Hypothetisches Einkommen

Verzicht auf Erwerbseinkommen – im System nicht vorgesehen

Was ein hypothetische Einkommen ist, wann es zur Anwendung kommt und was die Konsequenzen sind wissen die wenigsten. Weitläufig denkt man dabei an eine Formel im Regelwerk der IV. Leider sind dem hypothetischen Einkommen weit mehr konfrontiert als Mobilitätseingeschränkte oder andere Bezüger von IV-Renten, es sind Büezer, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine 100%-Stelle nicht schaffen, auch Burnout gefährdete Arbeitnehmer, Unglückliche im Niedriglohn Angestellte, beim Bau, der Spedition und zu grossen Teilen Frauen in sogenannten Frauenberufen tätig, im Verkauf, in der Pflege etc.

Leider sind oft auch die Selbstständig-Erwerbstätigen dazu zu zählen: Immer mehr Menschen gehen nicht nur aus ökonomischen, sondern aus idealistischen Gründen in die selbstständige Erwerbstätigkeit. Ein Rolle spielt auch, ob man sich noch Jobchance ausrechnen darf, insbesondere die Gruppe Ü50. Nicht gewollt ist der fliessende Übergang zur Freiwilligenarbeit, für die Sozialämter ist es aber geanu so festgehalten:

Einer Person oder deren Ehepartner, die ganz oder teilweise arbeitsfähig ist, wird als Grundlage für Sozialleistungen auf das Erwerbseinkommen ein theoretisch erzielbares (=hypothetisches) Einkommen angerechnet. Dieses ist bei Invalidität mit eigenem Rentenanspruch abhängig vom IV-Grad, bei nichtinvaliden Personen abhängig vom Alter, Sprachkenntnissen, Berufsausbildung, bisherige Tätigkeiten, Dauer einer allfälligen Erwerbslosigkeit sowie Familienpflichten.


Wer also weniger als 80 Stellenprozente angestellt ist oder bei Selbständigkeit wenig verdient, der bekommt nach Anrechnen des hypothetischen Einkommens eine bescheidene Prämienvergünstigungen, obwohl ihm / ihr aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse eine maximale Vergünstigung zustünde. Die Berechnungsgrundlage im Wortlaut nachfolgend:

Was ist das hypothetische Erwerbseinkommen?

Wenn eine versicherte Person in geringerem Umfang erwerbstätig ist, als ihr zugemutet werden kann, wird ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet. Unter einem hypothetischen Erwerbseinkommen ist somit ein Einkommen zu verstehen, welches die leistungsbeziehende Person erzielen könnte, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit bzw. ihre verbleibende Erwerbsfähigkeit vollumfänglich nutzen würde.


Wann kommt das hypothetische Erwerbseinkommen zur Anwendung? Ein hypothetisches Erwerbseinkommen wird berücksichtigt, wenn:

—eine alleinstehende oder alleinerziehende Person nicht mindestens einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit von 80% nachgeht bzw. einen jährlichen Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 28’800 erwirtschaftet.

—Paare zusammen nicht mindestens einer unselbständigen Erwerbstätigkeit von 160% nachgehen bzw. einen jährlichen Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 57’600 erwirtschaften.

Als Paar gilt eine eheliche Gemeinschaft, registrierte Partnerschaft oder gefestigte faktische Lebensgemeinschaft. Das Paar entscheidet über die Aufteilung der Erwerbstätigkeit. Dabei kann bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit keine der beiden Personen mehr als 100% erwerbstätig sein. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit muss jede der beiden Personen mindestens einen Beitrag von CHF 21’600 (netto) leisten.

Als selbständigerwerbend gilt, wer bei der zuständigen Ausgleichskasse entsprechend registriert ist.

Entnommen aus Informationsblatt zur Anrechnung eines Hypothetischen Einkommens (PDF)

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