60-jähriger mitten in der Krise entlassen

Mitte März musste das Restaurant des Klosterhotels Kreuz in Mariastein schliessen – wie alle anderen Schweizer Gastronomiebetriebe auch. Das Restaurant, das seit Anfang 2018 von der Gastronomie-Firma Thommen AG gepachtet ist, beantragte Kurzarbeit für seine Mitarbeitenden. «Ich habe Ende März ein Formular für Kurzarbeit bekommen, das ich unterzeichnen sollte.» Detlef Voigt unterschreibt das Formular, erhält jedoch wenige Tage später die Kündigung.

An Kündigungsfristen und -schutz hat sich in der Coronazeit nichts geändert. Ein Unternehmen ist auch während einer Kurzarbeitsphase befugt, seine Mitarbeitenden zu entlassen, muss ihnen aber in diesem Fall bis zum Ende der Kündigungsfrist den vollen Lohn auszahlen. Voigt besass bloss einen Stundenvertrag, konnte jedoch meistens genügend Stunden arbeiten, um seine Lebenshaltungskosten mit dem Gehalt zu decken. Für März hat er daher den Kurzarbeitsbetrag seines durchschnittlichen Einkommens erhalten – im April hat der Koch hingegen noch überhaupt kein Geld gesehen.

– schreibt die bzbasel.ch am 25.5.2020

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