverantwortlichen: nur im Notfall Material aus dem Zentrum mitnehmen, wann immer möglich vor Ort bei den KD bestellen.

Es sind aktuell wieder viele Viren und Bakterien aktiv…bitte bei Erkältungssymptomen Schutzmaske tragen, auch bei KD die erkältet sind. In den Spitälern ist seit einigen Wo- chen wieder volle Maskenpflicht.

Fachliches
Die Freestyleschulung hat stattgefunden und war sehr interessant und informativ. Einige von Euch haben danach sogar an sich selber den Freestyle ausprobiert und erlebt, wie es ist, damit «zu leben». Wir werden in naher Zukunft nochmals Frau Hell einladen und eine praxisbezogene Schulung (Handling, praktische Fragen klären) durchführen.
Wie geht es Euch mit dem neuen Rhythmus und Organisation der Kundenbesprechun- gen? Ich war ein paar Mal dabei und hatte mich über relativ viel Teilnehmende gefreut, welche auch alle aktiv und interessiert dabei waren. Ich finde auch den neuen Ablauf der KB sehr kurzweilig und gut.
Langsam werden die Tage wieder länger hell und die ersten Schneeglöckchen blühen schon schön. Bald kommt hoffentlich wieder angenehmeres Spitex-Wetter 🙂

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SR 24 5 ANV Protokoll https://hüpo.ch/sr-24-5-anv-protokoll/ Tue, 04 Feb 2025 16:37:11 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4919 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Arbeitsbedingungen bei Migros Online https://hüpo.ch/arbeitsbedingungen-bei-migros-online/ Mon, 03 Feb 2025 07:56:07 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4917

Zwei kantonale Arbeitsinspektorate haben bei Migros Online Mängel festgestellt und Verfahren eröffnet. Gleichzeitig gibt es Kritik am Bonusprogramm des Unternehmens – von Mitarbeitenden und der Unia.

– schreibt watson.ch am 30.1.2025 ]]>
Musk hat nun direkten Zugriff auf die Geldtöpfe der USA https://hüpo.ch/musk-hat-nun-direkten-zugriff-auf-die-geldtoepfe-der-usa/ Sun, 02 Feb 2025 22:28:54 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4915

Elon Musk hat Zugang zum Zahlungssystem des US-Finanzministeriums bekommen, in dem sensible Daten von Millionen Menschen hinterlegt sind. Was steckt hinter dem Manöver?

– schreibt bazonline.ch (paywall) am 2.2.2025 ]]>
Künstliche Intelligenz lässt schuften https://hüpo.ch/kuenstliche-intelligenz-laesst-schuften/ Fri, 31 Jan 2025 13:42:25 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4913

Die Informatiker*innen in Cagayan de Oro arbeiten unter Hochdruck: Sie müssen ihren Anteil an Daten so schnell wie möglich analysieren und dann in Software umwandeln. Im Fachjargon heißt das, die Daten werden „annotiert“: Relevante Informationen und Metadaten in einem Datensatz werden mit Labels oder Tags versehen, damit Maschinen sie verstehen können. Anschließend werden die Daten in die USA zurückgeschickt. Denn um ihre Algorithmen trainieren zu können, benötigen die Big-Tech-Konzerne riesige Mengen solcher annotierter Daten. Ohne diese Annotationen würde ChatGPT nur Unsinn von sich geben, selbstfahrende Autos würden nicht an der roten Ampel anhalten, und die Entwicklung von Smartphones würde stark gebremst werden.

– schreibt amnesty.de am 13.9.2024 ]]>
Pierre Alain Schnegg über Spitalschliessungen, Tarife und Prämien https://hüpo.ch/pierre-alain-schnegg-ueber-spitalschliessungen-tarife-und-praemien/ Mon, 27 Jan 2025 09:28:25 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4910

«Die Krankenkassen-Prämien sind tiefer als das Auto-Leasing, das sich viele leisten»
Pierre Alain Schnegg hat als Gesundheitsdirektor zwei Spitäler im Kanton Bern geschlossen. Die Krise sei nicht nur hausgemacht, sagt er im Interview. Der Spitallandschaft stehe aber ein grosser Wandel bevor. Hilfe verspricht er sich auch von der Tarif-Reform, bei der er eine zentrale Rolle spielt.

– schreibt aargauerzeitung.ch am 7.9.2024 ]]>
Was ist bloss mit unseren Spitälern los (1/5) https://hüpo.ch/was-ist-bloss-mit-unseren-spitaelern-los-1-5/ Mon, 27 Jan 2025 09:24:25 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4904 Das Lamento ist aus allen Regionen zu hören: Die Spitaltarife decken die Kosten nicht mehr. Doch das ist nur ein Aspekt der tiefgreifenden Krise, in der viele Spitäler stecken. Die Gründe sind vielschichtiger – und mannigfaltig. Eine Annäherung.

Anna Wanner, 05.08.2024, 05.00 Uhr

Die Spitäler werden selbst zu Patienten
Die Millionendefizite, welche die Spitäler in der Schweiz aktuell einfahren, sind kaum mehr zu fassen. Seit der Veröffentlichung der Jahresberichte im Frühling toppt ein schlechtes Ergebnis das nächste: Das Unispital in Zürich weist für 2023 ein Minus von 49 Millionen Franken aus, das Zürcher Stadtspital Triemli schloss mit einem Minus von 40 Millionen Franken. Sogar das finanziell bisher stabile Unispital Basel weist ein Defizit von 50 Millionen Franken aus. Und die Inselgruppe in Bern schrieb ganze 113 Millionen Franken Verlust.

Die Ergebnisse der Kantonsspitäler sind auch nicht besser. Die vier St.Galler Spitalverbunde schrieben rund 59 Millionen Franken Verlust. Das Kantonsspital Baselland sowie die Solothurner Spitäler wiesen je ein Minus von 25 Millionen aus, jenes in Winterthur 50 und jenes in Freiburg 37 Millionen. Und das Kantonsspital Aarau schloss zwar mit einer schwarzen Null, aber nur dank einer Finanzspritze des Kantons über 240 Millionen Franken.
Die Missstände erreichen die Öffentlichkeit tröpfchenweise, für 2023 fehlt die grosse Übersicht. Doch bereits 2022 schrieben die Spitäler ein summiertes Defizit von über 301 Millionen Franken. 2023 wird es noch grösser ausfallen.
Was ist bloss mit unseren Spitälern los? In Dutzenden Gesprächen mit Experten aus der Medizin, aus Spitalleitungen, Krankenkassen und der Politik versuchte die Redaktion von CH Media, diese Frage zu ergründen. In einer losen Serie vertiefen wir Themen wie politisches Versagen, Tarifstreit und Führungsschwäche, um ein umfassendes Bild der Situation zu zeichnen.
Denn Hoffnungen, es könnte sich um vorübergehende Nachwehen der Corona-Zeit handeln, haben sich zerschlagen. 2024 gehen die finanziellen Probleme nahtlos weiter. Das Berner Inselspital hat bereits im ersten Halbjahr Defizite in der Höhe von rund 60 Millionen Franken eingefahren und als Reaktion darauf die Führungsriege ausgewechselt und ein rigoroses Sparprogramm angesetzt.

Tiefe Tarife, Teuerung und fehlende Fachkräfte
Milde formuliert: Es sieht gar nicht gut aus. In den Geschäftsberichten der Spitäler schwingt zwar immer etwas Optimismus mit, so konnte beispielsweise manches Haus die Zahl der Behandlungen steigern – und mehr Umsatz erwirtschaften. Doch reichen auch die zusätzlichen Anstrengungen nicht, endlich wieder auf einen grünen Zweig zu kommen.
Regine Sauter, Präsidentin des Schweizer Spitalverbands Hplus, sagt: «Zuletzt hat sich das Problem der Unterdeckung der Leistungen akzentuiert.» Die Kosten für Energie, Material und Personal seien in allen Spitälern gestiegen. Doch diese lassen sich nicht wie in anderen Branchen auf die Kunden abwälzen. Dazu müssten die Tarife erhöht werden, die jedes Spital mit den Versicherern aushandelt. Doch von dieser Seite gab es zunächst wenig Entgegenkommen. Die Krankenkassen beharren darauf, dass sich die Spitäler effizienter organisieren, bevor mehr Prämiengelder eingeschossen werden.
Erst auf 2024 wurden die Tarife nun weitgehend angepasst. Allerdings kommt die Anpassung spät. Sie ist auch zu wenig substanziell und nicht nachhaltig. Sauter hält fest: «Es ist fatal, dass die Tarife lange nicht angepasst wurden und insbesondere nicht prospektiv an die Teuerung angepasst werden. Das versetzt viele Spitäler in eine finanziell schwierige Lage.»
Wer die Geschäftsberichte der Spitäler durchblättert, stösst überall auf die genannten Gründe: die tiefen Tarife, die Teuerung und die um 2, 5 oder 7 Prozent höheren Löhne, um den Weggang des Personals abzuwenden. Denn auch der Fachkräftemangel wirkt sich negativ auf die Finanzen der Spitäler aus.

Investitionen aus eigener Kraft nicht möglich
Was bei vielen Beobachtern die Alarmglocken schrillen lässt: Auch Spitäler, die stets gut wirtschafteten, können die Kosten nicht mehr decken – und so gewichtige Investitionen nicht mehr aus eigener Kraft stemmen. Sauter sagt, eigentlich müssten Spitäler eine Marge von 10 Prozent erzielen, um Investitionen zu finanzieren. «Das ist praktisch nicht mehr möglich.» Bei Spitälern, die am Bauen sind und grössere Investitionsvorhaben umsetzen müssen, komme es dann zu einer Krisensituation.
Tatsächlich lässt sich die miserable Situation auch in den Geschäftsberichten jener Häuser ablesen, die noch profitabel wirtschaften, aber die Margenziele nicht erreichen – etwa das Luzerner Kantonsspital (LUKS) mit einem Ergebnis von 1,6 Millionen Franken, Zug mit einem Plus von 675’000 Franken oder jenes in Baden, das mit 3,2 Millionen Franken Gewinn das «schwächste Jahresergebnis» seit 2012 einfährt, wie es schreibt. Das jeweilige Ergebnis reicht nicht, um anstehende Investitionen zu bewältigen. Das LUKS etwa will bis 2038 1,6 Milliarden Franken investieren.
Die 10-Prozent-Marge ist eine Voraussetzung für alle Häuser, um ihre Investitionen zu tätigen und finanziell selbstständig zu sein. Diese war Teil der Megareform zur Spitalfinanzierung, die das Parlament Ende 2007 verabschiedete. Das erklärte Ziel war es, die Kosten im gesamten Spitalbereich einzudämmen, ohne die Versorgung zu verschlechtern.

Kantone hintertrieben die Spitalpolitik jahrelang
Mit der Reform setzte die Politik auf Wettbewerb: Im Prinzip sollten sich jene Spitäler durchsetzen, die mit guter Qualität die Patienten zufriedenstellen. Eine freie Spitalwahl und volle Transparenz über die Qualität der Leistungen hätten dies ermöglichen sollen.
Die Betonung liegt auf «hätte». Der Wettbewerb funktioniert nicht. Denn den Patienten fehlt der Durchblick: Wer für welche Behandlung an welches Spital gehen sollte, um das beste Resultat zu erzielen, ist nicht einfach irgendwo abzulesen.
Erschwerend kommt hinzu: Seit 2012 steuern die Kantone die Versorgung, indem sie den Spitälern Leistungsaufträge erteilen. Diese haben sie allzu grosszügig vergeben – und vor allem zu zögerlich entzogen. Denn durch das neue Gesetz soll die Strukturbereinigung beschleunigt werden: Effiziente Spitäler mit qualitativ hochwertigen Leistungen sollen sich durchsetzen. Im Gegenzug sollten die Kantone defizitäre Betriebe schliessen, um die stationäre Überversorgung abzubauen.
Bereits in einem ersten Bericht über die Wirkung der Spitalfinanzierung konstatierte das Bundesamt für Gesundheit 2017, dass die Kantone die Kriterien für Wirtschaftlichkeit selber definierten und so auch die Abgeltung unterschiedlich festlegten. Das verzerrt den Wettbewerb zusätzlich.
Allerdings – und auch das ist ein Problem – wehren sich die Spitäler und mit ihnen häufig auch die ansässige Bevölkerung, wenn ein Leistungsauftrag entzogen wird. Sie gehen bis vor Gericht, was die Umsetzung der kantonalen Spitalstrategie teilweise um Jahre verzögert. Das Phänomen zeigt sich fast in allen Kantonen: Verzicht fällt Gesundheitsdirektoren, Spitälern wie auch der Bevölkerung äusserst schwer.
Weiter stellte sich auch bald nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung heraus, dass die Kantone ihre eigenen Häuser munter subventionieren. Die Höhe der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) nahm innerhalb von sechs Jahren um rund 14 Prozent zu. Zusätzliches Geld erhalten die Kantone etwa für den Notruf, die Forschung und Ausbildung sowie einen Ausgleich aus «regionalpolitischen Gründen» – etwa wenn ein weit abgelegenes Spital mit begrenztem Patientenstamm funktionieren muss.
Eine Studie der Universität Basel schlüsselte die Finanzflüsse 2018 auf und bezifferte die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen auf 1,8 Milliarden Franken. Hinzu kommen überhöhte Tarife und verdeckte Investitionen, etwa über tiefere Gebäudemieten. 2018 steckten die Kantone rund 2,5 Milliarden Franken zusätzlich in die Spitäler.


Strukturen bereinigen
Nicht jede abgegoltene Leistung ist erklärbar und auch nicht jede verstösst gegen das Gesetz. Trotzdem fällt die staatliche Unterstützung je nach Kanton sehr unterschiedlich aus, was einen fairen Wettbewerb weiter verunmöglicht. Klar ist: Indem sie die Löcher der Spitäler mit Geld stopften, hintertrieben die Kantone die Spitalfinanzierung über Jahre. Erst durch den wachsenden finanziellen Druck wird die Frage gestellt, ob es wirklich alle Spitäler braucht.
Solche Überlegungen gibt es überall: im Aargau mit dem Spital Zofingen, in Luzern mit dem Spital Wolhusen, im Zürcher Oberland mit Wetzikon. St.Gallen hat die Entwicklung schon vor drei Jahren angestossen, als es aufgrund der miserablen Finanzlage der Spitäler beschloss, fünf von neun Betrieben zu schliessen. Im März erklärten beide Appenzell, mit St.Gallen die Spitalplanung gemeinsam zu entwickeln, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Eine breitere Zusammenarbeit mit Graubünden und Glarus misslang.
Dabei muss nicht jedes Spital den Betrieb schliessen. Es gilt zu klären, wie die Aufgaben aufgeteilt werden, damit die Überversorgung abgebaut und die Grundversorgung gesichert werden kann.


Gefahr der unkontrollierten Abwicklung
Gegenteilige Bewegungen gibt es auch: Anstatt den Übermut gewisser Spitäler zu bremsen, wird er über neue Leistungsaufträge sogar noch alimentiert. So haben in der Ostschweiz erst die Krankenkassenverbände das Projekt des Kantonsspitals St.Gallen vorerst gebremst, das eine neue Herzchirurgie aufbauen will.
Grundsätzlich verantworten darum die Kantone die Überkapazitäten, wenn sie ihre Rolle in der Versorgungsplanung nicht richtig wahrnehmen. Weil leere Betten und vor allem leere Operationssäle unglaublich teuer sind, kommt es zu einer eklatanten Misswirtschaft und zu Qualitätsproblemen.
Das fällt gerade vielen auf die Füsse. Wegen zunehmenden Kostendrucks und der gleichzeitig ausgebliebenen Strukturbereinigung wollen auch die Kantone nicht mehr jede Lücke stopfen. Beispielsweise das Spital im zürcherischen Wetzikon, das ein Darlehen nicht refinanzieren konnte, liess die Zürcher Regierung auflaufen. Es sei für die Versorgung nicht relevant.
Für Gesundheitsökonom Heinz Locher ist die Entwicklung höchst alarmierend. Er sagt: «Wenn die Kantone beginnen, die Finanzprobleme ihrer Spitälern selber zu regeln, sehen wir eine unkontrollierte Abwicklung von Spitälern, die für die Versorgung eigentlich notwendig sind.» Auch die Leistungen von Wetzikon könne nicht so leicht aufgefangen werden. Immerhin werden dort jährlich 800 Kinder geboren.
Die problematische Entwicklung sei schon weit fortgeschritten, aktuell sichtbar beim Unispital Basel, das ein zinsgünstiges Darlehen über 300 Millionen Franken vom Kanton erhält – und dieses bei Finanzproblemen wohl auch nicht zurückzahlen muss. Die Freiburger haben ihrem Kantonsspital im Juni an der Urne 175 Millionen Franken zugesprochen. Und im Wallis prüft die Kantonsregierung die Spitalimmobilien der Verwaltung des Staates Wallis zu übertragen, weil die Spitalgruppe HVS keine Mittel für Investitionen hat. Heinz Locher prophezeit: «Bald rattert es überall in der Schweiz, Spitäler kollabieren unter den Defiziten und die gute Leistung kann nicht mehr garantiert werden.»
Tatsächlich führen die aktuellen Umstände dazu, dass nun auch gesunde Spitäler wie das Kantonsspital Baden plötzlich wieder nach staatlichen Mitteln rufen. Sie wollen gleichlange Spiesse. Die Finanzhilfen der Kantone blockieren den Wettbewerb weiter und das Überleben eines Spitals hängt nicht von dessen qualitativen Leistung ab – sondern von einem guten Draht zur Regierung.

Quelle: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/spitalmisere-in-der-schweiz-teil-1-was-ist-bloss-mit-unseren-spitaelern-los-ld.264421



19 Kommentare
Joe Lindenberger
vor 6 Monaten
38 Empfehlungen
An dieser Stelle herzlichen Dank an alle Menschen, die in den Spitälern  alles für ihre Patienten (=  für uns) Tag täglich, 24 Stunden, 7 Tage,  mit  herausragedem Fachwissen, enormem Arbeitseinsatz unter bewundernswertem Umgang  physischer  und mentaler Belastung. Ich hoffe und appeliere an die Politik, dass die finanziellen Probleme an den richtigen Stellen unter strategischen Gesichtspunkten (nicht Pflästerlipolitik) angepackt werden und keinesfalls  beim Spitalpersonal. 
Rolf Zysset
vor 6 Monaten
37 Empfehlungen
Es liegt nicht an uns, ausser den notorischen Notfallbesuchern. Die Gründe sind oft augenscheinlich. Der längst überflüssige Föderalismus, die Tantiemen „unserer“ Politikern, die Geldgier der Pharma, der Lobbyismus im Bundeshaus, die auf Reingewinn ausgerichteten privaten Spitäler, unzählige Krankenkassen, die mit erheblichem Finanzaufwand einander Kunden abwerben, falsche Mimositäten unter den „Starmedizinern“ wo nur auf ihre eigenen Pfründe schauen. Es gäbe wahrscheinlich noch viele andere Kostentreiber. Bei all meiner genannten Argumente sind nicht wir, das gewöhnliche Fussvolk, gefordert. Nein es wären unsere Gewählten, welche eigentlich für uns schauen müssten.  Aber eben, wenn der schnöde Mammon ruft.

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Spitaltarife in der Schweiz: Undurchsichtig und überteuert (2/5) https://hüpo.ch/spitaltarife-in-der-schweiz-undurchsichtig-und-ueberteuert-2-5/ Mon, 27 Jan 2025 09:23:48 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4903
400 Franken für den Arzt, 60’000 Franken fürs Spital: Die Spitaltarife spielen verrückt
Die undurchsichtige und überteuerte Zusatzversicherung diente jahrelang als Instrument, um finanzielle Probleme der Spitäler zu übertünchen. Doch für höhere Tarife in der Grundversicherung gibt es keinen Spielraum. Steuern die Spitäler auf eine Sackgasse zu?

Florence Vuichard und Anna Wanner, 12.08.2024, 05.00 Uhr


Keine 400 Franken. So viel hat ein Chirurg 2023 für eine Operation in einem grossen Schweizer Spital erhalten. Er ist nicht fest angestellt, sondern über einen sogenannten Consultant-Vertrag mit dem Spital verbunden. Und wie bei allen externen Mitarbeitenden, seien es Ärzte oder sonstige Berater, wird die Vergütung mithilfe eines Stundenansatzes von zwischen 90 und 270 Franken berechnet.

Der halbprivat versicherte Patient der besagten Operation und seine Krankenkasse mussten jedoch für den Eingriff und einen mehrtägigen Spitalaufenthalt insgesamt über 60’000 Franken hinblättern.
Die Spannweite zwischen den beiden Zahlen, den wenigen Hundert Franken für den Chirurgen und den 60’000 Franken für das Spital, steckt das Feld des undurchsichtigen Tarifdschungels im Spitalwesen ab – das weder für Patienten noch für Sachverständige nachvollziehbar ist. Der Chirurg wundert sich, ein Gesundheitsexperte spricht von einem «massiven Missverhältnis». Welche Leistung in einer Rechnung auftaucht, bestimmen im Spital drei verschiedene Tarif-Systeme:
1 Da gibt es den Grundversicherungstarif für stationäre Behandlungen, der seit 2012 auf dem Fallpauschalensystem Swiss DRG beruht. Diese handeln die Häuser mit den beiden Tariforganisationen der Krankenkassen, Tarifsuisse und HSK, aus. Pro Fallgruppe, also etwa für eine Blinddarm-, Herz- oder Hüftoperation, gibt es eine Vergütung für das Spital, die wiederum aus einer Multiplikation der sogenannten Baserate respektive des Basispreises mit einem «Kostengewicht» ergibt. Letzteres ist umso höher, je schwerer der Krankheitsfall ist. Oder anders gesagt: Der Kostengewicht-Multiplikator ist bei einem normalen Blindarmpatienten tiefer als bei einer Person, die noch an zahlreichen zusätzlichen Krankheiten leidet, was eine einfache Operation erschwert.
2 Dann gibt es Pauschaltarife für halb- und privatversicherte Patienten bei stationärem Spitalaufenthalt. Diese werden von den einzelnen Krankenkassen oder von Kassenverbünden mit den Spitälern ausgehandelt.
3 Und es gibt den ambulanten Tarif, der sich nach dem zwar masslos veralteten, aber noch immer gültigen, Taxpunkt-basiertem Tarmed-Vertragswerk richtet.
All diese Tarife führen nicht nur zu Verwirrung, sondern letztlich auch dazu, dass die Spitäler für dieselbe Operation unterschiedliche Rechnungen stellen können und unterschiedlich viel verdienen. Am besten für das Spitalbudget – und auch für die Ärzte – sind privatversicherte Patienten, die sich stationär behandeln lassen. Denn der Zuschlag für das, was Ärzte und Spitäler mit halb- oder privatversicherten Patienten verdienen, ist noch immer sehr gross.
Das geht auch aus einer Tarifliste hervor, die eine Westschweizer Spitalgruppe mit Versicherungen abgeschlossen hat und die CH Media vorliegt. Demnach erhält der operierende Hauptarzt etwa bei einer Herzklappenoperation mit Herz-Lungen-Maschine bei Patienten mit Grundversicherung «nur» 3377 Franken, während die Vergütung bei Patienten mit Zusatzversicherungen auf 21’677 Franken springt.
Die Kritik des Preisüberwachers
Gemäss einer Untersuchung des Preisüberwachers von 2021 zahlt die Zusatzversicherung pro Fall im Schnitt 6745 Franken respektive 8960 Franken mehr, je nachdem ob die Patienten halbprivat oder privat versichert sind. Gleichzeitig machen die Spitäler im Schnitt für die zusatzversicherten Patienten nur Zusatzkosten von 1600 bis 1800 Franken geltend. Deshalb «bestehen starke Indizien, dass die Krankenzusatzversicherungstarife in der Schweiz flächendeckend überhöht sind», hält der Preisüberwacher im Bericht fest – und bestätigt damit einen Befund der Finanzmarktaufsicht (Finma) von Ende 2020.
Der Preisüberwacher kritisierte nicht nur das «grobe Missverhältnis» zwischen Tarifen und den «Kosten, welche die Spitäler selbst für diese Leistungen ausweisen», sondern auch die «grosse Intransparenz hinsichtlich der Tarife, welche von den Spitälern vehement verteidigt wird».
Finanzmarktaufsicht greift ein
Und etwas weiteres zeigt die Analyse des Preisüberwachers: Es sei unklar, welche Leistungen im Einzelnen mit den Zusatzversicherungstarifen abgegolten würden. Dabei müssten die Spitäler für ihre höhere Rechnung auch zusätzliche Leistungen erbringen – und die Krankenkassen müssten kontrollieren, dass sie über die Zusatzversicherung tatsächlich auch nur zusätzlich erbrachte Leistungen abgelten. Das jedenfalls fordert die Finma, die das Thema seit 2017 strenger verfolgt. Die Krankenkassen mussten deshalb Massnahmen ergreifen und ihre Verträge mit den Spitälern und Belegärzten neu aushandeln – taten das aber nicht zur Zufriedenheit der Finma, wie diese 2020 bei Vor-Ort-Kontrollen feststellen musste.
Die Versicherer mussten nachsitzen und einigten sich auf Druck der Finma in einem Branchenpapier auf neue Mindestanforderungen, welche die Verträge mit Spitälern und Belegärzten erfüllen müssen. Seit 2022 müssten nun die erbrachten Mehrleistungen, die durch die jeweilige Spitalzusatzversicherung zu tragen sind, klar ausgewiesen und bewertet werden. Ende Jahr läuft die gewährte, dreijährige Übergangsfrist ab, um alle rund 2000 Verträge zu überarbeiten. Offenbar schafft es die Branche aber nicht, diese einzuhalten. Der Versicherungsverband geht davon aus, dass bis Ende Jahr nur «70 bis 80 Prozent der Verträge konform sein werden».
Beim Preisüberwacher zeigt man sich ob der Übung eher ernüchtert. Viele Verträge seien formell zwar an die neuen Richtlinien angepasst worden, «die Preise wurden hingegen seither unseres Wissens noch nicht massgeblich» korrigiert, sagt Kaspar Engelberger vom Preisüberwacher-Büro. «Und das wäre das Entscheidende.» Sein Fazit: Es gebe zu viel Spielraum bei der Preisgestaltung. Namentlich kritisiert er den Grundsatz, der besagt, dass die Mehrleistungen nicht nur anhand objektiver Kriterien bewertet werden müssen, sondern auch der «empfundene Mehrwert» eine Rolle spiele. «Die Situation hat sich also seit der Publikation unserer Studie grundsätzlich noch nicht massgeblich verändert.» Der Preisüberwacher gehe deshalb nicht davon aus, dass es heute keine missbräuchlichen Rechnungen mehr gebe.
Dem Preisüberwacher stehen nur Instrumente zur Verfügung, um im Einzelfall gegen überhöhte Tarife im Zusatzversicherungsgeschäft vorzugehen – die Verfahren sind zudem sehr aufwendig. Bei der Spitalgruppe Simmental-Thun-Saanenland konnte er zwar im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung die Zusatzversicherungstarife senken. «Die Abklärungen zu diesem Fall zogen sich allerdings über Jahre hin», betont Engelberger. Die Erfahrung zeige, dass die regulatorischen Mittel sowie die Ressourcen der Finma und des Preisüberwachers nicht ausreichten, «um effektiv gegen dieses Problem vorgehen zu können».
Jahrelang haben die Privatversicherten die Spitäler querfinanziert
Für Spitäler bedeuten die hohen Einnahmen über zusatzversicherte Patienten mehr als ein willkommener Zustupf: Sie sind darauf angewiesen. Eine Faustregel unter Experten besagt, dass ein Spital rund 20 Prozent Privatversicherte behandeln muss, um finanziell auf gesunden Beinen zu stehen. Dass Spitäler über hohe Rechnungen an Privat- und Halbprivatversicherte andere Leistungen quersubventionieren, ist ein offenes Geheimnis. Und es wurde toleriert – bis sich die Finma 2017 dem Thema annahm.

