Arme Rentner erhalten Ergänzungsleistungen, doch längst nicht alle Berechtigten erheben Anspruch – das sind die Gründe

Mitte der 60er-Jahre, keine zwanzig Jahre nach der Einführung der AHV, musste sich die Politik eingestehen: Die staatliche Altersvorsorge allein reicht nicht aus, um die Existenz aller Rentnerinnen und Rentner zu sichern. Der seit 1948 in der Bundesverfassung verankerte Grundsatz konnte nicht erfüllt werden. Dass damals auch die obligatorische berufliche Vorsorge noch nicht existierte, verschärfte die Situation: Schätzungsweise 200’000 Personen im Rentenalter waren armutsbetroffen.

– schreibt aargauerzeitung.ch (paywall) am 29.1.2024