Bundesgerichtsurteil gibt dem VPOD Recht: 24-Stunden-Betreuung soll verboten werden.

Die 24-Stunden-Betreuung, die oft im Bereich der Care-Migration vorkommt, soll verboten werden. Dafür setzt sich der VPOD Region Basel schon länger ein. Der entsprechenden Rechtsauslage hat das Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bisher widersprochen. Deshalb zog der VPOD seine Beschwerde gegen den Kanton Basel-Stadt bis vor Bundesgericht.

Diese wurde gutgeheissen, wie der VPOD am Donnerstag mitteilte. Das Bundesgericht hält fest, dass auch im Rahmen der 24-Stunden-Pflege das Arbeitsgesetz gelte und die Arbeitsbedingungen einer Person in der 24-Stunden-Pflege nicht mit dem Arbeitsgesetz vereinbar seien. Das bestehende Geschäftsmodell der privaten Spitex-Firmen müsse also umgehend schweizweit verboten werden.

– schreibt die bzbasel.ch am 27.1.2022

Schreibe einen Kommentar