Seither hat sich die Praxis kaum geändert. Die schlechten Ergebnisse der Spitäler hängen nicht mit dem Umbruch in der Zusatzversicherung zusammen, wie Versicherungsexperten sagen. Sie rechnen aber damit, dass die Einnahmen über Privatpatienten sinken werden, sobald sich die Transparenzregeln der Branche durchsetzen.
Gesundheitsökonom Heinz Locher begrüsst das Vorgehen der Behörde: Der Eingriff der Finma sei richtig und wichtig. «Den Privatversicherten dürfen keine Rechnungen gestellt werden, denen keine Leistungen entsprechen.» Das widerspreche auch dem Versicherungsrecht. Allerdings warnt er auch vor den Folgen der Entflechtung. Locher rechnet damit, dass die Leistungen im ambulanten Bereich rund 30 bis 40 Prozent unterfinanziert seien und im stationären Bereich rund 10 bis 20 Prozent. Für die Spitäler ist das umso problematischer, als künftig die ambulante Versorgung in den Vordergrund rückt.
Ambulante Behandlung in stationären Strukturen
Der Bundesrat hat 2019 eine erste Liste von Eingriffen veröffentlicht, die ein Spital ambulant durchführen muss, sofern es medizinisch keinen Grund gibt, diesen stationär zu machen. Die stationäre Behandlung mit mindestens einer Übernachtung im Spital ist nicht nur teurer, die Patienten fühlen sich zu Hause wohler, genesen schneller und minimieren das Risiko einer Spitalinfektion. Die Vorteile liegen auf der Hand.

Versicherungsexperten rechnen damit, dass die Einnahmen über Privatpatienten sinken werden, sobald sich die Transparenzregeln der Branche durchsetzen.
Bild: Jean-Christophe Bott / Keystone
Doch für die Spitäler ist die Entwicklung ruinös: Erstens haben sich im ambulanten Bereich bisher keine Zusatzversicherungen etabliert. Und zweitens weisen die Spitäler auf die eklatante Unterdeckung der Kosten hin.
Die Krankenkassen halten wenig von diesem Lamento. Der Verband Curafutura erklärt, das Gesetz sehe explizit keine Kostendeckung, sondern die Ausrichtung am effizienten Leistungserbringer vor. So sei die Unterdeckung «vielfach auf strukturelle Probleme zurückzuführen». Auch Spitalexperten sagen, ambulante Leistungen würden noch allzu häufig in stationären Strukturen erbracht. Der normale Spitalbetrieb ist aber auf den längeren Verbleib von Patienten ausgerichtet; es wird rund um die Uhr gearbeitet.
In einem solch aufwendigen 24-Stunden-Betrieb können ambulante Leistungen unmöglich effizient erbracht werden, sind sich die Experten einig. Curafutura sieht sich bestätigt: «Es ist nicht Aufgabe der Krankenversicherer, für die durch eine suboptimale Organisation verursachten strukturellen Probleme der Leistungserbringer aufzukommen.»

Nur gibt es aber tatsächlich Eingriffe, bei welchen die Tarife die Kosten nicht decken. Das Kantonsspital Baden, das seit fünf Jahren im eigens erbauten Ambulatorium Tagespatienten empfängt, legt auf Anfrage Zahlen offen. Operationen an der Bauchwand (Hernien-Eingriff) gehören zur Expertise des Spitals, rund 325 Eingriffe führt es pro Jahr durch. Trotz Gütesiegel rechnet sich der Eingriff nicht: Pro Operation legt das Spital 506 Franken drauf. Aufs Jahr sind das mehr als 165’000 Franken, die der Kasse fehlen.
Trotz schlechter Tarife läuft der Laden weiter
Vielleicht kann der Einzelfall nicht für das Ganze sprechen. Nur kennt wahrscheinlich jedes Spital Eingriffe, die sich nicht rechnen – sogar mehrere. Selbst Experten kritisieren, die Ausrichtung am effizienten Leistungserbringer sei nicht angemessen, weil das Modell nicht die tatsächlichen Kosten widerspiegelt.
Trotzdem könnte eine Leistung offenbar auch effizienter erbracht werden. Dafür gibt es wohl nur einen Weg: Die Spitalplanung über die Kantonsgrenze hinaus koordinieren. Was wiederum heisst, Leistungen bei einzelnen Betrieben zu konzentrieren, bei anderen aber wegzulassen. Viele Spitäler halten lieber an den bewährten Eingriffen fest.
Auch der erwähnte Chirurg wird weiteroperieren – auch wenn sich seine Erfahrung mit dem Stundensatz nicht auszahlt. Denn je besser und speditiver er arbeitet, desto weniger verdient er. Aber das ist nicht die einzige Absurdität bei den Spitaltarifen.
Serie zur Spitalmisere in der Schweiz
Rote Zahlen, falsche Tarife, fehlende Fachkräfte, teure Bauten, schlechte Planung: In einer losen Serie beleuchten wir die Probleme der Spitäler. Bereits erschienen:
Teil 1: Was ist bloss mit den Spitälern los?
10 Kommentare
Roland Mall
vor 6 Monaten
14 Empfehlungen
Für diese mafiaösen Zustände ist mehr als die Hälfte unseres Parlamentes verantwortlich. Das macht krank 🤢, wer diese Reports und Berichte studiert und versteht, riskiert einen Herzinfarkt oder ein Magengeschwür. Die Unfähigkeit der Politik ist das Eine, die böswillige, auf eigene Vorteile ausgerichtete, bewusste Untätigkeit der scheinheiligen, verlogenen Plauderis das Andere.  
Sebi Heiniger
vor 6 Monaten
13 Empfehlungen
Onkel, halbprivat versichert, neue Herzklappe. Operation 28’000.-, Hostellerie im Spital 39’000.- Alles klar! Politik und Gesundheitssystem von der Mafia zerfressen
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Spitaltarife in der Schweiz: Undurchsichtig und überteuert

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400 Franken für den Arzt, 60’000 Franken fürs Spital: Die Spitaltarife spielen verrückt
Die undurchsichtige und überteuerte Zusatzversicherung diente jahrelang als Instrument, um finanzielle Probleme der Spitäler zu übertünchen. Doch für höhere Tarife in der Grundversicherung gibt es keinen Spielraum. Steuern die Spitäler auf eine Sackgasse zu?

Florence Vuichard und Anna Wanner 10 Kommentare 12.08.2024, 05.00 Uhr

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Wer verdient im Operationssaal wie viel?
Bild: Keystone
Keine 400 Franken. So viel hat ein Chirurg 2023 für eine Operation in einem grossen Schweizer Spital erhalten. Er ist nicht fest angestellt, sondern über einen sogenannten Consultant-Vertrag mit dem Spital verbunden. Und wie bei allen externen Mitarbeitenden, seien es Ärzte oder sonstige Berater, wird die Vergütung mithilfe eines Stundenansatzes von zwischen 90 und 270 Franken berechnet.

Der halbprivat versicherte Patient der besagten Operation und seine Krankenkasse mussten jedoch für den Eingriff und einen mehrtägigen Spitalaufenthalt insgesamt über 60’000 Franken hinblättern.
Die Spannweite zwischen den beiden Zahlen, den wenigen Hundert Franken für den Chirurgen und den 60’000 Franken für das Spital, steckt das Feld des undurchsichtigen Tarifdschungels im Spitalwesen ab – das weder für Patienten noch für Sachverständige nachvollziehbar ist. Der Chirurg wundert sich, ein Gesundheitsexperte spricht von einem «massiven Missverhältnis». Welche Leistung in einer Rechnung auftaucht, bestimmen im Spital drei verschiedene Tarif-Systeme:
1 Da gibt es den Grundversicherungstarif für stationäre Behandlungen, der seit 2012 auf dem Fallpauschalensystem Swiss DRG beruht. Diese handeln die Häuser mit den beiden Tariforganisationen der Krankenkassen, Tarifsuisse und HSK, aus. Pro Fallgruppe, also etwa für eine Blinddarm-, Herz- oder Hüftoperation, gibt es eine Vergütung für das Spital, die wiederum aus einer Multiplikation der sogenannten Baserate respektive des Basispreises mit einem «Kostengewicht» ergibt. Letzteres ist umso höher, je schwerer der Krankheitsfall ist. Oder anders gesagt: Der Kostengewicht-Multiplikator ist bei einem normalen Blindarmpatienten tiefer als bei einer Person, die noch an zahlreichen zusätzlichen Krankheiten leidet, was eine einfache Operation erschwert.
2 Dann gibt es Pauschaltarife für halb- und privatversicherte Patienten bei stationärem Spitalaufenthalt. Diese werden von den einzelnen Krankenkassen oder von Kassenverbünden mit den Spitälern ausgehandelt.
3 Und es gibt den ambulanten Tarif, der sich nach dem zwar masslos veralteten, aber noch immer gültigen, Taxpunkt-basiertem Tarmed-Vertragswerk richtet.
All diese Tarife führen nicht nur zu Verwirrung, sondern letztlich auch dazu, dass die Spitäler für dieselbe Operation unterschiedliche Rechnungen stellen können und unterschiedlich viel verdienen. Am besten für das Spitalbudget – und auch für die Ärzte – sind privatversicherte Patienten, die sich stationär behandeln lassen. Denn der Zuschlag für das, was Ärzte und Spitäler mit halb- oder privatversicherten Patienten verdienen, ist noch immer sehr gross.
Das geht auch aus einer Tarifliste hervor, die eine Westschweizer Spitalgruppe mit Versicherungen abgeschlossen hat und die CH Media vorliegt. Demnach erhält der operierende Hauptarzt etwa bei einer Herzklappenoperation mit Herz-Lungen-Maschine bei Patienten mit Grundversicherung «nur» 3377 Franken, während die Vergütung bei Patienten mit Zusatzversicherungen auf 21’677 Franken springt.
Die Kritik des Preisüberwachers
Gemäss einer Untersuchung des Preisüberwachers von 2021 zahlt die Zusatzversicherung pro Fall im Schnitt 6745 Franken respektive 8960 Franken mehr, je nachdem ob die Patienten halbprivat oder privat versichert sind. Gleichzeitig machen die Spitäler im Schnitt für die zusatzversicherten Patienten nur Zusatzkosten von 1600 bis 1800 Franken geltend. Deshalb «bestehen starke Indizien, dass die Krankenzusatzversicherungstarife in der Schweiz flächendeckend überhöht sind», hält der Preisüberwacher im Bericht fest – und bestätigt damit einen Befund der Finanzmarktaufsicht (Finma) von Ende 2020.
Der Preisüberwacher kritisierte nicht nur das «grobe Missverhältnis» zwischen Tarifen und den «Kosten, welche die Spitäler selbst für diese Leistungen ausweisen», sondern auch die «grosse Intransparenz hinsichtlich der Tarife, welche von den Spitälern vehement verteidigt wird».
Finanzmarktaufsicht greift ein
Und etwas weiteres zeigt die Analyse des Preisüberwachers: Es sei unklar, welche Leistungen im Einzelnen mit den Zusatzversicherungstarifen abgegolten würden. Dabei müssten die Spitäler für ihre höhere Rechnung auch zusätzliche Leistungen erbringen – und die Krankenkassen müssten kontrollieren, dass sie über die Zusatzversicherung tatsächlich auch nur zusätzlich erbrachte Leistungen abgelten. Das jedenfalls fordert die Finma, die das Thema seit 2017 strenger verfolgt. Die Krankenkassen mussten deshalb Massnahmen ergreifen und ihre Verträge mit den Spitälern und Belegärzten neu aushandeln – taten das aber nicht zur Zufriedenheit der Finma, wie diese 2020 bei Vor-Ort-Kontrollen feststellen musste.
Die Versicherer mussten nachsitzen und einigten sich auf Druck der Finma in einem Branchenpapier auf neue Mindestanforderungen, welche die Verträge mit Spitälern und Belegärzten erfüllen müssen. Seit 2022 müssten nun die erbrachten Mehrleistungen, die durch die jeweilige Spitalzusatzversicherung zu tragen sind, klar ausgewiesen und bewertet werden. Ende Jahr läuft die gewährte, dreijährige Übergangsfrist ab, um alle rund 2000 Verträge zu überarbeiten. Offenbar schafft es die Branche aber nicht, diese einzuhalten. Der Versicherungsverband geht davon aus, dass bis Ende Jahr nur «70 bis 80 Prozent der Verträge konform sein werden».
Beim Preisüberwacher zeigt man sich ob der Übung eher ernüchtert. Viele Verträge seien formell zwar an die neuen Richtlinien angepasst worden, «die Preise wurden hingegen seither unseres Wissens noch nicht massgeblich» korrigiert, sagt Kaspar Engelberger vom Preisüberwacher-Büro. «Und das wäre das Entscheidende.» Sein Fazit: Es gebe zu viel Spielraum bei der Preisgestaltung. Namentlich kritisiert er den Grundsatz, der besagt, dass die Mehrleistungen nicht nur anhand objektiver Kriterien bewertet werden müssen, sondern auch der «empfundene Mehrwert» eine Rolle spiele. «Die Situation hat sich also seit der Publikation unserer Studie grundsätzlich noch nicht massgeblich verändert.» Der Preisüberwacher gehe deshalb nicht davon aus, dass es heute keine missbräuchlichen Rechnungen mehr gebe.
Dem Preisüberwacher stehen nur Instrumente zur Verfügung, um im Einzelfall gegen überhöhte Tarife im Zusatzversicherungsgeschäft vorzugehen – die Verfahren sind zudem sehr aufwendig. Bei der Spitalgruppe Simmental-Thun-Saanenland konnte er zwar im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung die Zusatzversicherungstarife senken. «Die Abklärungen zu diesem Fall zogen sich allerdings über Jahre hin», betont Engelberger. Die Erfahrung zeige, dass die regulatorischen Mittel sowie die Ressourcen der Finma und des Preisüberwachers nicht ausreichten, «um effektiv gegen dieses Problem vorgehen zu können».
Jahrelang haben die Privatversicherten die Spitäler querfinanziert
Für Spitäler bedeuten die hohen Einnahmen über zusatzversicherte Patienten mehr als ein willkommener Zustupf: Sie sind darauf angewiesen. Eine Faustregel unter Experten besagt, dass ein Spital rund 20 Prozent Privatversicherte behandeln muss, um finanziell auf gesunden Beinen zu stehen. Dass Spitäler über hohe Rechnungen an Privat- und Halbprivatversicherte andere Leistungen quersubventionieren, ist ein offenes Geheimnis. Und es wurde toleriert – bis sich die Finma 2017 dem Thema annahm.

Seither hat sich die Praxis kaum geändert. Die schlechten Ergebnisse der Spitäler hängen nicht mit dem Umbruch in der Zusatzversicherung zusammen, wie Versicherungsexperten sagen. Sie rechnen aber damit, dass die Einnahmen über Privatpatienten sinken werden, sobald sich die Transparenzregeln der Branche durchsetzen.
Gesundheitsökonom Heinz Locher begrüsst das Vorgehen der Behörde: Der Eingriff der Finma sei richtig und wichtig. «Den Privatversicherten dürfen keine Rechnungen gestellt werden, denen keine Leistungen entsprechen.» Das widerspreche auch dem Versicherungsrecht. Allerdings warnt er auch vor den Folgen der Entflechtung. Locher rechnet damit, dass die Leistungen im ambulanten Bereich rund 30 bis 40 Prozent unterfinanziert seien und im stationären Bereich rund 10 bis 20 Prozent. Für die Spitäler ist das umso problematischer, als künftig die ambulante Versorgung in den Vordergrund rückt.
Ambulante Behandlung in stationären Strukturen
Der Bundesrat hat 2019 eine erste Liste von Eingriffen veröffentlicht, die ein Spital ambulant durchführen muss, sofern es medizinisch keinen Grund gibt, diesen stationär zu machen. Die stationäre Behandlung mit mindestens einer Übernachtung im Spital ist nicht nur teurer, die Patienten fühlen sich zu Hause wohler, genesen schneller und minimieren das Risiko einer Spitalinfektion. Die Vorteile liegen auf der Hand.

Versicherungsexperten rechnen damit, dass die Einnahmen über Privatpatienten sinken werden, sobald sich die Transparenzregeln der Branche durchsetzen.
Bild: Jean-Christophe Bott / Keystone
Doch für die Spitäler ist die Entwicklung ruinös: Erstens haben sich im ambulanten Bereich bisher keine Zusatzversicherungen etabliert. Und zweitens weisen die Spitäler auf die eklatante Unterdeckung der Kosten hin.
Die Krankenkassen halten wenig von diesem Lamento. Der Verband Curafutura erklärt, das Gesetz sehe explizit keine Kostendeckung, sondern die Ausrichtung am effizienten Leistungserbringer vor. So sei die Unterdeckung «vielfach auf strukturelle Probleme zurückzuführen». Auch Spitalexperten sagen, ambulante Leistungen würden noch allzu häufig in stationären Strukturen erbracht. Der normale Spitalbetrieb ist aber auf den längeren Verbleib von Patienten ausgerichtet; es wird rund um die Uhr gearbeitet.
In einem solch aufwendigen 24-Stunden-Betrieb können ambulante Leistungen unmöglich effizient erbracht werden, sind sich die Experten einig. Curafutura sieht sich bestätigt: «Es ist nicht Aufgabe der Krankenversicherer, für die durch eine suboptimale Organisation verursachten strukturellen Probleme der Leistungserbringer aufzukommen.»

Nur gibt es aber tatsächlich Eingriffe, bei welchen die Tarife die Kosten nicht decken. Das Kantonsspital Baden, das seit fünf Jahren im eigens erbauten Ambulatorium Tagespatienten empfängt, legt auf Anfrage Zahlen offen. Operationen an der Bauchwand (Hernien-Eingriff) gehören zur Expertise des Spitals, rund 325 Eingriffe führt es pro Jahr durch. Trotz Gütesiegel rechnet sich der Eingriff nicht: Pro Operation legt das Spital 506 Franken drauf. Aufs Jahr sind das mehr als 165’000 Franken, die der Kasse fehlen.
Trotz schlechter Tarife läuft der Laden weiter
Vielleicht kann der Einzelfall nicht für das Ganze sprechen. Nur kennt wahrscheinlich jedes Spital Eingriffe, die sich nicht rechnen – sogar mehrere. Selbst Experten kritisieren, die Ausrichtung am effizienten Leistungserbringer sei nicht angemessen, weil das Modell nicht die tatsächlichen Kosten widerspiegelt.
Trotzdem könnte eine Leistung offenbar auch effizienter erbracht werden. Dafür gibt es wohl nur einen Weg: Die Spitalplanung über die Kantonsgrenze hinaus koordinieren. Was wiederum heisst, Leistungen bei einzelnen Betrieben zu konzentrieren, bei anderen aber wegzulassen. Viele Spitäler halten lieber an den bewährten Eingriffen fest.
Auch der erwähnte Chirurg wird weiteroperieren – auch wenn sich seine Erfahrung mit dem Stundensatz nicht auszahlt. Denn je besser und speditiver er arbeitet, desto weniger verdient er. Aber das ist nicht die einzige Absurdität bei den Spitaltarifen.

Quelle: https://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/serie-spitalmisere-in-der-schweiz-teil-2-mehr-schaden-als-nutzen-die-spitaltarife-spielen-verrueckt-ld.2648100


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Roland Mall
vor 6 Monaten
14 Empfehlungen
Für diese mafiaösen Zustände ist mehr als die Hälfte unseres Parlamentes verantwortlich. Das macht krank 🤢, wer diese Reports und Berichte studiert und versteht, riskiert einen Herzinfarkt oder ein Magengeschwür. Die Unfähigkeit der Politik ist das Eine, die böswillige, auf eigene Vorteile ausgerichtete, bewusste Untätigkeit der scheinheiligen, verlogenen Plauderis das Andere.  
Sebi Heiniger
vor 6 Monaten
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Onkel, halbprivat versichert, neue Herzklappe. Operation 28’000.-, Hostellerie im Spital 39’000.- Alles klar! Politik und Gesundheitssystem von der Mafia zerfressen
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Spitäler in der Schweiz: Wie viele braucht es? (3/5) https://hüpo.ch/spitaeler-in-der-schweiz-wie-viele-braucht-es-3-5/ Mon, 27 Jan 2025 09:23:29 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4902 In der Schweiz gibt es knapp 300 Spitäler – wie viele es wirklich braucht, wird Sie überraschen
Die Schweizer Spitallandschaft ist dicht, zu dicht, wie Experten betonen. Was ein Abbau für die Bevölkerung bedeuten würde.

Florence Vuichard, 27.08.2024, 05.00 Uhr


Ein Diplomat war er noch nie. Im Gegenteil: Manfred Manser sagt, was er denkt. Das war schon immer so, auch damals, als er noch Chef der Krankenkasse Helsana war. Und so machte er 2007 in einem Interview mit der «Handelszeitung» jene Aussage, mit der er vielen in der Gesundheitsbranche bis heute in Erinnerung geblieben ist: «50 Spitäler in der Schweiz sind genug.» Der Aufschrei war gewaltig.

