Kontobewegungen

Wie sind die COVID-19-Kredite von PostFinance ausgestaltet?

Der Kredit wird als Kontokorrentkredit auf einem Geschäftskonto von PostFinance in Schweizer Franken geführt
Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent netto p.a. (Das Eidgenössische Finanzdepartement passt den fixierten Zinssatz einmal jährlich per 31. März an die Marktentwicklungen an)
Die Limitenhöhe beträgt höchstens 10 Prozent des Umsatzerlöses des Gesuchstellers, max. 500‘000 Franken
Die gewährten Kredite sind nach fünf Jahren vollständig zurückzuführen (in Härtefällen einmalig um maximal zwei Jahre verlängerbar)

Unter welchen Voraussetzungen können Geschäftskunden von PostFinance einen COVID-19-Kredit beantragen?

Wenn Ihr Unternehmen ein KMU (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) ist, das aufgrund einer vom Bundesrat verordneten Betriebsschliessung sowie Nachfrageeinbrüchen trotz Kurzarbeitsentschädigung für seine laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel verfügt
Wenn die Firmengründung vor dem 1. März 2020 erfolgte
Wenn sich die Firma nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren befindet
Bitte beachten Sie, dass pro Unternehmen nur ein Kreditgesuch für einen COVID-19-Kredit bis 10% des Umsatzerlöses (max. CHF 500’000) gestellt werden kann. Eine spätere Erhöhung des Kreditbetrages ist gemäss Art 3. COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung nicht möglich.

Wofür ist der COVID-19-Kredit nicht gedacht?

Für Kunden, die bereits Liquiditätssicherungen des Bundes aus den Bereichen Sport und Kultur erhalten haben
Für Investitionen ins Anlagevermögen
Zur Ausschüttung von Dividenden und zur Rückerstattung von Kapitaleinlagen
Zur Rückzahlung von Privat-/Aktionärsdarlehen
Bei einem Umsatz des Unternehmens von mehr als 500 Millionen Franken

– schreibt postfinance.ch im April 2020

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