Seit dem 1. Juli 2022 gilt im Kanton Basel-Stadt ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser muss seit Anfang 2023 von den Betrieben zwingend eingehalten werden. Der zuständige Basler Wirtschaftsdirektor Kaspar Sutter (SP) zog am Freitag vor den Medien ein Jahr nach der Einführung und ein halbes Jahr nach dem Start der Kontrollen ein positives Fazit. […]
– schreibt bzbasel.ch am 7.7.2023
Die Befürchtungen der Gegner, wonach ein Mindestlohn Arbeitslose produziere und die Produkte verteuere, haben sich laut Sutter nicht bewahrheitet: «Wir können Preiserhöhungen im Einzelfall nicht ausschliessen. Klar ist aber, dass ein Teuerungsschub wegen des Mindestlohns ausgeblieben ist», betonte Sutter. Bekanntlich gebe es eine Teuerung – diese habe aber andere Ursachen.