Mittlerweile ist Manser mit seiner Forderung nach einem radikalen Abbau nicht mehr allein. So beziffert etwa auch das Beratungsunternehmen PWC die optimale Versorgung für die Schweiz mit 52 Spitälern. «Damit könnten 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 30 Fahrminuten das nächstgelegene Spital erreichen», heisst es in der 2018 veröffentlichten Studie.
Marcel Thom, Gesundheitsexperte bei Deloitte, will sich nicht auf eine Zahl festlegen, aber auch er hält nichts vom Status quo: «200 bis 300 Spitäler sind für die Schweiz eindeutig zu viele.» Der Wettbewerb zwischen den Spitälern, der eigentlich mit dem Fallpauschalen-Tarifsystem hätte gestärkt werden sollen, funktioniert nicht. Die Kantone stopfen die Finanzlöcher, die Bürger und Bürgerinnen gehen für «ihr» Spital auf die Barrikaden. Das führt zur heute noch immer zu hohen Anzahl Spitäler, wie Thom ergänzt. «Wir leisten uns zu viel.»

Regionale Versorgung mit Abstrichen
PWC verteilt seine 52 Spitäler auf sieben geografische Versorgungsregionen, mit einem Einzugsgebiet von jeweils 560’000 bis 1’790’000 Einwohnern. Die Bettenzahl pro Region variiert von 1300 in der Ostschweiz bis 5300 in der Grossregion Zürich, wobei laut PWC kein einziges Spital mehr als 1000 Betten zählen soll. Ohne diese Grössenbeschränkung würden laut PWC auch 20 Standorte ausreichen. Allerdings würden dann nur noch 80 Prozent der Bevölkerung ihr Spital innert 30 Minuten erreichen.

Auch Deloitte-Experte Thom erachtet eine Deckelung bei der Bettenzahl als sinnvoll. «Nur auf ein paar Superzentren zu setzen, ist nicht die Lösung. Denn es ist sehr schwierig, Grossspitäler zu führen.» Das hätten zahlreiche Beispiele aus dem Ausland gezeigt. Thom ist deshalb bei der Grössenbeschränkung noch strenger als PWC: «Spitäler sollten nicht mehr als 450 Betten haben», sagt er.
Die PWC-Studienautoren machen bei ihrer Modelloptimierung Abstriche bei den schwach besiedelten Gemeinden, namentlich in der Südostschweiz. In dieser Region würden nur noch 69 Prozent der Bevölkerung das nächstgelegene Spital innerhalb von 30 Minuten erreichen. Was einen Abbau gegenüber dem Status quo bedeuten würde. Heute erreichen immerhin 78 Prozent der Bevölkerung in abgelegenen Tälern innerhalb von 30 Minuten ein Spital.


Manser hingegen, der heute noch immer ein paar Mandate im Gesundheitswesen hat, will eine gleichmässige Versorgung für alle, also auch für jene, die in den wenig besiedelten Bergregionen wohnen. Deshalb ist er heute etwas grosszügiger. «Es braucht zwischen 50 und 150 Spitäler», sagt er jetzt und fügt gleich an, dass die Spitäler erstens «richtig» verteilt sein müssten, sodass letztlich alle innerhalb von 30 Minuten ein solches erreichen können. Und zweitens müssten diese 50 bis 150 Spitäler anders konzipiert werden. «Es braucht viel mehr Ambulatorien», betont Manser. Also Orte, die medizinische Leistungen erbringen, statt Beton und Betten.

Das Problem mit den ambulanten Tarifen
Doch damit stationäre Spitäler geschlossen oder durch Ambulatorien ersetzt werden, braucht es hier kostendeckende Tarife. Darin sind sich eigentlich alle Branchenkenner einig. Dennoch stockt die Tarifreform seit Jahren, auch weil viele Akteure heillos zerstritten sind. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat nun den Tarifpartner ein Ultimatum gesetzt: Entweder sie einigen sich bis im November auf ein neues Tarifwerk für die ambulanten Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern, oder der Bund wird solche erlassen. Wie auch immer der Poker ausgeht: Das neue Tarifsystem dürfte frühestens ab 2026 wirken.
Bis dahin vereiteln falsche finanzielle Anreize den so dringend nötigen Ab- und Umbau in der Schweizer Spitallandschaft. Oder wie es Manser formuliert: «Es ist wie im Hühnerstall, so wie man die Körner streut, so laufen die Hühner.»
Das ist auch der Grund, wieso sich seit 2007 letztlich nicht sehr viel geändert hat. Damals gab es noch rund 320 Spitäler in der Schweiz, heute sind es mit 278 (Stand 2022) unmerklich weniger. Aber Manser zeigt sich optimistisch: «Es gibt Anzeichen für ein Umdenken.» So wertet er etwa den Entscheid der Zürcher Behörden, das Spital Wetzikon nicht mit zusätzlichem Steuergeld vor dem Konkurs zu retten, als «positives Zeichen».
Ähnlich argumentiert Deloitte-Partner Thom: «Die Zeiten, in denen die Kantone alle ihre Spitäler automatisch retteten, sind vorbei.» Und vermehrt würden die Geldgeber auch nicht mehr tatenlos zusehen, wie in den Spitälern unnötige Ausbauten getätigt würden. «Es gibt keine Carte blanche mehr.»

Quelle: https://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/spitalmisere-teil-3-in-der-schweiz-gibt-es-knapp-300-spitaeler-wie-viele-es-wirklich-braucht-wird-sie-ueberraschen-ld.2655832




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Andreas Kunz
vor 5 Monaten
60 Empfehlungen
Und 2004 haben wir im Kanton Thurgau bereits diesen Vorschlag des Spitalabbau gemacht.  Vom Spital Münsterlingen geht es nach 20 km ins Spital Frauenfeld. Weiterer 20 km nach Winterthur, weitere 20 km nach Zürich. Das Resultat war ein empörter Kanton Thurgau mit seinem Gesundheitsamt. Es wurden Horroszenarien geschührt, dass es Arbeitsloses Pflegepersonal geben wird, ganze Regionen verarmen, weil die Einnhamequellen als Zulieferer verschwinden, usw. Es flossen danach Millionen in die Renovation und Vergrößerung der Spitäler Münsterlingen und Frauenfeld. Machte aus allen Spitäler/Klniken eine Spital Thurgau AG. Dazu kam der Hinweis vom GA Thurgau, dass sicher nicht ein überkantonales Denken im Spitalwesen angebracht ist. Vor allem nicht jetzt wo man sich neu Positioniert habe.  Heute argumentiert dieser Kanton, dass sie ja so viel Geld in die Spitäler gesteckt haben und sicherlich nicht daran interessiert sind, ein Spital zu schließen. Solange solche Fehlplanungen und Panikmache als Grund herhalten müssen gegen ein Umdenken, solange noch irgendjemand an den Spitälern Geld verdient, solange  Politiker mit Angstmacherei und Populismus versuchen sich gegen die Schliessung der Spitäler in ihrer Region zu profilieren, solange es Verwaltungen und CEOs gibt, die üppige Monatsgehälter einstecken (auch im Aargau), solange es dem Kanton eigentlich egal ist, was  für Krankenkassenprämien vom Bürger gestemmen werden muss, solange ist ein Umdenken in der Spitallandschaft eine Utopie. 
Markus Schneider
vor 5 Monaten
43 Empfehlungen
Dass wir Zuviel Spitäler haben sollte langsam jedem Bürger klar sein. Umso mehr in Ambulatorien behandelt wird umso weniger Spitalbetten braucht es. Ebenso kann man auch die Verwaltungen kostengünstiger machen. Ich spreche aus Erfahrung, da ich durch eine chronische Krankheit sehr oft so ein Ambulatorium besuche und sehe wie wertvoll und kostengünstiger diese sind, als mehrere Tage Spitalaufenthalt. Auch vom Personalaufwand her kann man so sparen, dass es so weniger Pflegepersonal braucht.
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In der Schweiz gibt es knapp 300 Spitäler – wie viele es wirklich braucht, wird Sie überraschen
Die Schweizer Spitallandschaft ist dicht, zu dicht, wie Experten betonen. Was ein Abbau für die Bevölkerung bedeuten würde.

Florence Vuichard 45 Kommentare 27.08.2024, 05.00 Uhr

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Hektik auf dem Notfall: Auch wenn es dereinst weniger Spitäler in der Schweiz geben sollte, könnten noch immer alle innert 30 Minuten ein Spital erreichen.
Symbolbild: Valentin Flauraud/Keystone
Ein Diplomat war er noch nie. Im Gegenteil: Manfred Manser sagt, was er denkt. Das war schon immer so, auch damals, als er noch Chef der Krankenkasse Helsana war. Und so machte er 2007 in einem Interview mit der «Handelszeitung» jene Aussage, mit der er vielen in der Gesundheitsbranche bis heute in Erinnerung geblieben ist: «50 Spitäler in der Schweiz sind genug.» Der Aufschrei war gewaltig.

Mittlerweile ist Manser mit seiner Forderung nach einem radikalen Abbau nicht mehr allein. So beziffert etwa auch das Beratungsunternehmen PWC die optimale Versorgung für die Schweiz mit 52 Spitälern. «Damit könnten 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 30 Fahrminuten das nächstgelegene Spital erreichen», heisst es in der 2018 veröffentlichten Studie.
Marcel Thom, Gesundheitsexperte bei Deloitte, will sich nicht auf eine Zahl festlegen, aber auch er hält nichts vom Status quo: «200 bis 300 Spitäler sind für die Schweiz eindeutig zu viele.» Der Wettbewerb zwischen den Spitälern, der eigentlich mit dem Fallpauschalen-Tarifsystem hätte gestärkt werden sollen, funktioniert nicht. Die Kantone stopfen die Finanzlöcher, die Bürger und Bürgerinnen gehen für «ihr» Spital auf die Barrikaden. Das führt zur heute noch immer zu hohen Anzahl Spitäler, wie Thom ergänzt. «Wir leisten uns zu viel.»
Regionale Versorgung mit Abstrichen
PWC verteilt seine 52 Spitäler auf sieben geografische Versorgungsregionen, mit einem Einzugsgebiet von jeweils 560’000 bis 1’790’000 Einwohnern. Die Bettenzahl pro Region variiert von 1300 in der Ostschweiz bis 5300 in der Grossregion Zürich, wobei laut PWC kein einziges Spital mehr als 1000 Betten zählen soll. Ohne diese Grössenbeschränkung würden laut PWC auch 20 Standorte ausreichen. Allerdings würden dann nur noch 80 Prozent der Bevölkerung ihr Spital innert 30 Minuten erreichen.

Auch Deloitte-Experte Thom erachtet eine Deckelung bei der Bettenzahl als sinnvoll. «Nur auf ein paar Superzentren zu setzen, ist nicht die Lösung. Denn es ist sehr schwierig, Grossspitäler zu führen.» Das hätten zahlreiche Beispiele aus dem Ausland gezeigt. Thom ist deshalb bei der Grössenbeschränkung noch strenger als PWC: «Spitäler sollten nicht mehr als 450 Betten haben», sagt er.
Die PWC-Studienautoren machen bei ihrer Modelloptimierung Abstriche bei den schwach besiedelten Gemeinden, namentlich in der Südostschweiz. In dieser Region würden nur noch 69 Prozent der Bevölkerung das nächstgelegene Spital innerhalb von 30 Minuten erreichen. Was einen Abbau gegenüber dem Status quo bedeuten würde. Heute erreichen immerhin 78 Prozent der Bevölkerung in abgelegenen Tälern innerhalb von 30 Minuten ein Spital.

Manfred Manser, ex-Helsan-Chef und Gesundheitsexperte.
Bild: Susi Bodmer/SON
Manser hingegen, der heute noch immer ein paar Mandate im Gesundheitswesen hat, will eine gleichmässige Versorgung für alle, also auch für jene, die in den wenig besiedelten Bergregionen wohnen. Deshalb ist er heute etwas grosszügiger. «Es braucht zwischen 50 und 150 Spitäler», sagt er jetzt und fügt gleich an, dass die Spitäler erstens «richtig» verteilt sein müssten, sodass letztlich alle innerhalb von 30 Minuten ein solches erreichen können. Und zweitens müssten diese 50 bis 150 Spitäler anders konzipiert werden. «Es braucht viel mehr Ambulatorien», betont Manser. Also Orte, die medizinische Leistungen erbringen, statt Beton und Betten.
Das Problem mit den ambulanten Tarifen
Doch damit stationäre Spitäler geschlossen oder durch Ambulatorien ersetzt werden, braucht es hier kostendeckende Tarife. Darin sind sich eigentlich alle Branchenkenner einig. Dennoch stockt die Tarifreform seit Jahren, auch weil viele Akteure heillos zerstritten sind. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat nun den Tarifpartner ein Ultimatum gesetzt: Entweder sie einigen sich bis im November auf ein neues Tarifwerk für die ambulanten Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern, oder der Bund wird solche erlassen. Wie auch immer der Poker ausgeht: Das neue Tarifsystem dürfte frühestens ab 2026 wirken.
Bis dahin vereiteln falsche finanzielle Anreize den so dringend nötigen Ab- und Umbau in der Schweizer Spitallandschaft. Oder wie es Manser formuliert: «Es ist wie im Hühnerstall, so wie man die Körner streut, so laufen die Hühner.»
Das ist auch der Grund, wieso sich seit 2007 letztlich nicht sehr viel geändert hat. Damals gab es noch rund 320 Spitäler in der Schweiz, heute sind es mit 278 (Stand 2022) unmerklich weniger. Aber Manser zeigt sich optimistisch: «Es gibt Anzeichen für ein Umdenken.» So wertet er etwa den Entscheid der Zürcher Behörden, das Spital Wetzikon nicht mit zusätzlichem Steuergeld vor dem Konkurs zu retten, als «positives Zeichen».
Ähnlich argumentiert Deloitte-Partner Thom: «Die Zeiten, in denen die Kantone alle ihre Spitäler automatisch retteten, sind vorbei.» Und vermehrt würden die Geldgeber auch nicht mehr tatenlos zusehen, wie in den Spitälern unnötige Ausbauten getätigt würden. «Es gibt keine Carte blanche mehr.»
Serie zur Spitalmisere in der Schweiz
Rote Zahlen, falsche Tarife, fehlende Fachkräfte, teure Bauten, schlechte Planung: In einer Serie beleuchten wir die Probleme der Schweizer Spitallandschaft. Bereits erschienen:
Teil 1: Was ist bloss mit den Spitälern los?
Teil 2: Die Tarife spielen verrückt
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Andreas Kunz
vor 5 Monaten
60 Empfehlungen
Und 2004 haben wir im Kanton Thurgau bereits diesen Vorschlag des Spitalabbau gemacht.  Vom Spital Münsterlingen geht es nach 20 km ins Spital Frauenfeld. Weiterer 20 km nach Winterthur, weitere 20 km nach Zürich. Das Resultat war ein empörter Kanton Thurgau mit seinem Gesundheitsamt. Es wurden Horroszenarien geschührt, dass es Arbeitsloses Pflegepersonal geben wird, ganze Regionen verarmen, weil die Einnhamequellen als Zulieferer verschwinden, usw. Es flossen danach Millionen in die Renovation und Vergrößerung der Spitäler Münsterlingen und Frauenfeld. Machte aus allen Spitäler/Klniken eine Spital Thurgau AG. Dazu kam der Hinweis vom GA Thurgau, dass sicher nicht ein überkantonales Denken im Spitalwesen angebracht ist. Vor allem nicht jetzt wo man sich neu Positioniert habe.  Heute argumentiert dieser Kanton, dass sie ja so viel Geld in die Spitäler gesteckt haben und sicherlich nicht daran interessiert sind, ein Spital zu schließen. Solange solche Fehlplanungen und Panikmache als Grund herhalten müssen gegen ein Umdenken, solange noch irgendjemand an den Spitälern Geld verdient, solange  Politiker mit Angstmacherei und Populismus versuchen sich gegen die Schliessung der Spitäler in ihrer Region zu profilieren, solange es Verwaltungen und CEOs gibt, die üppige Monatsgehälter einstecken (auch im Aargau), solange es dem Kanton eigentlich egal ist, was  für Krankenkassenprämien vom Bürger gestemmen werden muss, solange ist ein Umdenken in der Spitallandschaft eine Utopie. 
Markus Schneider
vor 5 Monaten
43 Empfehlungen
Dass wir Zuviel Spitäler haben sollte langsam jedem Bürger klar sein. Umso mehr in Ambulatorien behandelt wird umso weniger Spitalbetten braucht es. Ebenso kann man auch die Verwaltungen kostengünstiger machen. Ich spreche aus Erfahrung, da ich durch eine chronische Krankheit sehr oft so ein Ambulatorium besuche und sehe wie wertvoll und kostengünstiger diese sind, als mehrere Tage Spitalaufenthalt. Auch vom Personalaufwand her kann man so sparen, dass es so weniger Pflegepersonal braucht.
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Pierre Alain Schnegg über Spitalschliessungen, Tarife und Prämien (5/5) https://hüpo.ch/pierre-alain-schnegg-ueber-spitalschliessungen-tarife-und-praemien-5-5/ Mon, 27 Jan 2025 09:23:08 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4901
«Die Krankenkassen-Prämien sind tiefer als das Auto-Leasing, das sich viele leisten»
Pierre Alain Schnegg hat als Gesundheitsdirektor zwei Spitäler im Kanton Bern geschlossen. Die Krise sei nicht nur hausgemacht, sagt er im Interview. Der Spitallandschaft stehe aber ein grosser Wandel bevor. Hilfe verspricht er sich auch von der Tarif-Reform, bei der er eine zentrale Rolle spielt.

Anna Wanner und Florence Vuichard am 07.09.2024, 05.00 Uhr


Viele Spitäler schreiben jetzt rote Zahlen. Freut Sie das?

Pierre Alain Schnegg: Über rote Zahlen können wir uns sicherlich nicht freuen.
Wegen der roten Zahlen müssen manche Spitäler schliessen, andere sind zur Zusammenarbeit gezwungen. Die Defizite könnten also zur lang ersehnten Strukturbereinigung beitragen.
Trotzdem ist das kein Grund, sich zu freuen. Aber jede Krise generiert auch Opportunitäten. Wir müssen diese nun nutzen und die nötigen Änderungen im System einbringen.

Sie sprechen von einer Krise. Was ist denn deren Ursache?
Es gibt verschiedene Ursachen. Erstens schlägt die Teuerung aktuell voll auf die Kosten der Spitäler durch. Es gibt bei den Tarifen keinen Mechanismus, der die hohe Teuerung kurzfristig ausgleicht. Das dauert immer ein paar Jahre. Nun sind wir das erste Mal seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 mit diesem Problem konfrontiert.

Was ist der zweite Grund?
Der Fachkräftemangel. Viele Spitäler müssen auf temporäres Personal zurückgreifen, das kostet deutlich mehr. Auch für die Produktivität ist es nicht dasselbe: Es ist nicht schlechtere Arbeit. Aber wer seit Jahren in einem Team arbeitet, der kennt die Abläufe besser, ist effizienter. Und drittens: Die Anzahl der stationären Fälle wächst kaum mehr. Die Spitäler haben aber mit wachsenden Fallzahlen gerechnet.
Das ist gewollt. Die Politik will mit der Losung «ambulant vor stationär» das Kostenwachstum im Gesundheitswesen dämpfen.
Nicht nur wegen der Kosten, das ist eine einseitige Sicht! Ambulant ist vor allem für Patientinnen und Patienten besser, für ihren Komfort und ihre Gesundheit. So sind etwa Infektionsrisiken in einem Spital grösser als zu Hause. Wir müssen den Weg hin zu mehr ambulanten Behandlungen und mehr Ambulatorien forcieren. Das ist auch die beste Antwort auf den Fachkräftemangel, besser als die Pflegeinitiative. Wenn wir die Leute ambulant behandeln können, dann brauchen wir weniger Personal.

Haben die Spitäler den Trend zur Ambulantisierung verschlafen?
Das Problem ist, dass die Tarife für die ambulanten Behandlungen tiefer sind als die Tarife für stationäre Behandlungen. Der ambulante Tarif ist veraltet, entspricht überhaupt nicht mehr den medizinischen Realitäten. Und solange das so ist, solange wird der Wandel zu mehr ambulanten Behandlungen nicht gelingen. Denn wenn die Spitäler jetzt, da sie ohnehin in finanziellen Schwierigkeiten stecken, auf eine Ambulantisierungsstrategie setzen, dann wird ihre finanzielle Situation noch schwieriger. Schon heute gilt: Wenn ein Spital mehr ambulante Fälle übernimmt, dann erhöht es sein Defizit.

Das Problem ist bekannt. Aber die Politik zögert. Nun sollen Sie als Mr. Tarife eine Lösung finden. Wird das gelingen?
Wir hoffen, dass wir jetzt endlich den Durchbruch schaffen. Wir brauchen in Zukunft eine Tarifstruktur, die sich entwickelt, die sich den realen medizinischen Gegebenheiten anpasst.

Hoffen tun alle, aber wird es auch gelingen?
Der Bundesrat hat eine gute Basis geschaffen, und wir arbeiten hart daran, dass wir 2026 mit den neuen Tarifstrukturen starten können. Doch es ist klar: Bei einer neuen, vernünftigen Tarifstruktur wird es Gewinner und Verlierer geben. Und es gibt wenig Menschen, die bereit sind, auf Einnahmen zu verzichten, auch wenn sie heute massiv überkompensiert werden.
Die Kosten für die ambulanten Behandlungen werden also steigen, jene für die stationären Behandlungen aber nicht sinken. Das heisst: Es gibt wieder höhere Prämien.
Das ist das Problem unseres Gesundheitswesens: Während dreier Monate schimpfen wir über die Prämien. Und nachher schimpfen wir neun Monate über die zu tiefen Tarife. Wir müssen uns nichts vormachen: Wenn wir die Tarife erhöhen, dann haben wir höhere Prämien. Irgendwann müssen wir uns entscheiden, was wir wollen und was wir bereit sind, zu finanzieren. Denn wenn wir den Weg von ambulant vor stationär konsequent gehen wollen, dann müssen wir auch über die Finanzierung reden. Und das bedeutet, dass sich die Kantone neu an allem gleichmässig beteiligen sollten – und nicht nur an den stationären Behandlungen.

Lösen die neuen ambulanten Tarife das Problem der Spitäler?
Nein, die neuen Tarifstrukturen werden die Spitäler nicht retten. Aber sie werden die Situation in der Grundversorgung verbessern. Schmerzhafte Umstrukturierungen müssen dennoch gemacht werden. Es wird in Zukunft insgesamt weniger Betten brauchen. Und jene Spitäler, die heute viel zu viele Betten haben, die haben ein grosses Problem.
Es werden noch immer Betten hinzugebaut, auch das Inselspital baut neue Bettentürme.
Das Inselspital hat gleichzeitig andere Gebäude und Standorte geschlossen. Zudem hat es Abstriche gemacht vom ursprünglichen Bauvorhaben. Es wird nicht alles bauen, was vor zehn Jahren geplant wurde. Aber ja, die Spitäler müssen aufpassen: Wenn sie jetzt bauen, dann müssen sie für die Bedürfnisse in 10 oder 15 Jahren bauen – und nicht für jene, die sie vor 3 Jahren hatten.

Können Sie das als Gesundheitsdirektor sicherstellen?
Nicht direkt. Unsere Spitäler sind Aktiengesellschaften.
Aber der Kanton ist der alleinige Eigentümer.
Dennoch sind die Verwaltungsräte zuständig und verantwortlich. Aber wir können versuchen, Einfluss zu nehmen bei der Wahl des Verwaltungsrats und durch Gespräche.

Die Umstrukturierung der Spitäler kostet, die Investitionen etwa in Bettenhäuser müssen abgeschrieben werden. Wer zahlt das? Der Kanton?
Wir werden Lösungen finden für die Spitäler, die nötig sind. Zudem gibt es auch Bereiche, wo die Nachfrage nach Betten steigt. Ich denke etwa an die Psychiatrie. Vielleicht können wir mit Spitalbetten, die wir nicht mehr brauchen, das Problem in der Psychiatrie lösen oder auch in der Geriatrie. Auch hier steigt die Nachfrage nach Betten, weil wir immer mehr ältere Menschen haben. Das heisst: Wir können bestehende Standorte vielleicht anders nutzen.

Also mehr Pflegeheime, weniger Spitäler.
Wie wir es nennen, ist egal. Aber wir sollten ein paar Barrieren abbauen. Zum Beispiel sollte das Pflegepersonal in einem Pflegeheim mehr Leistungen erbringen dürfen – etwa eine Antibiotika-Infusion setzen, wenn eine Person im Pflegeheim eine Lungenentzündung hat. Diese Leistung kann das Pflegeheim heute nicht abrechnen, weshalb der Patient dann ins Spital gefahren werden muss.
Findet man da keine Lösungen mit den Krankenkassen? Dafür gibt es neu einen Experimentierartikel …
Bis man das Experiment starten kann, sind die meisten Patienten nicht mehr auf dieser Welt! Ein Experimentierartikel, der so komplex gebaut ist, ist kein Experimentierartikel.

