Essenslieferdienst Uber Eats in Genf

Ob Uber-Fahrer Selbständigerwerbende oder Angestellte sind, ist in der Schweiz nicht rechtsgültig geklärt. Die Suva war Anfang 2017 zum Schluss gekommen, dass es sich bei Uber um einen normalen Arbeitgeber mit Angestellten handelt. Dagegen legte das Unternehmen Rekurs ein und erreichte einen Teilsieg. Das Sozialversicherungsgericht Zürich wies die Sache für weitere Abklärungen an die Suva zurück.

– scheibt unia.ch am 14.11.2018

Uber wird nicht müde zu behaupten, dass seine Fahrer:innen nicht vom amerikanischen Taxi-Dienst angestellt sondern selbstständig seien. Doch seit Jahren verliert Uber mit dieser Argumentation immer wieder vor Gericht. So auch am 20. Dezember 2021, als das Zürcher Sozialversicherungsgericht gleich mehrere Beschwerden von Uber abwies.

– schreibt unia.ch am 6.1.2022