Gewerkschaft zieht für Seniorenbetreuerin vors Bundesgericht

Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in [in der Privatpflege] «in der Praxis kaum durchgesetzt werden». Das Gericht argumentiert, dass der Gesetzgeber beim Erlass des Arbeitsgesetzes «kein Schutzbedürfnis von Hausangestellten» [eingeschlossen hat].
Vanessa von Bothmer vom VPOD Region Basel kritisiert das Urteil: «Das ist eine Aushöhlung einer sowieso schon liberalen Regelung. Ein Minimum an Regelung muss möglich sein. Dass da das Arbeitsgesetz nicht gelten soll, ist nicht haltbar.» Die Folge sei eine massive Ausbeutung des Pflegepersonals.

– schreibt die bzbasel.ch vom 20.5.2020

Schreibe einen Kommentar