Die Spitäler sollen sich also wandeln, schliessen wollen Sie aber keine?
In Bern haben wir vor einem Jahr schon zwei Spitäler geschlossen, das Spital Münsingen und in der Stadt Bern das Tiefenau. Ich kenne nicht viele andere Kantone, in denen jüngst so viele Spitäler geschlossen wurden. Die heutige Spitallandschaft deckt nun unsere Bedürfnisse. Einige Betriebe befinden sich noch in einer Transformationsphase, wie etwa Langnau, wo künftig nicht mehr operiert wird. Die Operationstätigkeiten werden in Burgdorf konzentriert.
Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hat gesagt, dass nicht jedes Spital versorgungsrelevant sei. Deshalb hat das Spital Wetzikon nun keinen Kredit mehr vom Kanton erhalten. In Bern hingegen gibt es einen Rettungsschirm für die Spitäler. Das sind zwei unterschiedliche Strategien.
Nein. Wir helfen nur den Spitälern, die notwendig sind. Wenn ein Spital nicht notwendig ist für die Versorgung, werden wir es nicht retten. Diesen Rettungsschirm haben wir vor allem für die Psychiatrie entwickelt. Das Problem hier ist teilweise von den Spitälern verursacht worden, teilweise auch von der baulichen Situation dieser Spitäler. Die meisten Psychiatriebetriebe sind in Denkmalschutzgebäuden untergebracht worden. Das ist nicht praktisch und zudem teuer.

Aber Sie sind auch bereit, ein Spital in Konkurs gehen zu lassen?
Ja.

Sie haben also eine sehr konkrete Vorstellung davon, welche Spitäler es braucht?
Wir haben bereits viel gemacht. Vielleicht fallen noch 1 oder 2 Standorte weg. Und es braucht sicherlich noch viel Transformation, aber wir werden die aktuellen Standorte weiter brauchen.
Die Spitäler und ihre Chefs träumen von mehr Umsätzen.
Das wird nicht eintreffen. Die Spitäler werden ihre Umsätze nicht steigern können! Die Strukturen müssen an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden. Die Spitäler müssen die Ambulantisierung vorantreiben. Denn wir stecken bei dieser Entwicklung weit, weit hinter unseren Nachbarländern.

Gibt es ein Spital, das ambulant arbeitet, ein Spital mit Vorbildcharakter?
Das Spitalzentrum Biel führt eine konsequente Ambulantisierungsstrategie und hat seine Aktivitäten standortmässig und personell getrennt. Das heisst: Das Spital kann seine ambulanten Prozesse straff umsetzen. Aber es wird heute tarifär für diesen Weg bestraft. Der Betrieb muss noch ein paar Jahre durchhalten. Der Strukturwandel ist für die Spitäler schwierig, wie wenn man bei einem fahrenden Auto die Reifen wechseln muss.

Das Vertrauen in die kantonale Spitalpolitik schwindet, der Ruf nach einer nationalen Spitalplanung wird lauter. Was halten Sie davon?
Das ist nicht unbedingt die beste Idee. Ein nationales Gremium kennt die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort nicht. Zudem stimmt mich die nationale Gesetzgebung in der Gesundheitspolitik nicht sehr zuversichtlich.

Wieso?
Nehmen wir die Zulassungssteuerung von Ärzten, die seit 2022 in Kraft ist: Bis heute ist sie nirgends umgesetzt. Fast alle Kantone, die etwas ändern wollten, sind jetzt vor Bundesverwaltungsgericht. Das ist ein Super-Deal für Anwälte, aber für das Gesundheitswesen hat es nichts geändert. Wir brauchen in der Spitalpolitik nicht noch mehr unnötige Regulierung, wir müssen diese Problematik pragmatisch angehen. Wir haben Spitäler geschlossen, und wenn es nötig wird, werden wir weitere schliessen.
Also jeder Kanton soll für sich schauen?
Nein. Eine regionale Spitalplanung über die Kantonsgrenzen hinweg ist durchaus sinnvoll. Es gibt wohl kaum einen Kanton, der kein ausserkantonales Spital auf der Spitalliste führt. Aber es gibt schon ein Problem.

Welches?
Die Mehrfachrolle der Kantone: Sie sind Eigner, Finanzierer und Aufsichtsbehörde der Spitäler und machen die Spitalpolitik. Als Eigner wollen sie möglichst all ihre Spitäler behalten, als Finanzierer Kosten sparen.

Und wie wollen Sie dieses Problem beheben?
Der Kanton muss nicht Eigner der Spitäler sein. Aber ich weiss: Mein Vorschlag ist nicht mehrheitsfähig.

Sie sind mit dem Réseau d l’Arc zusammen mit der Krankenkasse Visana und der Aevis-Spitalgruppe neue Wege gegangen. Aktuell haben sich nur rund 1200 Personen für die Gesundheitsversorgung über dieses Netzwerk entschieden. Ist es gescheitert?
Nein. Es geht vorwärts, und das ist wichtig. Das Modell erlaubt es, neue Wege zu gehen, weil die Finanzierung nicht mehr pro Fall funktioniert. Es gibt keinen Anreiz wie im Standardmodell, unnötige Behandlungen zu erbringen oder neue Fälle zu generieren. Ziel ist es, eine koordinierte, integrierte Versorgung zu leisten.

Was heisst das?
Beispielsweise ist der Erstkontakt neu eine Pflegerin und dann vielleicht der Hausarzt. Ziel ist es, die knappen Ressourcen sorgfältig einzusetzen. Das ermöglicht, neue Modelle wie das Advanced Practice Nursing, bei dem Pflegefachpersonen zentrale Rollen übernehmen, oder das Hospital-at-Home, wo Patienten zu Hause versorgt werden. Interessanterweise ist die Rekrutierung des Personals einfacher. Es gibt sogar Leute, die unter den neuen Bedingungen wieder in den Beruf einsteigen.
Unter den Versicherten setzt sich das Modell aber nicht durch.
Das Modell ist noch jung. Die Schweizer sind nicht affin für Neuheiten. Das Interesse wächst langsam. Wir entwickeln das Modell weiter. Der Vorteil des Réseau d l’Arc ist, dass wir alle Leistungen in einer einzigen Erfolgsrechnung unterbringen. Das ist schwierig in der Umsetzung, aber kostensparend und effizienter, als einfach viele Fälle abzurechnen.
Ist denn das System der Fallpauschalen gescheitert?
Nein. Wir müssen sehen, woher wir gekommen sind. Die Pauschalen haben erst erlaubt, Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitssystem zu bringen. Sie haben das Denken umgestellt auf Effizienz und Produktivität. Jetzt müssen wir mit neuen Modellen eine neue Epoche eröffnen.
Müssen sich jetzt überall die Kassen an den Spitälern beteiligen?
Nein, gar nicht. Das Réseau d l’Arc ist ein Modell. Es gibt andere in Genf oder der Waadt. Zentral ist, dass wir wegkommen vom Anreiz auf grosse Mengen. Mehr Behandlungen bedeutet heute mehr Verdienst. Besser wäre es, den Anreiz über Qualität zu steuern. Aber das ist schwierig, alleine schon die Qualitätsmessung.
Noch eine Frage zur Fachkräftesituation. Die Kantone haben mit den Spitälern vor einem Jahr erklärt, die Problematik anzugehen. Wo stehen wir da?
Der Kanton Bern hat seit zwölf Jahren eine Ausbildungspflicht für alle Leistungserbringer. Das heisst, Spitäler, Heime, Spitex-Organisationen müssen einen bestimmten Prozentsatz an nichtuniversitären Ausbildungen erbringen. Und wenn sie ihre Quote nicht erreichen, müssen sie etwas bezahlen und ihre Pflicht jemand anderem übertragen. Dank dieser Ausbildungspflicht haben dieses Jahr rund 1000 junge Menschen eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf gestartet. Weiter haben wir auch eine Pflicht für die Weiterbildung von Ärzten eingeführt, die für jedes Spital auf der Spitalliste gilt.
Das finanziert der Kanton?
Die Hauptlast trägt die Institution. Der Kanton beteiligt sich aber an den Kosten. Und dank der Pflegeinitiative bekommen wir jetzt Geld vom Bund und der Kanton kann dieses in weitere Projekte investieren, beispielsweise für die vereinfachte Eingliederung von Wiedereinsteigerinnen oder Späteinsteigerinnen.
Spüren Sie den Effekt?
Auch der Kanton Bern ist betroffen vom Fachkräftemangel. Aber wenn ich vergleiche mit anderen Kantonen, die vielleicht 50 Prozent ihres Personals von ennet der Grenze rekrutieren, haben wir in Bern eine komfortable Situation.
Die Sorge um den Fachkräftemangel ist übertrieben?
Nein. Nicht wenn wir die demografische Entwicklung anschauen. Wir brauchen mehr Personal, um mehr Leute behandeln zu können. Wir müssen weiter ausbilden und dafür sorgen, dass die Leute im Beruf bleiben. Auch dafür ist die Ambulantisierung wichtig, weil dafür weniger Personal nötig ist.

Wie werten Sie denn die aktuelle Situation. Gefährden die Spitalkrise und der Fachkräftemangel die Versorgung?
Es darf nicht zu unkontrollierten Spitalschliessungen kommen. Das könnte die Versorgung gefährden. Es ist der Job der Kantone, dafür zu sorgen, dass die Versorgung sichergestellt ist. Aber im Moment können wir die Patienten behandeln, die eine Behandlung brauchen.

Aber es wird mehr kosten?
Wie ich bereits gesagt habe: Drei Monate schimpfen wir über die Prämien und neun Monate über die Tarife. Als Bürgerinnen und Bürger müssen wir uns entscheiden, was wir wollen. Denn aktuell wollen wir alles, aber nicht für diesen Preis. Das ist einfach nicht möglich. Und wenn wir weiterhin alle Top-Leistungen haben wollen, dann müssen wir akzeptieren, dass wir ein bisschen mehr zahlen müssen.
Sind die Prämien heute nicht viel zu hoch?

Klar, die Prämien sind hoch. Gleichzeitig sind sie tiefer als das Auto-Leasing, das sich viele leisten.
Da können wir nicht mitreden …
Ich sage nur: Wir müssen uns bewusst sein, was wir haben. Die meisten Nachbarländer haben ein ähnlich teures System. Aber wenn sie eine Leistung brauchen, warten sie zwei oder drei Monate darauf.

Müssen wir uns stärker einschränken?
Da gäbe es zumindest viele Möglichkeiten. Nicht alle Leute wollen eine Vollkasko-Versicherung. Das zeigt sich bereits beim Versicherungsmodell, wo viele die freie Arztwahl einschränken. Trotzdem können wir gute Leistungen nicht zu Budgetpreisen anbieten.
Mister Tarife

Pierre Alain Schnegg
Der Wirtschaftsinformatiker Pierre Alain Schnegg, 62, ist vor zehn Jahren in die Politik eingestiegen, zuerst politisierte der Bernjurassier im Kantonsparlament, 2016 schaffte er den Sprung in die Kantonsregierung und übernahm dort die Gesundheitsdirektion. National bekannt wurde der SVP-Politiker spätestens in der Corona-Krise, wo er nach den Pannen beim Bund mit Vacme auf eine eigene Impfsoftware setzte – und als einer der wenigen Verantwortlichen auch mal öffentlich Fehler einräumte beim Pandemie-Management. Als Präsident der ambulanten Tariforganisation kommt Schnegg nun eine zentrale Rolle zu bei der grossen Tarifreform.
Rote Zahlen, falsche Tarife, fehlende Fachkräfte, teure Bauten, schlechte Planung: In einer Serie beleuchten wir die Probleme der Schweizer

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Spitalmisere: Ärzte und ihre Macht in der Kritik (4/5) https://hüpo.ch/spitalmisere-aerzte-und-ihre-macht-in-der-kritik-4-5/ Mon, 27 Jan 2025 09:22:34 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4899
Streit um die gute Führung: Haben die Ärzte zu viel Macht?
Die Spitäler stecken in der Krise. Dabei stehen die Verantwortlichen kaum je im Fokus: Was macht eine gute Führungsriege aus? Kritik richtet sich vorab an das fehlende betriebswirtschaftliche Verständnis von Ärzten. Doch das greift zu kurz.

Anna Wanner und Florence Vuichard, 03.09.2024, 05.00 Uhr


Im Mai war Schluss: Uwe Jocham musste bei der Berner Inselspital-Gruppe seinen Chefposten räumen. Es war der unrühmliche Schlusspunkt einer schwierigen Beziehung zwischen dem umstrittenen Manager und dem Universitätsspital. Der Konflikt war vorprogrammiert: Jocham, ein ausgebildeter Apotheker, der bei CSL Behring als Manager Karriere gemacht hatte, wollte mehr Einnahmen und tiefere Kosten, medizinische Anliegen waren sekundär, wie seine Kritiker monieren.

So einfach ist es wohl nicht, auch wenn sich Jochams Fachrucksack auf den Ehrendoktor der Medizinischen Fakultät der Universität Bern beschränkt. Finanziell ist das Rezept «Manager statt Arzt» aber nicht aufgegangen: Die Inselspital-Gruppe schrieb 2023 einen Verlust von knapp 113 Millionen Franken.
Rausgestellt wurde Jocham vom früheren Berner Regierungsrat und Insel-Verwaltungsratspräsidenten Bernhard Pulver. Auch er ein Mann ohne medizinische Erfahrung. Die beiden sind aber als Fachfremde in der Spitalführung keine Ausnahme, sondern vielmehr die Regel. Das zeigt jedenfalls eine Studie der Beratungsfirma Muller Healthcare Consulting, welche die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Stiftungsräte sämtlicher Akutspitäler in der Schweiz analysiert hat: Überraschenderweise sei die Expertise im Kerngeschäft der Spitäler – Medizin und Pflege – in fast einem Viertel aller Spitäler gar nicht repräsentiert, halten die Studienautoren fest.
Insgesamt kommen nur 18 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder aus der Medizin, nur gerade 6 Prozent aus der Pflege. 76 Prozent kommen aus fachfremden Sparten, aus der Wirtschaftswelt, dem Bau oder dem IT-Wesen. Und aus der Politik.

Oder anders gesagt, rund ein Drittel der Mitglieder im obersten Führungsgremium verfügt über ein medizinisches Wissen. In Solothurn wie in Luzern etwa bringen dieses von den acht amtierenden Verwaltungsratsmitgliedern drei mit. Ähnlich sieht das Muster bei der Inselgruppe aus, am Universitätsspital Zürich sind es auf neun Personen zwei Ärztinnen und zwei mit Pflegeerfahrung, am St.Galler Kantonsspital drei Mediziner und eine Pflegeexpertin.
Frauen sind in den Verwaltungsräten der Spitäler gemäss der Auswertung von Muller Healthcare Consulting in der Minderheit, Spezialisten aus dem Ausland praktisch inexistent. Das Fazit der Beratungsfirma in aller Kürze: «Die obersten Führungsebenen bestehen zu einem bedeutenden Anteil aus ‹älteren› Herren schweizerischer Nationalität.»
Ein politisches Netzwerk ist dabei offensichtlich von Vorteil. Das zeigte sich etwa beim Versuch der Luzerner Kantonsregierung, das Präsidium ihrer kantonalen Spitalgruppe mit dem FDP-Ständerat Damian Müller zu besetzen. Müller hätte sich dieser Aufgabe zwar «sehr gerne, hoch motiviert und mit grossem Elan gewidmet», wie er selber festhielt, verzichtete aber dann darauf, als die Kritik an seiner Ämterkumulation im Gesundheitsbereich nicht abriss.
Kein Thema bei der ganzen Polemik war Müllers fehlende medizinische Expertise. Für die Verteilung von Posten in den obersten Führungsgremien zählen andere Qualitäten. So will der neue Verwaltungsratspräsident der Solothurner Spitäler, alt Nationalrat Kurt Fluri (FDP), seine fehlende Medizinkenntnis mit seinen guten Verbindungen in die Politik wettmachen, wie er in einem Interview sagt.

Die besten Spitäler der Welt werden von Ärzten geführt
Ärzte mit einem Leistungsausweis seien heute in den obersten Führungsgremien der Spitäler nicht ausreichend vertreten, sagt der Herzchirurg Thierry Carrel, der bis 2020 die Klinik für Herz und Gefässchirurgie des Inselspitals leitete. «Irgendwann in den 1990er-Jahren sind sie aus den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten zunehmend ausgeschieden und durch fachfremde Kräfte ersetzt worden, die das Kerngeschäft nicht kennen», so Carrel. Das sei nicht gut: «Praxiswissen ist wichtig.» Das zeigt die Situation in den USA oder auch in Skandinavien, wo Kliniken und Spitäler in der Regel von Ärzten geleitet werden. Studien belegen, dass unter den besten Spitälern jene rangieren, die von Ärztinnen und Ärzten geführt werden.
Die gute Leistung von ärztegeführten Spitälern kommt für Andreas Haefeli, einen erfahrenen Hausarzt und langjährigen Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baden, nicht überraschend. Für eine Beurteilung, was die Bedürfnisse der Bevölkerung sind, was im Einzugsgebiet fehlt, wie sich die regionale- und überregionale Versorgungssituation nicht nur numerisch, sondern auch qualitativ verändert und was die Zukunft von der Medizin abverlangt, dafür sei die ärztliche Expertise zwingend, sagt Andreas Haefeli. «Ein Verwaltungsrat, der gewinnorientiert arbeiten will, braucht einen Vorsprung an Wissen. Dieses ist in den Köpfen der Chefärzte meist vorhanden. Es muss aber abgeholt und richtig eingebracht werden.»

Das Ende der Schönwetter-Kapitäne
Diese Haltung teilen längst nicht alle Spitalleitungen. Ärzte sind nicht einfach aus den Gremien «ausgeschieden», vielmehr werden sie bewusst draussen gehalten. Dieses Bild jedenfalls ergibt sich aus zahlreichen Gesprächen mit Headhuntern und Spital-Verwaltungsräten. Einer gibt offen zu: «Unsere Aufgabe besteht darin, 90 Prozent der Anträge der Ärzteschaft abzulehnen.» Der Grund sind die ständigen Forderungen. Dabei rechne sich der Ausbau der Infrastruktur, ein neues Angebot oder ein neues Gerät allzu häufig für das Spital nicht.
Bei der Rekrutierung neuer Verwaltungsräte richtet sich der Fokus darum zunehmend auf einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund statt auf einen medizinischen. Die Überlegungen sind zwar nachvollziehbar, ein Spital muss wirtschaftlich funktionieren. Die roten Zahlen, welche die Schweizer Spitäler reihum präsentieren, zeigen aber: Manager können es nicht besser.
Ein Spital-Experte aus der Verwaltung, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, sagt, jetzt schlage die Stunde der Wahrheit. «Bis vor ein paar Jahren war es schwierig, ein Spital runterzuwirtschaften, die Kantone standen stets zur Seite. Ein Spitaldirektor musste nicht visionär sein, privatwirtschaftliches Denken fehlte weitgehend.» Die Zeit der Schönwetterdirektoren sei nun vorbei. «Nun wird für alle sichtbar, wer umsichtig und zukunftsorientiert agierte – und wer sich dank staatlicher Unterstützung seit Jahren durchwurstelt.»

Unabdingbare Expertise
Was bedeutet das also für die Besetzung der Führungsgremien? Im Verwaltungsrat brauche es einen «guten Mix», sagt der Thurgauer Gesundheits- und Finanzdirektor Urs Martin. Direkt im Verwaltungsrat der wirtschaftlich erfolgreichen Spital Thurgau AG ist der Kanton nicht vertreten. Als Eigentümerin wählt die Kantonsregierung aber deren Mitglieder und erlässt die Eigentümerstrategie. Im obersten Strategiegremium sitzen dort nebst Juristen und Ökonomen auch der Hausarzt Bruno Haug und der Basler Professor für Viszeralchirurgie Markus von Flüe.
Urs Martin ist überzeugt, dass es die ärztliche Expertise braucht. Der Regierungsrat habe bei der Besetzung einzig darauf geachtet, dass es zu keinen Interessenkonflikten zwischen Ärzten und zu erbringenden Leistungen kommt. «Überhaupt ist für den Erfolg des Spitalbetriebs viel entscheidender, dass sich der Kanton nicht in die operativen Geschäfte des Spitals einmischt», sagt Martin.
Das ist leicht gesagt. Denn je nach Kanton ist das unterschiedlich geregelt. Im Kantonsspital Freiburg sitzt Regierungsmitglied Jean-François Steiert im Verwaltungsrat, das Spital Triemli in Zürich ist eine Dienstabteilung des Umwelt- und Gesundheitsdepartements der Stadt Zürich. Beides sind Spitäler, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Der Blick in die Geschäftsberichte der Spitäler zeigt jedenfalls: Misswirtschaft und Überambitionen stehen in keinem kausalen Zusammenhang mit Ärzten in der Führungsriege. Es gibt Spitäler, die schaffen sich einen Operationsroboter für Millionen von Franken an, obwohl ihn von den angestellten Ärzten niemand bedienen kann. Es gibt Spitalbauten, die Palästen gleichen, die im Aufwand unendlich teuer sind, aber keine Ärztebüros mehr vorsehen. Es gibt top moderne Bettenstationen und Operationssäle, die geschlossen werden müssen oder leer stehen, weil das Personal fehlt.
Die Frage ist daher weniger, ob es Sinn ergibt, das medizinische Wissen in die strategischen Entscheide eines Spitals einzubinden. Sondern wie das geschieht. «Auch ein Arzt kann nicht jeden Ausbau, jede neue Maschine beantragen, wenn er Budgetverantwortung trägt», sagt der langjährige Verwaltungsrat und Arzt Andreas Haefeli. «Er weiss aber eher, wann ein Antrag aus dem medizinischen Bereich die erwarteten Ziele nicht erreicht – und wann sich eine Anschaffung stärkend auf die Position des Spitals auswirkt.»

Die Verteidigung des Königreichs
Eine andere Frage ist die Besetzung der Geschäftsleitung. Denn ein Spitalbetrieb ist kein «normales» Unternehmen. Die Zugpferde, das Spitzenpersonal, sind die Chefärzte. Die Erwartungen an sie sind teilweise gigantisch: Sie müssen nicht nur Abteilungen leiten, ein Budget schreiben können, junge Menschen ausbilden, sondern auch alle schwierigen Eingriffe machen und dabei noch Top-Resultate abliefern. Sie besorgen das Prestige: Denn sie sind vielfach der Grund, warum die Menschen in ein bestimmtes Spital zur Behandlung kommen.
Die Verlockung ist gross, sie angesichts ihres hohen Werts auch in die Geschäftsleitung einzubinden. Doch birgt dies auch das Risiko, dass die Chefärzte ihre jeweiligen «Königreiche» verteidigen wollen. Wenn ein Arzt Prestige liefern soll, muss er auch die Möglichkeit haben, sich zu beweisen. Eine solche Ambition ist an grossen Spitälern vielleicht gewollt.
Doch führt das bereits bei mittelgrossen Regionalspitälern zu Problemen: Hochqualifizierte und dekorierte Ärzte werden mit falschen Versprechen an ein Spital gelockt, das sich eine Spezialisierung in einem Fachgebiet gar nicht leisten kann. Auch das ist aber letztlich ein Führungsproblem, wenn statt einer exzellenten Grundversorgung die Klinikchefs von komplexen Bauchoperationen träumen.
Das krisengeschüttelte Inselspital hat nach den managergetriebenen Jahren nun eine Kehrtwende gemacht – und ein neues Gremium geschaffen, das «Kollegium der Chefärztinnen und Chefärzte». Dieses erhält bei weitreichenden Entscheiden ein «mehrheitsbasiertes Wiedererwägungsrecht». Zudem nimmt ein Mitglied des Kollegiums Einsitz ohne Stimmrecht in der Direktion.

Quelle: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/spitalmisere-teil-4-streit-um-die-gute-fuehrung-haben-die-aerzte-zu-viel-macht-ld.2648990


5 Kommentare
Franz Zihlmann
vor 5 Monaten
16 Empfehlungen
Die Ueberkapazitäten müssen abgebaut werden,  ebenso der Kantönligeist und rein regionales denken. Das fehlende Fachpersonal und die hohen Krankenkassenprämien, die viel kaum noch verkraften können, zwingen uns dazu.
Rita Frey
vor 5 Monaten
4 Empfehlungen
Die Ärzte, wir brauchen sie natürlich und sind froh dass es sie gibt, sind nicht mehr die Halbgötter in weiss. Wenn man es genau nimmt bin ich, sobald ich einen Arzt aufsuche, sein Arbeitgeber, ich bezahle sein Gehalt mit der Prämie und er oder sie muss das Beste geben damit sich mein Geld bezahlt macht.
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Im Jahr 2022 dürfte Meta zwischen 200 und 300 Angestellte in Zürich gezählt haben. Vom damaligen grossen Stellenabbau des Konzerns war der Standort laut Beobachtern nur am Rand betroffen, allerdings wurden seither kaum neue Stellen geschaffen. Das dürfte sich wieder ändern. Derzeit sind fast 20 neue Stellen in Zürich ausgeschrieben.
Die Zürcher Niederlassung von Meta kümmert sich für allem um das Thema Künstliche Intelligenz. «Build the Future of AI in a world-class city», schreibt Meta auf seinem Stellenportal zum Zürcher Büro. Am «hoch spezialisierten Standort» arbeite ein Team von Ingenieuren und Forschern etwa an der Entwicklung von Virtual Reality.

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Dunkle Wolken über dem Inselspital. https://hüpo.ch/dunkle-wolken-ueber-dem-inselspital/ Thu, 09 Jan 2025 14:56:49 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4872

Der Gesundheitsökonom Heinz Locher, der noch von seiner Zeit als Generalsekretär der Berner Gesundheitsdirektion in den 1980er-Jahren das Inselspital bestens kennt, bleibt skeptisch. Gegenüber dem Portal «Medinside» verglich er die Insel-Gruppe gar mit der untergegangenen Schweizer Grossbank. «Die Parallelen zur Credit Suisse sind offensichtlich», präzisiert Locher auf Nachfrage von CH Media. «Man weiss, dass es nicht gut kommt. Und dennoch schauen alle nur zu und niemand macht etwas.»

– schreibt luzernerzeitung.ch am 9.1.2025 ]]>
Pflege im Heim wird zum Luxus https://hüpo.ch/pflege-im-heim-wird-zum-luxus/ Fri, 03 Jan 2025 17:28:11 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4870

Obgleich die Kassen Zuschüsse zahlen, wird das Leben im Heim immer teurer. Im Durchschnitt sind mehr als 2400 Euro zu zahlen – im Monat.

– schreibt faz.net (paywall) am 3.1.2025 ]]>
Handwerkern drohen hohe Verluste https://hüpo.ch/handwerkern-drohen-hohe-verluste/ Sat, 21 Dec 2024 09:42:04 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4868

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bewilligt, wie am Freitagmorgen bekannt wurde. Dem in finanzielle Schieflage geratenen Spital wird somit die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen. Dieses sieht vor, dass die Anleihegeber auf 65 bis 70 Prozent ihrer Investition von insgesamt 170 Millionen Franken verzichten.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 20.12.2024 ]]>
Gesundheitskommission probt den Aufstand gegen Thomi Jourdan https://hüpo.ch/gesundheitskommission-probt-den-aufstand-gegen-thomi-jourdan/ Tue, 17 Dec 2024 18:58:45 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4866

Vor knapp drei Wochen stellte Jourdan seine neue Gesundheitsstrategie vor, die unter anderem aufzeigt, wie es mit dem Kantonsspital Baselland (KSBL) weitergehen soll.

Jourdan und die Regierung stellen zwei Optionen zur Debatte: Weiterfahren mit den bisherigen Standorten in Liestal und auf dem Bruderholz oder aber ein Neubau auf der grünen Wiese. Der Regierungsrat hatte allerdings noch sieben weitere Varianten geprüft, darunter einen Verkauf oder gar die Liquidation des KSBL – und alle wieder verworfen. Übrig blieben die genannten Optionen, die nun intensiver geprüft werden sollen, bis die Politik oder am Ende das Stimmvolk eine davon definitiv beschliesst.

Nur, die Kommission ist überhaupt nicht glücklich darüber, dass sie «nur» noch über zwei Varianten beraten soll. Sie bemängelt, nicht in den Prozess miteinbezogen gewesen zu sein, an dessen Ende die Regierung zwei Optionen identifizierte, die sie weiterverfolgen möchte.

– schreibt bazonline.ch am 13.12.2024 ]]>
Krankenkassen wollen Psycho­therapeuten die Löhne kürzen https://hüpo.ch/krankenkassen-wollen-psychotherapeuten-die-loehne-kuerzen/ Tue, 17 Dec 2024 10:32:27 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4863

Seit 2022 können Psychologinnen und Psychologen über die Grundversicherung abrechnen. Doch weil die Kosten gestiegen sind, wollen die Kassen den Tarif senken. Glarus tut dies als erster Kanton.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 17.12.2024

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Themenschwerpunkt 2025 https://hüpo.ch/themenschwerpunkt-2025/ Mon, 16 Dec 2024 21:49:14 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4861 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Zentrumsleitung 2024 12 https://hüpo.ch/zentrumsleitung-2024-12/ Fri, 13 Dec 2024 10:48:20 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4859 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Ohne syrische Angestellte haben Pflege und Gastro in der Schweiz ein Problem https://hüpo.ch/ohne-syrische-angestellte-haben-pflege-und-gastro-in-der-schweiz-ein-problem/ Fri, 13 Dec 2024 09:21:34 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4856

Welche Lücke würde die Rückkehr von Syrerinnen und Syrern in ihre Heimat auf dem Schweizer Arbeitsmarkt reissen? Diese Frage beschäftigt gegenwärtig die hiesige Wirtschaft.

So heisst es beim Schweizerischen Arbeitgeberverband: «Müssten Syrer, die hier eine Arbeitsstelle besetzen, zurück in ihr Heimatland, so würde das für den Arbeitsmarkt neue Stellenvakanzen bedeuten – und damit Rekrutierungs­aufwand für die Arbeitgeber. In einer Zeit, in der Arbeitskräftemangel herrscht.» Man gehe deshalb davon aus, dass einige Arbeitgeber ein Gesuch prüfen würden, um ihre Angestellten über das Drittstaatenkontingent anzustellen.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 14.12.2024 ]]>
Winterthur reicht vorsorglich Beschwerde ein gegen Mindestlohn-Entscheid https://hüpo.ch/winterthur-reicht-vorsorglich-beschwerde-ein-gegen-mindestlohn-entscheid/ Tue, 10 Dec 2024 16:11:11 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4852

Der Stadtrat von Winterthur wird vorsorglich Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich einlegen, das die Einführung eines Mindestlohns in den Städten Zürich und Winterthur aufgehoben hatte. Das letzte Wort hat aber das Stadtparlament.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 10.12.2024

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ANV Kaderinfo 2025 01 https://hüpo.ch/anv-kaderinfo/ https://hüpo.ch/anv-kaderinfo/#comments Sat, 07 Dec 2024 08:32:58 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4807 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/anv-kaderinfo/feed/ 1 Imageproblem des Kantonsspitals, die geplante Offensive mit den Gesundheitszentren https://hüpo.ch/imageproblem-des-kantonsspitals-die-geplante-offensive-mit-den-gesundheitszentren/ Tue, 03 Dec 2024 09:31:03 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4804

«Wir wollen zehn Prozent der Patienten aus Basel zurückholen», sagt Barbara Staehelin. Über das Imageproblem des Kantonsspitals, die geplante Offensive mit den Gesundheitszentren und die Suche nach einem CEO.

– schreibt bazonline.ch am 1.12.2024 ]]>
Gesundheitsversorgung Baselland: Regierungsrat Thomi Jourdan hält am Kantonsspital fest https://hüpo.ch/gesundheitsversorgung-baselland-regierungsrat-thomi-jourdan-haelt-am-kantonsspital-fest/ Tue, 03 Dec 2024 09:29:36 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4802

EVP-Politiker Jourdan ist seit gut eineinhalb Jahren im Amt. Während dieser kurzen Zeit hat er begonnen, das Baselbieter Gesundheitswesen umzukrempeln, und ist dabei dem einen oder anderen auf die Füsse getreten. Vor allem dem Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger, der Jourdans Vorgehen als intransparent kritisierte. Zeitweise herrschte zwischen den beiden eine eisige Stimmung.

– schreibt onlinereports.ch am 1.12.2024 ]]>
«Wir müssen mehr auf das Portemonnaie der Leute achten» https://hüpo.ch/wir-muessen-mehr-auf-das-portemonnaie-der-leute-achten/ Sun, 01 Dec 2024 17:42:36 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4800

Autobahnen, AHV, BVG-Reform: Hat die SVP den Kontakt zu ihrer Basis verloren? Für die Westschweizer Vizepräsidentin ist der Schlüssel: die Kaufkraft.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 1.12.2024 ]]>
Pflegende Angehörige: Hohe Abrechnung schlägt auf Prämien https://hüpo.ch/pflegende-angehoerige-hohe-abrechnung-schlaegt-auf-praemien/ Sat, 30 Nov 2024 07:55:55 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4798 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Baselbieter Spitallandschaft umkrempeln https://hüpo.ch/baselbieter-spitallandschaft-umkrempeln/ Fri, 29 Nov 2024 14:53:52 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4796

Seit knapp eineinhalb Jahren ist Thomi Jourdan (EVP) Baselbieter Gesundheitsdirektor. In den Anfangsmonaten seiner Amtszeit fiel er vor allem durch seine vielen medialen Ankündigungen auf, was ihm den wenig schmeichelhaften Titel eines «Ankündigungsministers» einbrachte.

Doch nun hat Jourdan seine lange versprochene Auslegeordnung zur Baselbieter Gesundheitsversorgung vorgelegt. Das 47-seitige Papier wurde diesen Freitag publiziert und hat es in sich. Im Kern fusst die Strategie auf drei Säulen: Eine forcierte Ambulantisierung in Form von neuen regionalen Gesundheitszentren analog zu Laufen, eine Digitalisierungsoffensive sowie ein Grundsatzentscheid zur Zukunft des Kantonsspitals Baselland (KSBL).

– schreibt bazonline.ch am 29.11.2024 ]]>
Basel-Stadt erneuert den Leistungsauftrag mit Spitex Basel für die Jahre 2025-2028 https://hüpo.ch/basel-stadt-erneuert-den-leistungsauftrag-mit-spitex-basel-fuer-die-jahre-2025-2028/ Tue, 26 Nov 2024 17:42:27 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4794

Der Regierungsrat hat den per Ende 2024 auslaufenden Leistungsauftrag mit Spitex Basel für die Jahre 2025-2028 erneuert und den entsprechenden Vertrag genehmigt. Spitex Basel stellt im Rahmen einer Aufnahmepflicht die pflegerische Grundversorgung in der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege in der Stadt Basel sicher, erbringt Spezialleistungen in Bereich der Palliativ- und Onko-Spitex sowie der Kinder-Spitex und betreibt einen pflegerischen 24-Stunden-Notfalldienst.

– Medienmitteilung des Kantons bs.ch am 28.11.2024 ]]>
SR 2024 5 ANV Vorbereitung https://hüpo.ch/sr-2024-5-anv-vorbereitung/ https://hüpo.ch/sr-2024-5-anv-vorbereitung/#comments Mon, 25 Nov 2024 07:16:23 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4784

Hallo zusammen 

Code 65210 ist ab sofort allgemeiner ANV Code. Vorher ANV PPK Code. 200 Std. haben wir insgesamt pro Jahr zu gut. Also Betriebsgruppe, ANV PPK und wir. Danke Derya wenn du mal schaust wie der Kontostand ist. 

Teuerungsausgleich: 
Antrag der Betriebsgruppe zHd. der PPK wurde od. wird eingereicht. Monika ist dran. Thema TA soll in der PPK aufgenommen werden. Ende November dh. an der SR Sitzung am 28. sollten wir dann mehr wissen wie hoch der Ausgleich wird. 

Arbeitsfreie Sonntage: 
Laut Arbeitsgesetz müssen  bei der Spitex 26 arbeitsfreie Sonntage im Jahr gewährt werden. Steht auch so in der Dienstzeitregelung. 
Ich habe das seco ( Staatssekretariat  für Wirtschaft und quasi höchste Instanz in der Schweiz  für das Arbeitsrecht ) angefagt wie das mit den Sonntagen in den FERIEN ist. Werden diese von den 26 abgezogen? 
Antwort: 
Die in die gesetzlichen Ferien fallenden Sonntage dürfen nicht von den 26 abgezogen werden. Ok. 
Jetzt aber: 
Das seco schreibt auch, dass alle 2 Wochen zwingend ein arbeitsfreier Sonntag gewährt werden muss. Das ist bei uns nicht so. Ich arbeitete auch schon 2..3 ( sehr selten) Wochenenden am Stück. Ist bei uns in der Dienstzeitenregelung so geregelt. Die 26  freien Sonntage können auf das Jahr verteilt werden. Mind. aber 1 Sonntag im Quartal frei. Artikel so und

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SR 2024 5 Fondsbudget 2025 https://hüpo.ch/sr-2024-5-fondsbudget/ https://hüpo.ch/sr-2024-5-fondsbudget/#respond Sat, 23 Nov 2024 17:27:27 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4762 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-2024-5-fondsbudget/feed/ 0 SR 2024 5 Anerkennungsprämie https://hüpo.ch/sr-2024-5-anerkennungspraemie/ https://hüpo.ch/sr-2024-5-anerkennungspraemie/#comments Sat, 23 Nov 2024 17:19:27 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4760 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-2024-5-anerkennungspraemie/feed/ 2 SR 2024 5 Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton https://hüpo.ch/sr-2024-5-leistungsvereinbarungen-mit-dem-kanton/ https://hüpo.ch/sr-2024-5-leistungsvereinbarungen-mit-dem-kanton/#respond Sat, 23 Nov 2024 17:17:11 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4751 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-2024-5-leistungsvereinbarungen-mit-dem-kanton/feed/ 0 SR 2024 4 Protokoll https://hüpo.ch/sr-2024-4-protokoll/ https://hüpo.ch/sr-2024-4-protokoll/#respond Sat, 23 Nov 2024 17:09:28 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4752 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-2024-4-protokoll/feed/ 0 Angestellte werden immer häufiger krank https://hüpo.ch/angestellte-werden-immer-haeufiger-krank/ Sat, 23 Nov 2024 16:58:56 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4748

Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass die Absenzen aufgrund von Krankheit oder Unfall kontinuierlich zunehmen. 2010 fehlten Angestellte bei Vollzeitbeschäftigung durchschnittlich 6,3 Tage im Jahr.

Im vergangenen Jahr waren es 7,6 Tage, was einer Zunahme von gut 20 Prozent entspricht. 2022 stieg der Durchschnittswert – wahrscheinlich als Folge der Pandemie – gar auf 9,3 Tage. In einer Umfrage bestätigen acht von zehn grossen Krankentaggeldversicherern den Trend. Als Hauptgrund nennen die meisten eine starke Zunahme psychischer Erkrankungen. So teilt etwa die Helsana mit, dass der Anteil der Fälle mit Diagnose «Psyche und Verhaltensstörung» zwar unter 8 Prozent liege. Doch diese Fälle würden rund 30 Prozent aller Leistungskosten im Krankentaggeld ausmachen.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 20.11.2024 ]]>
Uber lanciert Angebotserweiterung https://hüpo.ch/uber-lanciert-angebotserweiterung/ Thu, 21 Nov 2024 08:10:59 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4746

Wer den letzten Bus oder das letzte Tram verpasst hat, zückt in grösseren Städten oft das Handy und bestellt sich ein Uber-Auto. Der US-Chauffeur-Vermittler hat den Taxi-Markt weltweit revolutioniert. Per Smartphone wird das Auto an den gewünschten Abholort bestellt. Der Preis ist durch die zeitliche Nachfrage und das Angebot definiert. Sprich: Bestellen nach einem Konzert alle aufs Mal ein Uber an denselben Ort, wird es teurer.

– schreibt luzernerzeitung.ch am 20.11.2024 ]]>
Basler Grosse Rat sagt Ja zum Prämiendeckel https://hüpo.ch/basler-grosse-rat-sagt-ja-zum-praemiendeckel/ Thu, 21 Nov 2024 08:08:52 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4744

Die Krankenkassenprämien belasten das Portemonnaie immer stärker – gerade in Basel-Stadt. Im Stadtkanton fressen die Prämien mittlerweile durchschnittlich 17 Prozent des verfügbaren Einkommens der Einwohnerinnen und Einwohner. Jetzt muss sich der Regierungsrat mit möglichen Massnahmen befassen, diesen Wert zu reduzieren: auf maximal 10 Prozent.

Mit der Motion würde das bisherige System «ziemlich umgekrempelt», warnte in seinen Ausführungen Kaspar Sutter (SP), Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Basel-Stadt kenne einen Automatismus, wonach die Prämienverbilligungen analog zu den gestiegenen Krankenkassenprämien steigen würden. Und schon heute investiere man über 220 Millionen Franken pro Jahr in Prämienverbilligungen. «Das ist ein sehenswerter Betrag», sagte Sutter. Der Bund steuere davon lediglich 79 Millionen Franken bei.

– schreibt bzbasel.ch am 21.11.2024 ]]>
Antrag der ANV Betriebsgruppe an die PPK https://hüpo.ch/antrag-der-anv-betriebsgruppe-an-die-ppk/ Thu, 14 Nov 2024 20:14:35 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4742 Teuerungsausgleich

Aktuell wird der Teuerungsausgleich je nach Geschäftsgang gewährt, teilweise gewährt oder nicht.

Gemäss den Informationen aus der Kaderinfo bekommt die SPITEXBASEL mehr Geld für den Teuerungsausgleich.

Die ANV BG beantragt den Teuerungsausgleich an die Mitarbeitenden weiterzugeben, das Heisst, der Lohn wird automatisch jährlich an die Teuerung angepasst und dies in die AAB (allgemeine Anstellungsbedingungen) aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Monika Weber und Marco Tronconi
Co – Präsidium ANV und Mitglieder ANV PPK

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Das Umziehen zählt im Kantonsspital Baselland nun als Arbeitszeit https://hüpo.ch/das-umziehen-zaehlt-im-kantonsspital-baselland-nun-als-arbeitszeit/ Tue, 05 Nov 2024 15:19:26 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4739

Das Umziehen gilt für die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) ab dem 1. Januar 2025 als Arbeitszeit. Zudem erhalten alle dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Angestellten einen Beitrag von durchschnittlich 0,5 Prozent, wie das KSBL am Dienstag mitteilte.

Die Massnahmen umfassen unter anderem die Einführung einer Samstagszulage von 3 Franken pro Stunde, individuelle strukturelle Lohnerhöhungen bei jüngeren Mitarbeitenden sowie die teilweise Anpassung bei der Einreihung von Medizinischen Praxisassistenten. Auch seien weitere strukturelle unterjährige Lohnanpassungen im Rahmen des Spitallohnvergleichs vorgesehen.

Neu gilt die Umkleidezeit der Mitarbeitenden als Arbeitszeit. Die Gewerkschaften haben zugestimmt, diese neue Praxis im GAV neu zu regeln, wie es weiter heisst. Darüber hinaus beträgt die Soll-Arbeitszeit neu für die Oberärztinnen und Oberärzte 46 Stunden pro Woche. Bisher war diese mit «42-50 Stunden» unscharf definiert.

Die finanzielle Situation des KSBL sei angespannt. Dennoch würden 2025 weitere Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen umgesetzt, heiss es weiter. Das Spital hatte im Jahr 2023 einen Verlust von knapp 25 Millionen präsentiert.

– schreibt bazonline.ch am 4.11.2024 ]]>
ANV III – Arbeitsrecht https://hüpo.ch/anv-iii-arbeitsrecht/ https://hüpo.ch/anv-iii-arbeitsrecht/#comments Tue, 05 Nov 2024 08:20:32 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4735 Ungenaue Arbeitszeiterfassung erkannt und Kürzung kommender 13. Monatslohn unterbinden

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Einer aufmerksamen Mitarbeiterin ist aufgefallen, das Morgens pauschal ab 7h Arbeitszeit verrechnet wird, obwohl sie stehts früher beginnt.

Ich habe meine Arbeitszeitprotokolle für das gesamte letzte Jahr zur Hand und habe aufgrund des Verdachts nachgeprüft. Ich bin schockiert. Die Zeiten sind tatsächlich zu meinen Ungunsten frisiert. Bei etwa 3/4 aller Zeiten ist Arbeitsbegin 7h hinterlegt, obwohl ich die allermeisten Dienste ab 6.55 oder früher als Code 30 hinterlegt habe. Irritierenderweise sind die Zeiten nicht konsequent frisiert, einfach so, dass ich kaum ohne Verdacht drauf gekommen wäre.

Frage: Wie kann das Frisieren der Arbeitszeiten subito gestoppt werden?

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MA befürchten Lohnkürzungen beim 13. Monatslohn wegen Unterstunden.

Frage: Wie Vorgehen, um dies kommemden Ende November 2024 zu unterbinden? Kannst du helfen, einen Brief an Stefan Schütz zu entwerfen? Einfach als Klarstellung, ohne jetzt die vergangenen Jahre juristisch auzuarbeiten. Falls Letzteres jemand wünscht, da unterstütze ich nach Kräften.

Für deine Tipps besten Dank im Voraus. Bin ferienhalber abwesend, sehe aber eine Dringlichkeit v.a. betreffend Pkt. 2.

Liebe Gruess

Til

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https://hüpo.ch/anv-iii-arbeitsrecht/feed/ 1
Mindestlohn – alles gar nicht so schlimm? https://hüpo.ch/mindestlohn-alles-gar-nicht-so-schlimm/ Mon, 04 Nov 2024 08:22:48 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4729

2023 hat der Kanton lediglich bei 17 Firmen Lohnverstösse festgestellt. Die Unternehmen würden sogar positiv auf die Kontrollen reagieren.

– schreibt bazonline.ch am 1.11.2024 ]]>
Ehemalige Angestellte der Pflege berichten https://hüpo.ch/ehemalige-angestellte-der-pflege-berichten/ Sun, 27 Oct 2024 11:08:57 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4727

Verwaltungsratspräsidentin Ida Tanner von der Spitex Region Brugg AG nimmt zu Kritikpunkten Stellung. Sie sagt auch, mit welchen Partnern ihre Organisation aktuell zusammenarbeitet, um den Leistungsauftrag zu erfüllen.

– schreibt aargauerzeitung.ch am 20.10.2024 ]]>
Geld und Demenz –  Angehörige fragen, Kesb schweigt https://hüpo.ch/geld-und-demenz-angehoerige-fragen-kesb-schweigt/ Sun, 27 Oct 2024 10:57:50 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4725

Eine vermögende, demente Frau erhält einen Beistand – drei Jahre später sind 450’000 Franken weg. Die zuständige Kesb hat den Fall bis heute nicht aufgeklärt. Jetzt fordern die Angehörigen Antworten.

– schreibt bazonline.ch am 25.10.2024 ]]>
AR 2024 IIII Antrag Nachfolgestudie Löhne https://hüpo.ch/anv-sr-4-antrag-nachfolgestudie-loehne/ https://hüpo.ch/anv-sr-4-antrag-nachfolgestudie-loehne/#comments Mon, 14 Oct 2024 15:33:49 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4713 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/anv-sr-4-antrag-nachfolgestudie-loehne/feed/ 1 Senioren befürchten Abbau bei der Spitex https://hüpo.ch/senioren-befuerchten-abbau-bei-der-spitex/ Sun, 13 Oct 2024 06:17:31 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4705

Der Kanton Basel-Stadt will künftig stärker den Markt spielen lassen. Der Verein Graue Panther Nordwestschweiz kritisiert, dass so künftig viele nicht mehr zu Hause leben könnten. […]

«Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen» – was kaum technischer tönen könnte, löst bei den Basler Seniorinnen und Senioren grosse Ängste aus. Allen voran die Vereinigung Graue Panther kritisiert die neuen Regelungen im Spitex-Bereich mit scharfen Worten.

Die Mitglieder befürchten einen Leistungsabbau und als Folge, dass künftig ältere Personen nicht mehr so lange selbstständig ihr Leben bestreiten können wie bisher und früher in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen müssen. «Gerade angesichts der Coronapandemie ist diese Frage für viele ältere Menschen nochmals deutlich einschneidender geworden», sagt Co-Vizepräsidentin Doris Moser Tschumi. Wer aber lange in den eigenen vier Wänden wohnen wolle, der benötige eine funktionierende Hilfe im Haushalt. «Oft braucht es sehr wenig, damit jemand zu Hause bleiben kann», sagt Moser Tschumi.

Und eben diese Frage, wie die ärztlich verordneten Haushaltshilfen künftig bezahlt werden, ist der Knackpunkt. Bisher hat der Kanton dafür mit der Stiftung Spitex Basel einen Leistungsauftrag abgeschlossen. Dabei griff der Kanton den Senioren finanziell unter die Arme und sorgte mit Subventionen im Millionenbereich für billigere Tarife. 59.15 Franken konnte die Spitex Basel gemäss Vereinbarung mit dem Kanton pro Stunde abrechnen. Personen mit hohem Einkommen zahlten davon 45 Franken selber – die Differenz übernahm das Gesundheitsdepartement.

Bei Personen mit geringem Einkommen zahlte der Kanton einen Teil via Ergänzungsleistungen (EL) und den Rest via Subventionen aus dem Gesundheitsdepartement. Fast 380’000 Stunden verrechnete die Spitex Basel vergangenes Jahr – rund ein Drittel davon für Hauswirtschaft und Betreuung. Die Idee: Dank der verbilligten Haushaltshilfen konnten Personen länger zu Hause bleiben. Der Kanton sparte im Bereich Heimkosten.

Kanton: «Neuerungen sind kein Leistungsabbau»

Vereinfacht gesagt wechselt der Kanton nun von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Der Leistungsauftrag mit der Spitex Basel, die seit Jahren quasi ein Monopol hatte, wird nicht verlängert. Vor allem bürgerliche Politiker hatten dies schon länger gefordert. Auch andere Spitex-Organisationen hatten die Sonderstellung kritisiert. Immerhin gibt es im Kanton Basel-Stadt über 100 Anbieter mit einer Spitex-Bewilligung – vieles davon Einzelpersonen.

Ab dem Jahreswechsel können die betroffenen Personen nun künftig selber entscheiden, wer bei ihnen die Haushaltshilfe erledigen soll: eine Spitex-Organisation, eine Putzfirma oder eine Privatperson. Davon sollen sowohl Kanton wie auch Klienten profitieren: Ersterer, weil aufgrund der Konkurrenz geringere Kosten anfallen sollen und das System transparenter wird – die Senioren, weil sie künftig nicht mehr nur an einen Anbieter gebunden sind, sondern die Auswahl haben.
Die neue Verordnung löste heftige Diskussionen aus

Eine Kritikerin der ersten Stunde ist SP-Grossrätin Sarah Wyss. Sie befürchtet Fehlanreize durch das neue System und erinnert an die Spitäler, wo ein vergleichbarer Systemwechsel vollzogen wurde: «Mittlerweile sehen wir, dass das Finanzierungssystem verheerende Folgen hat. Im Worst Case führt dies gar aus ökonomischen Gründen zu einer Fehlversorgung.»

Analog fürchtet sie nun auch im Spitex-Bereich eine Rosinenpickerei, also dass künftig zwischen lukrativen und uninteressanten Aufträgen unterschieden wird. «Wer kümmert sich dann um die, die sich finanziell nicht lohnen?» Beispielsweise wenn wenige Arbeiten anfallen, die zwar notwendig sind, sich aber in kurzer Zeit erledigen lassen. «Wenn man nur eine halbe Stunde abrechnen kann, übernimmt das kein Anbieter», befürchtet Wyss.

Bisher habe die Spitex die Pflicht, auch Kurzeinsätze anzunehmen

Nach Angaben der Spitex Basel dauern fast zwei Drittel ihrer Einsätze höchstens 40 Minuten. Länger als eine Stunde für Pflege, Hauswirtschaftshilfe oder Betreuung benötigen die Spitex-Mitarbeitenden nicht einmal in jedem sechsten Fall. Solche Kurzeinsätze kann sich die Spitex nur dank der bisherigen Abmachung mit dem Kanton leisten.

Beim Kanton wehrt man sich gegen den Vorwurf eines Leistungsabbaus. Die Befürchtungen seien unbegründet. Einkommensschwachen Personen würde neu via Ergänzungsleistungen bis zu 50 Franken pro Stunde für Haushaltshilfen von Spitex-Organisationen bezahlt. Insgesamt übernimmt der Kanton so mindestens 16 Stunden Haushaltshilfen pro Monat. Das reiche in der Regel. Und: «Wer deutlich mehr braucht, benötigt meist grundsätzlich mehr Unterstützung», sagt Antonios Haniotis, Leiter des Amts für Sozialbeiträge – etwa, weil die Person am Vereinsamen ist, psychische Hilfe braucht oder schlichtweg nicht mehr in der Lage ist, eigenständig zu leben.

Für Personen, die keine Ergänzungsleistungen beziehen, entfällt ohne die Leistungsvereinbarung künftig der Zustupf des Kantons. Da diese bisher selber 45 Franken pro Stunde bezahlt haben, würde sich für sie faktisch nicht viel ändern. «Für diesen Betrag können hauswirtschaftliche Leistungen in guter Qualität bezogen werden», sagt Haniotis.

Aufgrund der Diskussion will die Regierung nun aber nochmals nachbessern. Zusätzlich zur neuen Verordnung soll ein Merkblatt erlassen werden, das die Qualitäts- und Leistungsanforderungen für Haushaltshilfe im Detail definiert. Auch die Grauen Panther hoffen auf Verbesserungen. Sie haben einen Brief an den zuständigen Regierungsrat Christoph Brutschin verfasst.

«Mehr Verwahrlosungen und Heimeinweisungen»

Auch Stefan Schütz, Geschäftsleiter der Spitex Basel hofft, dass der Kanton nochmals über die Bücher geht: Für ihn stellt der Kanton mit der Verordnung seine Prämisse «ambulant vor stationär» in Frage. «Die Vorgaben für die Spitexdienste und Alterspolitik des Kantons sind nicht deckungsgleich. Diese Rechnung geht nicht auf.»

Wenn die Bestimmungen so bleiben, müsse die Spitex einen Leistungsabbau vornehmen. «Wir sind kein Reinigungsinstitut», betont Schütz: Wenn beispielsweise jemand Unterstützung beim Wäschemachen braucht, schaue die Spitex darauf, dass es die Haushaltshilfe zusammen mit der Person macht, und so die eigenen Ressourcen genutzt werden, auch wenn es so länger dauert. Dadurch werde die selbstständige Lebensführung zu Hause besser erhalten, als wenn die Hilfskraft die Arbeit im Alleingang erledigen würde.

Ein anderes Beispiel: «Unsere Leute schauen immer kurz in den Kühlschrank», sagt Schütz. Eine geschulte Fachkraft könne so etwa eine sich abzeichnende Fehlernährung früh erkennen. Schütz: «Ich fürchte, dass bei einkommensschwachen Personen künftig aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Leistungen nicht mehr erbracht werden, die nötig wären, um zu Hause leben zu können. Man kann dann davon ausgehen, dass es zu mehr Verwahrlosungssituationen und Heimeinweisungen kommen wird.»

– schreibt bzbasel.ch am 23.11.2020 ]]>
Adressen https://hüpo.ch/adressen/ Wed, 09 Oct 2024 15:43:57 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4702 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> ANV Sitzung llb (Herbst 2024) https://hüpo.ch/anv-sitzung-3b-herbst-2024/ https://hüpo.ch/anv-sitzung-3b-herbst-2024/#comments Mon, 07 Oct 2024 09:35:38 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4656 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/anv-sitzung-3b-herbst-2024/feed/ 4 Wie private Paketdienste bei den Arbeitsbedingungen tricksen https://hüpo.ch/wie-private-paketdienste-bei-den-arbeitsbedingungen-tricksen/ Sun, 06 Oct 2024 15:58:06 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4654

Die Aufsichtsbehörde Postcom erwischt einen privaten Lieferdienst dabei, wie er gegen die Mindeststandards bei den Löhnen verstösst. Selbst die Gewerkschaften staunen über den Fall.

– schreibt bazonline.ch am 6.10.2024 ]]>
SR ANV III – Bericht https://hüpo.ch/sr-anv-bericht/ https://hüpo.ch/sr-anv-bericht/#comments Thu, 03 Oct 2024 08:38:51 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4626 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-anv-bericht/feed/ 2 SR 2024 IIII https://hüpo.ch/sr-2024-iiii/ https://hüpo.ch/sr-2024-iiii/#comments Thu, 03 Oct 2024 08:36:11 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4624 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-2024-iiii/feed/ 3 Blitz 2024 September/Oktober https://hüpo.ch/blick-2024-september-oktober/ Wed, 02 Oct 2024 07:51:26 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4621 Aktuelles
Barbara hat Ferien vom 30.09 – 8.10.2024. Es konnte jedoch mit Teamleitung Gundeli/Bruderholz Sascha Wiest, dem Bereichsleiter Serge Grand Guillaume und Da- niel Krein eine Abdeckung für diese Zeit organisiert werden. Ihr könnt euere Anliegen in der Planung deponieren und sie wird Kontakt aufnehmen mit dem zuständigen Teamlei- ter oder ihr sprecht Daniel und Serge an, wenn sie im Zentrum vor Ort sind.

Ideen aus dem Team
Die Ideenbox ist installiert, vereinzelt sind Rückmeldung eingegangen, bitte benutzt die Box, um uns Eure Anliegen und Ideen mitzuteilen.
Wir möchten das erste Thema der Teamsitzung in die zweite Runde schicken. Die Ämtli Neuverteilung möchten wir als erstes bearbeiten, hierfür benötigen wir eure Mitarbeit. Bitte meldet euch bei Barbara oder Daniel, wenn ihr bei dem der Neuverteilung der Ämtli mitarbeiten möchtet, es würde wenn sich viel von Euch melden würden.


Personelles
Wir gratulieren Carmen Amadori zum 5. Firmenjubiläum und danken ihr für die Treue, ihr Engagement bei den Kunden und ihr Einsatz bei den Auszubildenden.
Weiter gratulieren wir auch unserer Teamleiterin Barbara Speck zum 5. Firmenjubiläum und bedanken uns für ihre Treue und ihr Engagement als Wundexpertin, Pflegexpertin und jetzt als Teamleiterin.
Wir freuen uns, dass am 01.11.2024 Frau Mathias Rebecca mit einem Pensum von 70% unser Team als FAGE verstärken wird.

Operative Führung
Bitte gebt eure Ferienwünsche auf dem Wunschplan in Sitzungszimmer ein, bei Ferienwünsche im ersten Quartal kontaktiert die Teamleitung per Email und tragt sie trotzdem im Plan ein. Achtet bitte auf das Kontingent wieviel gleichzeitig in den Ferien verweilen können und geht selbständig mit euren Kollegen in lösungsorientierte Diskussionen.
Wir bewegen uns langsam Richtung Herbst, es kam und kommt immer wieder vor, dass Ihr erkältet seid. Es ist wichtig zum Schutz der Mitmenschen und Kunden, dass ihr dann einen Mund- und Naschschutz trägt. Weiter möchten wir euch bitten, dass ihr eure ge- brauchten Taschentücher und Mund -und Naschschutz in geschlossen Mülleimer entsorgt, die Papierkörbe sind dafür nicht geeignet.

Fachliches
Wir sind daran, die Menge des Materials im Zentrum zu reduzieren. Da wir mit Lifestage eine guten Anbieter haben welcher die Produkte direkt zum Kunden liefert. Somit ersparen wir uns den Transport zum Kunden, eure Rucksäcke werden nicht zu schwer und wir können auch finanzielle davon profitieren. Bei Fragen kommt zu Daniel, er wird die Anliegen zu Material aufnehmen.
Jedoch ist es uns wichtig, dass wir das Material welches ihr im Erst-Einsatz braucht weiter vor Ort zu haben. Daher sind wir als Leitungsteam daran dies zu evaluieren.
Als erster Schritt werden die Duschbretter auf 3 Stück reduziert und nur noch durch die Fallverantwortlichen installiert. Somit können wir verhindern, dass ihr auf einer Tour mit mehreren Kunden das Duschbrett mittragen müsst und zum Zweiten kann es bei der Abklärung sofort installiert werden. Die Lieferung zum Kunden ist oft schwierig, da eine Abgabe beim Kunden nicht gesichert ist, kann es zu Mehraufwand kommen.

Verbesserung Ecke
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass es ist sehr wichtig, dass Ihr Eure Wahrnehmungen bei den Kundinnen protokolliert und mit den FVs besprecht. Nur so können wir auch Situationen, die für Euch optimierungsbedürftig oder unangenehm sind, lösen.
Euer Leitungsteam

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Zalando-Zulieferer streicht Hunderte Stellen in Neuendorf – Gewerkschaft spricht von «emotionaler Kälte» https://hüpo.ch/zalando-zulieferer-streicht-hunderte-stellen-in-neuendorf-gewerkschaft-spricht-von-emotionaler-kaelte/ Tue, 01 Oct 2024 17:35:11 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4619

Obwohl der Onlinehandel boomt, kommt es beim Zalando-Retouren-Dienstleister Ceva Logistics in Neuendorf zum Kahlschlag. Da sich der Onlinegigant neu orientiert, fallen im Kanton Solothurn 350 Stellen weg. Für die Gewerkschaft Unia ist der Entscheid inakzeptabel.

– schreibt bzonline.ch am 30.9.2024 ]]>
Die UPK erweitern ihr Angebot: Eltern sollen Strategien für herausfordernde Situationen mit ihren Kindern erlernen können. https://hüpo.ch/die-upk-erweitern-ihr-angebot-eltern-sollen-strategien-fuer-herausfordernde-situationen-mit-ihren-kindern-erlernen-koennen/ Mon, 30 Sep 2024 16:06:45 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4614

Die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) teilen mit, dass das Schweizerische Gesundheitsobservatorium alarmierende Zahlen bereithält.

Demnach stiegen die Fälle in der Gemeinsamen Gesundheitsregion Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der Kinder- und Jugendpsychiatrie um 24 Prozent an. Dies zwischen 2018 und 2020, was in der Schweiz überdurchschnittlich hoch sei. Auch seien viele Mädchen und junge Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren psychisch stark belastet.

– schreibt baslerzeitung.ch am 30.9.2024 ]]>
Parlamentarische Frage an den Bundesrat: Übernahme der Mehrkosten für Spitex Organisationen nach Annahme der BVG Reform https://hüpo.ch/parlamentarische-frage-an-den-bundesrat-uebernahme-der-mehrkosten-fuer-spitex-organisationen-nach-annahme-der-bvg-reform/ https://hüpo.ch/parlamentarische-frage-an-den-bundesrat-uebernahme-der-mehrkosten-fuer-spitex-organisationen-nach-annahme-der-bvg-reform/#respond Mon, 30 Sep 2024 14:50:40 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4609 Wegen dem tieferen BVG Koordinationsabzug werden bei den non-profit Spitex Organisationen höhere Pensionskassenbeiträge (betrifft ca 30’000 Mitarbeitende) anfallen. Die Kosten können nicht überwälzt werden, da für Pflegeleistungen ein gewinnneutraler Tarifschutz gilt. Personalkosten machen ca. 87% der gesamten Spitex-Betriebskosten aus.

Sieht der Bund eine Anpassung der Tarife nach Art.7a KLV vor oder wird er die Kantone/Gemeinden anweisen, die Restkosten für die Spitexorganisationen zu erhöhen?

Antwort des Bundesrates am 16.9.2024
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet einen Beitrag an die Pflegekosten, die ambulant oder im Pflegeheim anfallen. Die Beitragshöhe wird vom Bundesrat bzw. dem Eidgenössischen Departement des Innern festgelegt, Erhöhungen sind nicht geplant. Für die Restfinanzierung sind die Kantone zuständig. Die Kantone legen ergänzend fest, welche Kosten sie im Rahmen der Restfinanzierung als notwendig und effizient für Pflegeleistungen nach KVG übernehmen. Der Bund kann in diese kantonalen Zuständigkeiten nicht eingreifen. Leistungserbringer müssen sich daher an die für die Restfinanzierung zuständigen kantonalen Stellen wenden.

Quelle: parlament.ch

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https://hüpo.ch/parlamentarische-frage-an-den-bundesrat-uebernahme-der-mehrkosten-fuer-spitex-organisationen-nach-annahme-der-bvg-reform/feed/ 0
Ausbau-Stopp von Spitex-Diensten: Tessiner Gesundheitsvorsteher spricht von einem harten Schlag https://hüpo.ch/tessiner-gesundheitsvorsteher-spricht-von-einem-harten-schlag/ Mon, 30 Sep 2024 14:43:18 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4606

Das Tessin verzeichnet bei den mittleren Prämien über alle Altersklassen mit 10,5 Prozent den höchsten Anstieg aller Kantone. Der Tessiner Gesundheitsvorsteher Raffaele De Rosa zeigt sich besorgt und spricht von einem „sehr harten Schlag“ für die Bevölkerung.

– schreibt der sarganserlaender.ch am 30.9.2024

Der schweizweit höchste Prämienanstieg werde die Tessinerinnen und Tessiner stark belasten, erklärte De Rosa am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Im Tessin seien die Kosten in diversen Bereichen gestiegen, so unter anderem jene für Physiotherapie und jene für Spitexdienste.

Mit den erneut steigenden Krankenkassenprämien befürchtet De Rosa auch eine weitere Zunahme von Personen, die eine Krankenkassenverbilligung benötigen. Derzeit erhalte knapp eine von drei Personen im Tessin eine Prämienverbilligung, insgesamt seien dies 110’000 Personen, hielt De Rosa fest.

Ausbau-Stopp von Spitex-Diensten

Der Tessiner Grosse Rat stimmte vor knapp zehn Tagen als erster Kanton einer Zulassungsbeschränkung von Spitexorganisationen zu. Hintergrund der Massnahme ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der am 1. Juli in Kraft getretene neue Artikel 55b erlaubt den Kantonen, ein Moratorium für die Erteilung neuer Betriebsbewilligungen an Spitexorganisationen einzuführen.

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Pflegebedarf wächst: Jede fünfte Person über 80 bezieht Spitex-Leistungen https://hüpo.ch/pflegebedarf-waechst-jede-fuenfte-person-ueber-80-bezieht-spitex-leistungen/ Mon, 30 Sep 2024 14:41:06 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4604

2023 wurden im Kanton Luzern 14’050 Personen von Spitex-Organisationen betreut. Im Bereich der Pflege nimmt die Zahl der Personen, die Spitex-Leistungen beziehen, seit 2011 stetig zu.

– schreibt luzernerzeigung.ch am 26.9.2024 ]]>
SR Sitzungen und Termine https://hüpo.ch/sr-sitzungen-und-termine/ Mon, 30 Sep 2024 14:06:47 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4600 SR-Sitzungstermine
28.11.2024 | 08.05.2025 | 25.9.2025 | 20.11.2025

SR-ANV Interne Abstimmung
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Absenzen durch Krankheit/Unfall in Pflegeberufen https://hüpo.ch/absenzen-durch-krankheit-unfall-in-pflegeberufen/ Mon, 30 Sep 2024 13:56:41 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4588 Hohe Krankheitsquote ist ein grosser Kostentreiber. Gleichzeitig kann er ein Indiz für fehlende Wertschätzung gegenüber dem Personal. Entlöhnung, Weiterbildungsmöglichkeiten, Planung der Dienste und Mitwirkung sind die Hebel gegen hohe Fluktuation und Krankheit.

Das Nationale Monitoring Pflegepersonal stellt Daten zusammen, um die Situation des Pflegepersonals in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen in der Schweiz abzubilden. Mit regelmässigen Aktualisierungen ist es ein wichtiges Instrument zur Evaluation der Massnahmen, die im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative (Art. 117b BV) ergriffen werden.

Die Häufigkeit von Absenzen am Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen ist ein Indikator für das Belastungsniveau der beruflichen Tätigkeit. Im Pflege- und Betreuungsbereich bergen mehrere Aspekte der Arbeitsbedingungen das Risiko eines erhöhten Belastungsniveaus. Dies gilt vor allem für die körperliche Belastung und für die Belastung durch Stress.

Der Indikator zeigt die Anzahl der Tage pro Jahr, an denen das Pflege- und Betreuungspersonal krankheits- oder unfallbedingt der Arbeit ferngeblieben ist. Zusätzlich wird die Absenzenquote ausgewiesen. Diese entspricht der jährlichen Dauer der Absenzen in Prozent der vertraglich festgelegten jährlichen Arbeitszeit.

Der Indikator umfasst Pflege- und Betreuungspersonen, die in Institutionen des Gesundheitswesens (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime und Spitex) tätig sind. Ergänzt werden die Ergebnisse durch Angaben zu den Absenzen aller in den Gesundheitsinstitutionen tätigen Personen.

Der Indikator informiert ausschliesslich über die Situation des derzeitigen Personals. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten können, werden nicht berücksichtigt. Entsprechend ist der Indikator mit einem möglichen Selektionseffekt behaftet.



Absenzen der Vollzeitbeschäftigten in Tagen und als Quote in %


Absenzen vollzeitbeschäftigten Pflege- und Betreuungspersonen in Tagen und als Quote in %

Das Monitoring wurde vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) entwickelt.

Bericht: Absenzen durch Krankheit/Unfall

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Spitex Brettspiel – Regel und Anleitung https://hüpo.ch/spitex-brettspiel-regel-und-anleitung/ https://hüpo.ch/spitex-brettspiel-regel-und-anleitung/#respond Sat, 28 Sep 2024 07:41:32 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4582 Text

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https://hüpo.ch/spitex-brettspiel-regel-und-anleitung/feed/ 0
Spitex-Brettspiel – Einleitung https://hüpo.ch/spitex-brettspiel-einleitung/ https://hüpo.ch/spitex-brettspiel-einleitung/#respond Sat, 28 Sep 2024 07:40:12 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4580 Text

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https://hüpo.ch/spitex-brettspiel-einleitung/feed/ 0
Motion Basel-Stadt: Selbstbestimmtes Leben zu Hause – in Zukunft mit zeitgemässen und bedarfsgerechten Leistungen!» https://hüpo.ch/motion-basel-stadt-selbstbestimmtes-leben-zu-hause-in-zukunft-mit-zeitgemaessen-und-bedarfsgerechten-leistungen/ Thu, 26 Sep 2024 13:01:55 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4555 «Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, muss auch in Lebenssituationen möglich sein, in denen Men- schen auf Unterstützung in verschiedenen Formen angewiesen sind. Typischerweise ist dies bei Alter und Behinderung, aber auch bei Unfall und Krankheit der Fall. Die Unterstützungen sind vielfältig, aber selten koordiniert. Die demografischen Anforderungen sind mit der zunehmenden und älter werdenden Bevölkerung anspruchsvoll.


Nicht nur selbstbestimmte Lebensführung, sondern auch steigende Gesundheitskosten prägen daher die planerische Stossrichtung «ambulant vor stationär». Dieser Grundsatz ist in der Versorgung der Spitäler strategisch angelegt, nicht aber im spitalexternen Bereich sowie im Bereich der Pflege, Be- treuung und Assistenz. Es fehlt eine grundsätzliche Strategie, zusammenhängende Angebote und Leistungen zu planen und einzurichten, die den Eintritt oder den Verbleib in einer Institution der Alters- oder Behindertenhilfe im Sinne der Selbstbestimmung verhindern oder zumindest verzögern. Es braucht eine Strategie in der «integrierten Versorgung», die insbesondere Pflege, Betreuung und Assistenz einbezieht, wenn der Grundsatz «ambulant vor stationär» nicht eine Absichtserklärung blei- ben soll. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Eine integrierte Versorgung regelt ausgehend von der übergeordneten Zielsetzung «ambulant vor stationär» die einzelnen spitalexternen Leistungen der Pflege, Betreuung und Assistenz sowie deren Schnittstellen.
  • Bedarfs- und fachgerechte spitalexterne Leistungen sind sowohl in der stationären wie in der ambulanten Versorgung sichergestellt und erfolgen mittels Fach- Betreuungs- oder Assistenzleistungen.
  • Der Kanton stellt Angebote der Angehörigenentlastung und bei Not- und Überbrückungssituationen (inkl. die Anzeige prekärer oder sich schnell verändernder Umstände) sicher.
  • Der Kanton fördert den Ressourcenerhalt, die Selbständigkeit und die Beziehungspflege der Leistungsbeziehenden.
  • Die neue Gesetzesgrundlage ermöglicht die Umsetzung weiterer Leistungen in der Pflege, Betreuung und Assistenz von zu Hause lebenden Personen.
    Die Leistungen des Kantons bleiben subsidiär zu Leistungen der Sozialversicherungen des Bundes (AHV, IV, KVG, UVG, BVG etc.).

Mit einer gesetzlichen Grundlage der «integrierten Versorgung» ermöglicht der Kanton eine zeitge- mässe, bedarfsgerechte Versorgung und selbstbestimmtes Verbleiben zu Hause bzw. die Rückkehr nach Hause. Die Unterzeichnenden beauftragen den Regierungsrat, eine entsprechende Gesetzesvorlage für die integrierte Versorgung auszuarbeiten, sei es mit einer Revision des Gesundheitsgesetzes (GesG) oder mit einem neuen Gesetz, das insbesondere Leistungen der Pflege, Betreuung und Assistenz zuhause als Teil der kantonalen Versorgungsstrategie regelt.

Georg Mattmüller, Christine Keller, Christian C. Moesch, Pasqualine Gallacchi, Oliver Bolliger, Raoul I. Furlano, Melanie Nussbaumer, Tobias Christ, Thomas Widmer-Huber, Patrick Fischer, Melanie Eberhard»

Zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion


1.1 Grundlagen des Motionsrechts

Mit einer Motion kann der Grosse Rat den Regierungsrat verpflichten, eine Verfassungs- oder Gesetzesvorlage oder eine Vorlage für einen Grossratsbeschluss vorzulegen (§ 42 Abs. 1 GO) oder eine Massnahme zu ergreifen (§ 42 Abs. 1bis GO). Der Grosse Rat kann dem Regierungsrat also sowohl in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich als auch im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats Aufträge erteilen. Das Recht setzt dem Grossen Rat bezüglich Motionsbegehren allerdings auch Schranken, die in der Gewaltenteilung, im Gesetzmässigkeits-, im Föderalismus- und im Demokratieprinzip gründen. So darf eine Motion nicht gegen höherrangiges Recht verstossen (wie Bundesrecht, interkantonales Recht oder kantonales Verfassungsrecht). Zudem ist gemäss § 42 Abs. 2 GO eine Motion unzulässig, die einwirken will auf

  • den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats,
  • einen Einzelfallentscheid,
  • einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Entscheid oder
  • einen Beschwerdeentscheid.

1.2 Motionsforderung
Die Motionärinnen und Motionäre fordern eine Strategie der «integrierten Versorgung», die
insbesondere Pflege, Betreuung und Assistenz einbezieht. «Diese sollte folgende Punkte
beinhalten:

  • Eine integrierte Versorgung regelt ausgehend von der übergeordneten Zielsetzung «ambulant vor stationär» die einzelnen spitalexternen Leistungen der Pflege, Betreuung und Assistenz sowie deren Schnittstellen.
  • Bedarfs- und fachgerechte spitalexterne Leistungen sind sowohl in der stationären wie in der ambulanten Versorgung sichergestellt und erfolgen mittels Fach- Betreuungs- oder Assistenzleistungen.
  • Der Kanton stellt Angebote der Angehörigenentlastung und bei Not- und
    Überbrückungssituationen (inkl. die Anzeige prekärer oder sich schnell verändernder Umstände) sicher.
  • Der Kanton fördert den Ressourcenerhalt, die Selbständigkeit und die Beziehungspflege der Leistungsbeziehenden
  • Die neue Gesetzesgrundlage ermöglicht die Umsetzung weiterer Leistungen in der Pflege, Betreuung und Assistenz von zu Hause lebenden Personen.»

Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, «eine entsprechende Gesetzesvorlage für die integrierte Versorgung auszuarbeiten, sei es mit einer Revision des Gesundheitsgesetzes (GesG) oder mit einem neuen Gesetz, das insbesondere Leistungen der Pflege, Betreuung und Assistenz zuhause als Teil der kantonalen Versorgungsstrategie regelt»

1.3 / 1.4 Rechtliche Prüfung und Zulässigkeit

2. Inhaltliche Stellungahme des Regierungsrates zur Motion


2.1 Allgemeines zur vorliegenden Motion
Die Motion reiht sich ein in eine Anzahl von politischen Vorstössen auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene zur gleichen bzw. ähnlichen Thematik. Die meisten davon wurden mittlerweile beantwortet bzw. behandelt, weshalb verschiedene Inhalte der vorliegenden Motion bereits adressiert worden sind. Um Redundanzen, wo sinnvoll, zu vermeiden, wird deshalb auch auf diese Geschäfte verwiesen.


Kantonale Ebene:
Auf kantonaler Ebene beschäftigen sich folgende politische Vorstösse mit der Thematik:

  • Anzug (vormals Motion) Sarah Wyss und Georg Mattmüller betreffend «Gesetzliche Verankerung der Betreuung» (GNr. 21.5028): Mit Beschluss Nr. 21/51/29G vom 16. Dezember 2021 dem Regierungsrat als Anzug überwiesen, mit Schreiben des Regierungsrates Nr. 21.5028.03 Stehenlassen beantragt;
  • Anzug (vormals Motion) Michelle Lachenmeier und Konsorten betreffend «Agogik im Alter: Stationäre Leistungen für behinderte Personen im AHV-Alter» (GNr. 19.5474): Mit Beschluss Nr. 20/24/47G vom 10. Juni 2020 dem Regierungsrat als Anzug überwiesen, mit Beschluss Nr. 22/22/25G vom 1. Juni 2022 stehen gelassen und dem Regierungsrat zur erneuten Berichterstattung bis 1. Juni 2024 überwiesen;
  • Anzug Jessica Brandenburger und Konsorten betreffend «Unterstützungsbeiträge für Senior:innen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen» (GNr. 22.5421): Mit Beschluss Nr. 22/46/45.9G vom 16. November 2022 dem Regierungsrat zum Bericht bis 16. November 2024 überwiesen;
  • Schriftliche Anfrage Christine Keller betreffend «Beiträge für betreuende Angehörige»;(GNr. 23.5351): Vom Regierungsrat mit Schreiben Nr. 23.5351.02 vom 6. September 2023 beantwortet;
  • Interpellation Nr. 91 Oliver Bolliger betreffend «Förderung der Betreuung im Alter im KantonBasel-Stadt» (GNr. 23.5357): Mit Schreiben des Regierungsrates Nr. 23.5357.02 vom 27. September 2023 beantwortet;
  • Schreiben des Regierungsrates vom 10. November 2021 betreffend «Ratschlag betreffend Massnahmenprogramm zur Förderung der integrierten Versorgung im Kanton Basel-Stadt 2022–2025 sowie Zwischenbericht zur Finanzierung der Modellprojekte für die aufsuchenden Angebote (Home Treatment High Utilizer und Home Treatment bei Übergangsbehandlung nach stationärer Behandlung) der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 in Form einer Finanzhilfe» (GNr. 21.0414 und 18.0408): Dies Vorlage setzte sich ebenfalls intensiv mit der Thematik der integrierten Versorgung, der spitalex-
    ternen Leistungen sowie der Pflege und Betreuung von Patientinnen und Patienten auseinandersetzt. Der Grosse Rat hat der Vorlage mit den Beschlüssen Nr. 22/17/06.1G und 22/17/06.2G vom 27. April 2022 zugestimmt.

Nationale Ebene:
Auch auf nationaler Ebene sind mehrere Vorstösse hängig, die sich mit der Thematik auseinandersetzen. Es sind dies insbesondere:

  • Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen»: Eingereicht am 31. August 2018 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N), am 6. März 2019 im Nationalrat bzw. am 12. Dezember 2019 im Ständerat angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über die Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen (AHV) si-cherstellt, sodass Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden kön-
    nen. In Erfüllung der Motion hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen vom 6. Oktober 2006 (ELG, SR 831.30) hinsichtlich der Anerkennung des betreuten Wohnens für Beziehende von EL zur AHV (im Kanton Basel-Stadt als so genanntes Wohnen mit Serviceangebot bekannt) ausgearbeitet. Am 21. Juni 2023 wurde die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung
    eröffnet.1 Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung dazu geäussert. 2 Die Vernehmlassungsfrist endete am 23. Oktober 2023. Bis wann mit der entsprechenden Botschaft zur ELG-Revision ans Parlament gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht bekannt.
  • Motion 23.3366 «Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinde- rung»: Eingereicht im Nationalrat von Christine Bulliard-Marbach. Mit der Motion wird der Bun- desrat beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und den Akteuren der Zivilgesellschaft (sub- ventionierte Organisationen) eine nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung auszuarbeiten. Dabei soll er sowohl die sozialpolitische Dimension als auch den Gesundheitsaspekt berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte am 24. Mai 2023 die Ab- lehnung der beiden Motion. Das Geschäft wurde im Rat noch nicht behandelt.

2.1.2 Zu «ambulant vor stationär» in der spitalexternen Versorgung
Die Motionärinnen und Motionäre führen aus, dass der Grundsatz «ambulant vor stationär» im Kanton Basel-Stadt nur in den Spitälern strategisch angelegt sei. Diese Annahme ist jedoch aus den folgenden Gründen nicht zutreffend:


Erstens kann die Maxime «ambulant vor stationär» wie der Grundsatz sagt nur im Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Leistungserbringung zur Anwendung gelangen, da es eben genau um eine Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich geht und die Maxime somit gerade auch im ambulanten Bereich ihren Niederschlag findet.

Zweitens wird «ambulant vor stationär» im Kanton Basel-Stadt bei Weitem nicht nur nach der auf die Spitäler zugeschnitten gesetzlichen Regelung («AVOS») gelebt, sondern ist integraler Bestand- teil sämtlicher Politikmassnahmen, insbesondere in der baselstädtischen Langzeitpflege (siehe nächster Abschnitt). Es wird in den obgenannten politischen Vorstössen ausführlich und transpa- rent dargelegt, wie die Strategie «ambulant vor stationär» im Kanton Basel-Stadt eben nicht nur in der Theorie bzw. nicht nur auf dem Papier existiert, sondern aktiv über alle Leistungserbringer hin- weg gelebt wird: im ambulanten, im intermediären und im stationären Sektor, und dies sowohl im Akut- als auch im Langzeitpflegebereich. Dies zeigt sich beispielhaft in den Leistungsentwicklungen des Spitex- und Pflegeheimbereichs, wie in Abbildung 1 dargestellt.

Drittens wurde erst kürzlich vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) bestätigt, dass der Kanton Basel-Stadt von allen Deutschschweizer Kantonen das Prinzip «ambulant vor stationär» in der Pflege am stärksten umgesetzt hat (siehe Abbildung 2).3 Hinsichtlich der Ausschöpfung des Ambulantisierungspotenzials erfolgreicher als der Kanton Basel-Stadt werden nur einige nicht-deutschsprachige Kantone eingestuft. Dies liegt primär daran, dass die ambulante Versorgung in der französischsprachigen Schweiz historisch schon stets stärker verankert war als in der Deutschschweiz. Der Kanton Basel-Stadt ist zusammen mit den zweisprachigen Kantonen (VS, FR, BE) in der zweitobersten Gruppe («Zunehmend ambulant-orientierte Kantonsgruppe») eingeteilt.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 6/12 Drittens wurde erst kürzlich vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) bestätigt, dass der Kanton Basel-Stadt von allen Deutschschweizer Kantonen das Prinzip «ambulant vor stationär» in der Pflege am stärksten umgesetzt hat (siehe Abbildung 2).3 Hinsichtlich der Aus- schöpfung des Ambulantisierungspotenzials erfolgreicher als der Kanton Basel-Stadt werden nur einige nicht-deutschsprachige Kantone eingestuft. Dies liegt primär daran, dass die ambulante Ver- sorgung in der französischsprachigen Schweiz historisch schon stets stärker verankert war als in der Deutschschweiz. Der Kanton Basel-Stadt ist zusammen mit den zweisprachigen Kantonen (VS, FR, BE) in der zweitobersten Gruppe («Zunehmend ambulant-orientierte Kantonsgruppe») einge- teilt. Abbildung 2: «ambulant vor stationär» in der Pflege nach Kanton Quelle: Obsan Bericht 03/2022, S. 28

Ebenso ist der Kanton Basel-Stadt nach aktuellem Kenntnisstand der einzige Kanton der Schweiz, der – im Rahmen des vom Grossen Rat genehmigten Pilotprojekts für die Übergangspflege im Adullam Pflegezentrum Basel – temporäre Pflegeheimaufenthalte in Akutsituationen nach gesund- heitlichen Krisen oder nach einem Unfall oder einer Operation ermöglicht. Dies erfolgt in einer ein- zigartigen interdisziplinären und integrierten Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Leis- tungserbringer (Pflege, ärztliche Versorgung, Physio- und Ergotherapie, Sozialberatung). Nach Abschluss des Pilotprojekts (Ende 2024) wird eine Evaluation der Massnahmen erfolgen. Ebenso zu erwähnen sind die spezialisierten Spitex-Angebote wie die Onko- und Palliativ-Spitex, Kinder-Spitex oder Spitexpress (24-Stunden-Notfalldienst). Auch sie sind eine wichtige Stütze der ambulanten und integrierten Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons BaRegierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 7/12 sel-Stadt. Ausserdem gibt es im Kanton Basel-Stadt Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, welche im Speziellen für pflegende Angehörige eine sehr wichtige Leistung erbringen und ihnen damit regelmässig Entlastung ermöglichen. Des Weiteren unterstützt der Kanton Basel-Stadt – im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen – hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen und Angebote des betreuten Wohnens («Wohnen mit Serviceangebot») für einkommensschwache Menschen (EL-Beziehende), was ebenfalls entscheidend dazu beiträgt, Spital- und Heimeintritte zu verhindern oder zu verzögern.

Unter anderem durch die Pflegeberatung des Gesundheitsdepartements, aber auch durch die Be- ratungen privater Anbieter, die vom Kanton gefördert werden (z.B. Pro Senectute, GGG, Demenz- beratung von Alzheimer beider Basel), unternimmt der Kanton Basel-Stadt sehr viel, damit Perso- nen, die Pflege- oder Betreuungsleistungen benötigen, die angemessenen und für ihre Situation adäquaten Informationen und Leistungen erhalten. Das Schnittstellenmanagement wird unter an- derem durch diese Beratungen optimiert, da sie einerseits niederschwellig und nahe bei den Ein- wohnerinnen und Einwohnern, aber dennoch fachlich geschult und vernetzt sind.

Angesichts dieser zahlreichen und verschiedenen Leistungen und der im Obsan Bericht 03/2022 aufgezeigten erfolgreichen Umsetzung der Strategie «ambulant vor stationär» im Kanton Ba- sel-Stadt ist somit festzuhalten, dass diese im Kanton Basel-Stadt, entgegen der Auffassung der Motionärinnen und Motionäre, nicht nur eine Absichtserklärung ist, sondern wo immer sinnvoll und zielführend in allen Bereichen und auf allen Ebenen bereits gelebt wird.

2.1.3 Übergeordnete Grundlagen des Kantons zur Thematik der Motion
Die Motionärinnen und Motionäre halten in ihrem Vorstoss fest, dass eine Strategie zur Planung
und Einrichtung zusammenhängender Angebote und Leistungen, die insbesondere von Pflege,
Betreuung und Assistenz einbezieht, fehlt. Dem ist aus Sicht des Regierungsrates zu widerspre-
chen. Bereits heute existieren verschiedene Steuerungsinstrumente bzw. übergeordnete Leitlinien,
die sich mit der angesprochenen Thematik auseinandersetzen.

  • Die Vision «Gut und gemeinsam älter werden im Kanton Basel-Stadt»4 dient als Leitstern für die Basler Alterspolitik der nächsten Jahre. Sie ergänzt die Leitlinien «Basel 55+» und «Alters- pflegepolitik» und soll mit Projekten und Ideen die Lücken füllen, die es in der Basler Angebots- landschaft im Altersbereich noch gibt. Dafür sorgen soll u.a. die seit Herbst 2020 bestehende Interdepartementale Koordinationsgruppe Alter (IKA), in welcher alle Departemente und Ge- meinden vertreten sind.
  • Die im Januar 2021 von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) verabschiedete Vision für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen5, die auch der Regierungsrat verfolgt, strebt an, dass die Betroffenen bis im Jahr 2030 ihren Wohnort in der Schweiz und ihre Wohnform so selbstbestimmt und frei wählen können wie Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung. Sie sollen die-
    selben Wahlmöglichkeiten haben wie Personen ohne Betreuungsbedarf. Die staatliche Unterstützung orientiert sich dabei am individuellen Bedarf einer Person.
  • Die Leitlinien der Alterspflegepolitik6 bilden den Kerngehalt des Handelns des Kantons Basel-Stadt im Bereich der Alters- und Langzeitpflege. Sie wurden im Jahr 2019 komplett überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Anpassung dieser Leitlinien hatte primär zum Ziel, den bundes- und kantonsrechtlichen Auftrag in verständliche Leitsätze zu fassen.
    Nebst den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen bilden sie die gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen der letzten Jahre ab.
  • Mit den Leitlinien Basel 55+7 hat der Regierungsrat die übergeordnete Grundlage des Handelns des Kantons in der Alterspolitik festgelegt. Die Leitlinien Basel 55+ sind – im Gegensatz zu denLeitlinien der Alterspflegepolitik, welche sich schwerpunktmässig auf Pflege und Betreuung be- ziehen – bewusst weit gefasst, da sie die verschiedensten Aspekte des Lebens älterer Men- schen umfasst. Die Themenvielfalt reicht vom vielseitigen Unterstützungsangebot im Kanton, über Gesundheitsförderung, Wohnen im Alter, hindernisfreie altersgerechte Gestaltung des öf- fentlichen Raums und der Mobilitätsangebote, Verkehrssicherheit bis zu kommunikativen Akti- vitäten. –
  • Das Konzept Behindertenhilfe8 der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stellt den indivi- duellen Bedarf jedes Menschen mit einer Behinderung ins Zentrum und garantiert ihm den Zu- gang zu einem bedarfsgerechten Angebot an Hilfe- und Betreuungsleistungen.

Der Regierungsrat stützt sein Handeln auf die vorstehend aufgeführten Visionen und Leitlinien.
Daneben gelten das am 15. Mai 2014 für die Schweiz in Kraft getretene UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtekonvention [BRK], SR 0.109) so- wie weiteren themenbezogenen rechtlichen Grundlagen des Bundes und des Kanton, wie etwa die
KV, das GesG, das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 18. September 2019 (Behindertenrechtegesetz [BRG], SG 140.500) sowie das Gesetz über die Behindertenhilfe vom 14. September 2016 (BHG, SG 869.700). Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass diese Grundlagen eine ausreichende Basis bilden und keine zusätzliche «Strategie» zur Thematik erfordern.

1.4 Grundsätzliches zu den Voraussetzungen im Bereich der Alterspflege und der Be- hindertenhilfe

Die Motion zielt unter anderem darauf ab, die Leistungserbringung für pflege-, assistenz- und be- treuungsbedürftige betagte Menschen und die entsprechende Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen anzugleichen bzw. zu vereinheitlichen. Wie nachfolgend dargelegt, ist dies dif- ferenziert zu betrachten.

Die beiden Bevölkerungsgruppen verfügen bezüglich gesetzlicher Regelungen über relevante Ge- meinsamkeiten: Sie unterliegen denselben Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 112c) wie auch der Kantonsverfassung (§ 26) und der ersten Säule der sozialen Sicherung, zu welcher auch die Ergänzungsleistungen (EL) gehören. Beide Bevölkerungsgruppen geniessen auch die gleiche Versicherungsdeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Gleichzeitig sind die bundesgesetzlichen Vorgaben teilweise unterschiedlich, was insbesondere bezüglich Finanzierung und Anspruchsberechtigung der spezifisch auf Betagte bzw. Menschen mit Behinderungen ausgerichteten Leistungen, aber auch bezüglich Qualitätsanforderungen und Per- sonalqualifikation an die jeweiligen Leistungserbringer gilt. Bei der Pflege, wie sie Art. 25a des Bun- desgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG, SR 832.10) vorsieht, steht nicht nur, aber vor allem die betagte Bevölkerung im Zentrum: Spitex-Beziehende sind im Kan- ton Basel-Stadt im Mittel 72 Jahre und Pflegeheimbewohnende 85 Jahre alt.9 Die Regelungen für Menschen mit Behinderung hingegen betreffen zumeist Menschen im IV-Alter (bis 65 Jahre), wobei oft die Gesetzgebungen für Assistenz- und Betreuungsleistungen zum Zuge kommen. Selbstver- ständlich kann es zu Überschneidungen kommen, wenn beispielsweise Pflege für Menschen mit Behinderung erbracht wird oder Menschen im AHV-Alter im Rahmen von Besitzstandsregelungen Anspruch auf Assistenz- und Betreuungsleistungen der Behindertenhilfe haben. Trotzdem ist es aber wichtig, dass die genannten Leistungen (Pflege, Betreuung, Assistenz) bezüglich Finanzie- rung und Anspruchsberechtigung klar definiert und ausreichend ausdifferenziert sind. Dies insbe- sondere deshalb, weil eine der Leistungen (Pflege) über die OKP mitfinanziert wird und somit di- rekten Einfluss auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien hat, während dies auf die anderen beiden steuerfinanzierten Leistungen (Betreuung, Assistenz) in der Regel nicht zutrifft.

Nicht nur auf Ebene der rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsregimes, sondern auch hinsichtlich der Bedürfnisse der betroffenen Menschen gibt es Unterschiede: Ein junger Mensch mit Behinderung hat in der Regel andere Ansprüche an ein selbstbestimmtes Leben und entsprechend andere Bedürfnisse als eine betagte pflegebedürftige Person. Entsprechend unter- scheiden sich die benötigten Pflege-, Betreuungs- und Assistenzleistungen je nach Alter und Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Des Weiteren sind die föderalistischen Massgaben unterschiedlich: Die Planung und Gesetzge- bung in der Behindertenhilfe erfolgt bikantonal mit dem Kanton Basel-Landschaft. Im Gegensatz dazu ist die Planung der Alterspflege im Kanton Basel-Landschaft zum grössten Teil nicht auf kan- tonaler Ebene, sondern auf Gemeindeebene angesiedelt. Für eine bikantonale Planung und Rege- lung der Alterspflege zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft wäre darum der Einbezug der 86 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft nötig, was realpolitisch eine grosse Herausforde- rung darstellen würde

Eine sachgerechte Zusammenführung der kantonalen Gesetzgebung für betagte und behinderte Menschen ist aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen und Eigenheiten herausfordernd und äusserst anspruchsvoll.

2.2 Stellungnahmen zu den einzelnen Begehren

Zu den fünf einzelnen Begehren der Motionärinnen und Motionäre lässt sich Folgendes festhalten: –

  • «Eine integrierte Versorgung regelt ausgehend von der übergeordneten Zielsetzung «ambu- lant vor stationär» die einzelnen spitalexternen Leistungen der Pflege, Betreuung und Assis- tenz sowie deren Schnittstellen.»

Der Kanton fördert bereits mit vielfältigen Massnahmen die Umsetzung des Prinzips «ambulant vor stationär» bei den Leistungen der Pflege, Betreuung und Assistenz und ermöglicht in einer sehr gut funktionierenden interdisziplinären und integrierten Zusammenarbeit der verschiedenen Leis- tungserbringer (Pflege, ärztliche Versorgung, Physio- und Ergotherapie, Sozialberatung, Wohnbe- gleitung) temporäre Pflegeheimaufenthalte in Akutsituationen, nach gesundheitlichen Krisen oder nach einem Unfall bzw. nach einer Operation (siehe Kapitel 2.1.2).

Des Weiteren ist der Kanton Basel-Stadt dafür besorgt, dass hilfe-, pflege- oder betreuungsbedürf- tige Personen die angemessenen Leistungen erhalten, beispielsweise mit den diversen unterstütz- ten Beratungsangeboten, aber auch mit der Förderung von Hilfe- und Betreuungsleistungen für tiefere Einkommensklassen (Finanzierung von hauswirtschaftlicher Spitex und Wohnen mit Ser- viceangebot im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten zu den EL).

Das Schnittstellenmanagement wird unter anderem im Rahmen dieser Angebote laufend optimiert, beispielsweise durch die diversen Beratungsangebote oder auch durch die Spitalsozialdienste und die Leistungserbringer. Diese sind nahe bei den betroffenen Personen und niederschwellig zugäng- lich, aber dennoch fachlich geschult und vernetzt. Ein vom Kanton auferlegtes einheitliches Vorge- hen zum Schnittstellenmanagement ist nicht zweckdienlich und rechtlich nicht umsetzbar, weil in der Schweiz der Leistungserbringer grundsätzlich selbst gewählt werden kann («freie Arztwahl»). Die Bestimmung des Behandlungspfades obliegt der Patientin bzw. dem Patienten. Dem Kanton kommt nach dem Willen des Gesetzgebers höchstens eine beratende Funktion zu.

  • Bedarfs- und fachgerechte spitalexterne Leistungen sind sowohl in der stationären wie in der ambulanten Versorgung sichergestellt und erfolgen mittels Fach- Betreuungs- oder Assistenzleistungen.»

Aus Sicht des Regierungsrates ist unklar, auf welche Leistungen sich die Motionärinnen und Moti- onäre mit dieser Forderung beziehen. Die Versorgung im Kanton Basel-Stadt mit bedarfs- und achgerechten spitalexternen Leistungen ist bereits heute gewährleistet und sichergestellt. Es gibt eine breite Angebotspalette von Hilfe-, Pflege-, Betreuungs- und Beratungsleistungen, welche vom Kanton unterstützt werden. Für weitere Ausführungen dazu sei auf den Gesundheitsversorgungs- bericht verwiesen.10 Dem Regierungsrat liegen weder von Seite der Leistungsbeziehenden noch von Seiten der Leistungserbringer Hinweise vor, dass in diesem Bereich essentielle Mängel vorlä- gen.

-«Der Kanton stellt Angebote der Angehörigenentlastung und bei Not- und Überbrückungssituationen (inkl. die Anzeige prekärer oder sich schnell verändernder Umstände) sicher.»

Auch bezüglich des hier angesprochenen Bereichs besteht bereits heute ein breites Leistungsan- gebot. Neben den finanziellen Beiträgen an die durch Angehörige erbrachte Pflege von dauernd pflegebedürftigen Personen zu Hause, die primär auf langfristige Pflegesituationen ausgelegt sind, gibt es auch Leistungen für kurzfristige und prekäre Situationen. Bei sich rasch verändernden an- spruchsvollen pflegerischen Bedürfnissen oder nach akuten Pflegesituationen, wie bspw. einem Unfall, Sturz oder einer Operation, gibt es das bereits erwähnte Angebot der so genannten Über- gangspflege im Adullam Pflegezentrum Basel. Aber auch in jedem anderen Pflegeheim können kurzfristige, so genannte Entlastungsaufenthalte erfolgen, während denen die baselstädtischen Pflegeheime mit grosser Kompetenz auf die Bedürfnisse der Personen eingehen. Zudem bestehen im Kanton auch Tagespflegeeinrichtungen, deren Dienstleistungen sehr beliebt und geeignet sind, um pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen beispielsweise einen Urlaub oder eine sonstige längere Abwesenheit, wie z.B. einen notwendigen Spitalaufenthalt, zu ermöglichen.


Zudem stehen diverse vom Kanton unterstützte und mitfinanzierte Beratungs- und Unterstützungs- angebote zur Verfügung (u.a. Pro Senectute, GGG, Alzheimer beider Basel), wenn die Not- und Überbrückungssituationen nicht pflegerischer Natur sind. Diese richten sich explizit auch an Ange- hörige und Bekannte (z.B. Nachbarn) und werden nach aktuellem Kenntnisstand auch rege von diesen genutzt. Insbesondere die Beratung von Pro Senectute zielt dabei nicht primär auf den Be- darf bei gesundheitlichen Probleme, sondern auf die Herausforderungen bei sozialen und familiä- ren Krisen oder auch auf finanzielle Notlagen ab. Die Beratung ist kostenlos und der Zugang nie- derschwellig, persönlich oder telefonisch, und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Allein im Jahr 2022 hat Pro Senectute beider Basel über 17’000 Beratungsstunden erbracht, also fast 50 Stunden pro Tag.11 Werden konkrete neue Vorschläge und Ideen von Verbänden, Politik oder Leistungserbringern vor- gebracht, bei welchen eine finanzielle Unterstützung des Kantons notwendig wäre, bestehen mit § 9 und § 10 GesG bereits heute die gesetzlichen Grundlagen, um gegebenenfalls kantonale Bei- träge zu gewähren. Neue Anträge werden jeweils nach den gängigen Prozessen und den Massga- ben des Staatsbeitragsgesetzes vom 11. Dezember 2013 (StBG, SG 610.500) geprüft und beur- teilt. Aus Sicht des Regierungsrates besteht folglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

  • «Der Kanton fördert den Ressourcenerhalt, die Selbständigkeit und die Beziehungspflege der Leistungsbeziehenden.»

Die Erhaltung der Ressourcen sowie die Förderung der Selbständigkeit und Beziehungspflege ent- spricht einer Grundhaltung und Selbstverständlichkeit im Gesundheits- und Sozialwesen des Kan- tons Basel-Stadt. In dieser Hinsicht unterstützt der Regierungsrat aktuell diverse Massnahmen für Personen in Notlagen (z.B. Beratungen von Pro Senectute oder der GGG) oder präventiver Natur, wie bspw. das «Café Balance», das «Café Dialogue» oder die «Aktionstage Psychische Gesund- heit». Die systemische Beratung ist in allen Beratungsangeboten zentral, welche der Kanton im Bereich der Hilfe, Pflege und Betreuung von Betagten anbietet, sei es in der eigenen Pflegebera- tung oder dann auch in Angeboten von Pro Senectute, GGG oder Alzheimer beider Basel. Auch die aufsuchende Altersarbeit in Riehen12 und die mobile Altersarbeit des Vereins FUNDUS BA- SEL13 in den Quartieren zielt in diese Richtung. Selbstverständlich spielt auch in den Tagespfle- geinrichtungen die Angehörigenarbeit bzw. der Ressourcenerhalt von Betroffenen und Angehöri- gen eine wichtige Rolle.
Eine vollumfängliche Auflistung sämtlicher Massnahmen, die sich mit der von den Motionärinnen und Motionären angesprochenen Thematik befassen, würde weit über den Rahmen der vorliegen- den Stellungnahme hinausgehen. Eine Auswahl von spezifischen Dienstleistungen kann aber unter anderem der Broschüre des Gesundheitsdepartements «Dienstleistungen für betagte Menschen in Basel-Stadt – In guter Begleitung alt werden»14 bzw. der Broschüre «60plus» der Gemeinden Rie- hen und Bettingen15 entnommen werden.

Speziell hingewiesen werden soll zudem auf ein Schreiben des Gesundheitsdepartements vom Oktober 2023 an alle alleine wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons von 75 Jah- ren oder älter, in dem auf verschiedene Beratungsangebote hingewiesen wurde. Unter anderem wurde in diesem Rahmen die Gratis-Telefonnummer 0800 500 400 des Vereins «Mein Ohr für Dich – einfach mal reden!» vorgestellt. Hier können alle Menschen anrufen, die einmal oder regelmässig einfach reden, erzählen, diskutieren oder auch zuhören wollen (unter der Woche von 14 bis 20 Uhr, am Wochenende von 17 bis 19 Uhr).1

  • «Die neue Gesetzesgrundlage ermöglicht die Umsetzung weiterer Leistungen in der Pflege, Betreuung und Assistenz von zu Hause lebenden Personen.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Finanzierung weiterer Leistungen bereits heute auf der Grundlage der bereits bestehenden Gesetzgebung, insbesondere der §§ 9 und 10 GesG i.V.m. den §§ 3 und 4 StBG, möglich ist und es deshalb keiner neuen gesetzlichen Grundlage bedarf.

3. Fazit

Die Stellungnahme des Regierungsrates lässt sich in den folgenden Punkten zusammenfassen:

Bei den meisten in der Motion erwähnten Punkten besteht nach Ansicht des Regierungsrates bereits heute ein bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen, dies auch nach Abwägung der da- raus resultierenden Kostenfolgen und der stets steigenden Gesundheits- und Sozialkosten ge- genüber den Bedürfnissen der Bevölkerung und unter Berücksichtigung des Aspekts der Ver- hältnismässigkeit. Der Kanton Basel-Stadt ist sowohl im Bereich der Strategie «ambulant vor stationär» als auch im Bereich der Betreuungsfinanzierung sehr fortschrittlich. Diesbezüglich verweist der Regierungsrat auch auf die Beantwortung des Anzugs (vormals Motion) Sarah Wyss und Georg Mattmüller betreffend «Gesetzliche Verankerung der Betreuung» (GNr. 21.5028), welche sich ausführlich mit dieser Thematik auseinandersetzt.

In anderen Punkten wiederum, wie der Betreuungsfinanzierung, sind auf Bundesebene neue Regelungen in Erarbeitung, welche gegebenenfalls einen starken Einfluss auf die Ausgangslage in den Kantonen haben können. Der proaktive Erlass neuer gesetzlicher Regelungen auf kantonaler Ebene ist daher vorderhand wenig zielführen, solange unklar ist, wie allfällige neue Regelungen auf Bundesebene aussehen werden.

Sowohl bezüglich der benötigten Pflege-, Betreuungs- und Assistenzleistungen wie auch hin- sichtlich der kantonal- und bundessrechtlichen Rahmenbedingungen bestehen mit Blick auf Menschen mit Behinderung und Betagte viele Gemeinsamkeiten, aber auch relevante Unter schiede. Die Gesetzgebung für die einzelnen Bereiche ist unterschiedlich, damit sie der Hete- rogenität der Bedürfnisse der betroffenen Menschen wie auch den Anforderungen der unter- schiedlichen Sozialversicherungen gerecht wird. Die Schaffung einer neuen gemeinsamen ge- setzlichen Grundlage für die Hilfe und Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ist daher wenig sinnvoll.


Vor dem Hintergrund der vorgenannten Aspekte erachtet der Regierungsrat den Erlass einer neuen gesetzlichen Grundlage zur Thematik weder als zielführend noch für im Sinne der betroffenen Men- schen. Der Regierungsrat verweist auf die bereits bestehenden Gesetzesgrundlagen, auf deren Basis ggf. schon heute weitere Massnahmen (mit-)finanziert und umgesetzt werden können, ins- besondere die §§ 9 und 10 GesG i.V.m. den §§ 3 und 4 StBG.

Da die Entwicklungen bezüglich einer gesetzlichen Regelung der Betreuung auf Bundesebene zur- zeit schwer abschätzbar sind, diese jedoch grosse Auswirkungen auf die kantonale Politik haben können, erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die weiteren Entwicklungen der Diskussion auf nationaler Eben weiter zu verfolgen und dem Grossen Rat in zwei Jahren erneut über die Thematik zu berichten. Sollte der Grosse Rat dem mit vorliegendem Bericht gestellten Antrag auf Umwand- lung in einen Anzug zustimmen, würde der Regierungsrat die nächste Berichterstattung – aufgrund der grossen thematischen wie auch terminlichen Überschneidung – mit derjenigen zum stehenge- lassenen Anzug Sarah Wyss und Georg Mattmüller betreffend «Gesetzliche Verankerung der Be- treuung» zusammenführen und die beiden Vorstösse in einem gemeinsamen Schreiben an den Grossen Rat beantworten.

4. Antrag


Auf Grund dieser Stellungnahme beantragen wir, die Motion Georg Mattmüller und Konsorten be- treffend «Selbstbestimmtes Leben zu Hause – in Zukunft mit zeitgemässen und bedarfsgerechten Leistungen!» dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel Lukas Engelberger

Bund: Anerkennung des betreuten Wohnens in den EL zur AHV

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Exekutiven aus der Region fordern den Erhalt des Spitals Zofingen https://hüpo.ch/exekutiven-aus-der-region-fordern-den-erhalt-des-spitals-zofingen/ Wed, 25 Sep 2024 16:15:36 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4553

Exekutiven aus der Region fordern den Erhalt des Spitals Zofingen
In einer gemeinsamen Medienmitteilung geben die Exekutiven von Aarburg, Oftringen, Rothrist und Zofingen bekannt, dass sie für die Zukunft des Spitals Zofingen einstehen. «Das Spital Zofingen spielt eine zentrale Rolle in der medizinischen Grundversorgung der Region Zofingen und ist auch von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung», heisst es. «Die Gemeinden Aarburg, Oftringen, Rothrist und Zofingen setzen sich gemeinsam für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung ein, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.»

– scheibt das zofingertagblatt.ch am 25.9.2024 ]]>
Anzug betreffend Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen https://hüpo.ch/anzug-betreffend-ergaenzungsleistungen-fuer-in-heimen-lebende-personen/ Mon, 23 Sep 2024 07:24:15 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4549 Die Höhe von Ergänzungsleistungen wird durch den Betrag definiert, um welchen die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Bei den anerkannten Ausgaben wird neben einer Mietzinspauschale und der Durchschnittsprämie der Krankenkasse auch ein Pauschalbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf berücksichtigt.

Bei Personen, welche dauerhaft oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, beschränkt sich dieser Pauschalbetrag auf einen Betrag für persönliche Auslagen, welcher von den Kantonen bestimmt wird. Mit diesem Pauschalbetrag müssen sämtliche Ausgaben beglichen werden, welche nicht durch das Pensionsarrangement der stationären Einrichtung gedeckt sind, also Kleider, Schuhe, Hygieneartikel, von der Krankenkasse nicht übernommene Medikamente, Coiffeur, Podologie (für Nicht-Diabetiker/innen), Telefon, TV, Zeitungen/Zeitschriften, allfällige Versicherungen, Lebensmittel ausserhalb des Heims oder Spitals, allfällige Transportkosten und Freizeitaktivitäten. Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Pauschalbetrag Fr. 400. Damit befindet sich Basel-Stadt im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld. Dieser Betrag ist knapp bemessen, insbesondere wenn die Person noch einigermassen aktiv ist.

Häufig müssen Ergänzungsleistungsbeziehende die Zusatzversicherungen, die sie ein Leben lang bezahlt haben, kündigen. Auch auf Dinge, welche für die Tagesstruktur wichtig sind, wie ein Treffen mit Freund/innen/Verwandten (Transport und Konsumation) oder der Besuch einer Veranstaltung (Transport und Eintrittspreis), muss aus finanziellen Gründen verzichtet werden. Dies kann zu Isolation und sozialer Ausgrenzung führen. Personen, die zu Hause leben, haben via Grundbedarf für ihren Lebensunterhalt mehr Spielraum, wie sie den zur Verfügung stehenden Betrag einteilen wollen. Aber für Personen in stationären Einrichtungen sind die Fr. 400 pro Monat für die erwähnten Ausgaben zu knapp bemessen. Die Ergänzungsleistungen übernehmen gewisse Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Zu den Krankheitskosten erlassen die Kantone nähere Bestimmungen (Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen, https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/832.720). Im Paragraf 18 dieser Verordnung steht, dass die Transportkosten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort übernommen werden. In der Praxis ist es so, dass zum Beispiel die Fahrt zum Ohrenarzt übernommen wird, die Fahrt zum Hörgeräteakustiker aber nicht. Mit der Begründung, der Hörgeräteakustiker sei keine medizinische Behandlungsstelle. Die Fusspflege wird in Heimen in der Regel durch eine externe Podologie-Fachperson durchgeführt. Diese Kosten übernehmen die Krankenkassen nur bei Diabetikern. Auch von den Ergänzungsleistungen werden die Kosten nicht übernommen. Heimbewohnende bleiben dann auf diesen Kosten sitzen. Ein weiterer Punkt ist die in den letzten Jahren gestiegene Teuerung, wodurch der Pauschalbetrag von Fr. 400 für EL-Beziehende jährlich an Wert abnimmt. Die Unterzeichnenden bitten deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,  ob der Pauschalbetrag von Fr. 400 für den allgemeinen Bedarf von in Heimen und Spitälern lebenden EL- beziehenden Personen erhöht werden kann,  ob die Erhöhung dieses Pauschalbetrags in regelmässigen Abständen (z. B. im Drei-Jahres-Rhythmus) überprüft und nötigenfalls angepasst werden kann (inklusive Teuerung),  ob auch Fahrten zum Hörgeräteakustiker u.a. von den Ergänzungsleistungen übernommen werden können,  ob Podologieleistungen auch für Nichtdiabetiker/innen durch die Ergänzungsleistungen übernommen werden können.

Christoph Hochuli, Thomas Widmer-Huber, Oliver Bolliger, Melanie Nussbaumer, Niggi Daniel Rechsteiner, Christian C. Moesch, Fleur Weibel, Lukas Faesch, Andrea Elisabeth Knellwolf, Joël Thüring, Philip Karger, Brigitte Gysin, Andrea Strahm, Andreas Zappalà, Christine Keller, Nicole Amacher, Anouk Feure

Quelle: grosserrat.bs.ch

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Pflegeinitiative: Kantone greifen in die Tasche und unterstützen auch Lehrbetriebe https://hüpo.ch/pflegeinitiative-kantone-greifen-in-die-tasche-und-unterstuetzen-auch-lehrbetriebe/ Fri, 20 Sep 2024 06:12:10 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4544 Der Alterspflege-Betrieb ist einer der grössten im Baselbiet und damit auch in der Region. Die Hofmatt ist damit zugleich einer der wichtigsten Ausbildungsbetriebe für Pflegepersonal. […]

Die Umsetzung des Pflegeartikels erfolgt gezielt «bikantonal», wie Jourdan einleitend sagte. Dies nicht nur zwecks Koordination, sondern weil die zwei Kantone weitergehen als es der Bund verlangt. Beide Basel stärken neben dem Studium auf eigene Kosten explizit auch die Berufsbildung zur Fachfrau beziehungsweise zum Fachmann Gesundheit (Fage), also eine Berufslehre. Dies ist so vom Bund nicht vorgeschrieben.

So würden in den kommenden 15 Jahren schweizweit bis zu 14000 Pflegefachleuten gesucht – Fachleute, die es auszubilden gilt. «Das Baselbiet wird in den kommenden Jahren zum Kanton mit der ältesten Wohnbevölkerung der Schweiz», sagte Jourdan. Angesichts dessen sei die Förderung der Pflegeberufe ohnehin unabdingbar.

Die Finanzierung erfolgt über die Bundesgelder sowie über die Kantonsfinanzen. Die Kosten – inklusive Bundesmittel – betragen in Basel-Stadt über acht Jahre rund 50 Millionen Franken, in Baselland knapp 36 Millionen Franken. Die Ausbildungsoffensive läuft ab sofort: Unterstützungsbeiträge können unter anderem über die Homepages der beiden Kantone beantragt werden.

– schreibt bzbasel.ch am 20.9.2024
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Kantonsspital Baselland baut 70 Stellen ab – und dies, ohne das Personal zu informieren https://hüpo.ch/kantonsspital-baselland-baut-70-stellen-ab-und-dies-ohne-das-personal-zu-informieren/ Thu, 19 Sep 2024 08:10:10 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4540

Das Kantonsspital Baselland steht wegen zuletzt sinkender Patientenzahlen unter enormem Kostendruck. Im laufenden Jahr werden 70 Stellen gestrichen. Ein noch grösserer Abbau dürfte folgen.

– schreibt bzbasel.ch am 19.9.2024 ]]>
https://hüpo.ch/4534-2/ Thu, 12 Sep 2024 07:26:03 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4534

Versicherte sollen selber wählen, ob Behandlungen wie Akupunktur und Homöopathie von der Grundversicherung abgedeckt werden. Der Nationalrat hat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen. […] Der Bundesrat beantragt den Vorstoss zur Ablehnung. Aus seiner Sicht widerspricht eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. «Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen», schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme.

– schreibt tagesanzeiger.ch am 12.9.2024 ]]>
Neue Station soll Lücke bei Betreuung von Dementen füllen https://hüpo.ch/neue-station-soll-luecke-bei-betreuung-von-dementen-fuellen/ Wed, 11 Sep 2024 16:02:12 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4532

Die Universitäre Altersmedizin Felix Platter hat am Dienstag die neue multidisziplinäre Intensiv-Betreuungsstation (MIBS) für betreuungsintensive Patientinnen und Patienten eröffnet.

Die neu geschaffene MIBS versteht sich als Station, die speziell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten mit komplexen somatischen Krankheitsbildern sowie gleichzeitig bestehender kognitiver Beeinträchtigung ausgerichtet ist.

– schreibt bazonline.ch am 11.9.2024 ]]>
Japan setzt auf die Kraft seiner Senioren https://hüpo.ch/japan-setzt-auf-die-kraft-seiner-senioren/ Mon, 09 Sep 2024 05:26:05 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4526

Mit 77 Jahren Türen reparieren – warum nicht? So bessern Japaner ihre Rente auf, und zugleich bekämpft das überalterte Land den Arbeitskräfte­mangel. Besuch in einem Zentrum für «silbernes Humankapital».

– schreibt bazonline.ch am 9.9.2024

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SR 2024 III https://hüpo.ch/sr-2024-iii/ https://hüpo.ch/sr-2024-iii/#comments Thu, 05 Sep 2024 12:59:53 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4521 Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> Dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden. ]]> https://hüpo.ch/sr-2024-iii/feed/ 9 Perlen vor die Säule https://hüpo.ch/perlen-vor-die-saeule/ Thu, 05 Sep 2024 07:51:16 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4517

Unser Erklärtext zur BVG-Abstimmung am 22. September zeigt vor allem drei Dinge. Erstens: Wer das System der beruflichen Vorsorge durchschauen will, braucht ein Mathematik­studium. Zweitens: Die geplante Reform macht die Sache nicht einfacher. Und drittens: Die wahren Profiteure sind nicht die Versicherten.

– schreibt republik.ch am 27.8.2024

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«Abstimmungs-Arena» zur Reform der beruflichen Vorsorge https://hüpo.ch/abstimmungs-arena-zur-reform-der-beruflichen-vorsorge/ Thu, 05 Sep 2024 07:19:15 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4515

Mit der BVG-Reform soll der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6.8% auf 6% gesenkt werden. Verschiedene Ausgleichsmassnahmen sollen eine Kürzung der künftigen Renten möglichst verhindern, sagen die Befürworter. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, so dass nun das Stimmvolk entscheiden muss.

– schreibt srf.ch/areana am 4.9.2024

Ist die Reform fair? Oder ist sie unnötig? Wer profitiert davon? Wer nicht? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 4. September 2024 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage:

  • Elisabeth Baume-Schneider, Bundesrätin SP und Vorsteherin EDI;
  • Melanie Mettler, Vizepräsidentin GLP; und
  • Diana Gutjahr, Nationalrätin SVP und Vorstandsmitglied Schweizerischer Gewerbeverband.

Gegen die Vorlage treten an:

  • Daniel Lampart, Chefökonom Schweizerischer Gewerkschaftsbund;
  • Flavia Wasserfallen, Ständerätin SP/BE; und
  • Urs Pfäffli, Präsident Gastro Kanton Zürich.

Primetime-Premiere für die Abstimmungs-«Arena»

Anlässlich der Abstimmung zur BVG-Reform macht SRF den Mittwoch, 4. September 2024, zum Politabend. Erstmals sendet SRF 1 eine Live-«Abstimmungs-Arena» im Anschluss an die «Rundschau», die sich ebenfalls mit der BVG-Reform befasst. Damit möchte SRF dieser hochrelevanten Abstimmung noch mehr Sichtbarkeit verschaffen.

«Rundschau»: BVG-Reform – Das gespaltene Kleingewerbe

Die «Rundschau» beleuchtet die BVG-Reform mit Blick auf die Geringverdienenden in Kleinstpensen – meist Frauen. Genau ihnen soll die Reform unter anderem helfen. Die «Rundschau» hat zwei von ihnen besucht: eine arbeitet in einem Hotel und die andere in einer Bäckerei. Eine ist für die Reform, die andere dagegen. Auch ihre Arbeitgeber – beides Familienbetriebe – sind sich nicht einig. Die Sendung wird moderiert von Gion-Duri Vincenz.

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SGB-Chefökonom Daniel Lampart zum BVG-Bschiss https://hüpo.ch/sgb-chefoekonom-daniel-lampart-zum-bvg-bschiss/ Wed, 04 Sep 2024 12:26:46 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4510

Nach dem AHV-Pfusch-Geständnis des Bundes haben die Expertinnen und Experten die Bundeszahlen zur BVG-Reform noch einmal gründlich angeschaut. Ihr Fazit ist vernichtend. Die Bundesberechnungen sind «irreführend», die Bundesschätzungen «abenteuerlich». Bereits ab einem Monatslohn von 4000 Franken sinken die Renten.

– schreibt workzeitung.ch am 27.8.2024

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So verändert die Reform meine Pensionskassenrente https://hüpo.ch/so-veraendert-die-reform-meine-pensionskassenrente/ https://hüpo.ch/so-veraendert-die-reform-meine-pensionskassenrente/#respond Wed, 04 Sep 2024 12:21:13 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4503 Im September stimmt die Bevölkerung über eine Änderung der beruflichen Vorsorge ab. Die Vorlage ist höchst komplex und zusätzlich sehr umstritten. Zeit, die wichtigsten Fragen zu klären.

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https://hüpo.ch/so-veraendert-die-reform-meine-pensionskassenrente/feed/ 0
Knorz statt Problemlösung https://hüpo.ch/knorz-statt-problemloesung/ Wed, 04 Sep 2024 06:40:35 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4489

Weshalb man klipp und klar Nein sagen muss zur Pensionskassen-Reform.

– schreibt bazonline.ch am 18.8.2024

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Reform der beruflichen Vorsorge https://hüpo.ch/reform-der-beruflichen-vorsorge/ Wed, 04 Sep 2024 06:30:22 +0000 https://xn--hpo-hoa.ch/?p=4485

Die BVG-Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.

– schreibt das bsv.admin.ch
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